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   OLG Stuttgart, 12.01.2010 - 1 U 107/09   

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https://dejure.org/2010,79287
OLG Stuttgart, 12.01.2010 - 1 U 107/09 (https://dejure.org/2010,79287)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.01.2010 - 1 U 107/09 (https://dejure.org/2010,79287)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 1 U 107/09 (https://dejure.org/2010,79287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung bei der Geburt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2010 - 1 U 107/09
    Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (BGHZ 120, 1 = NJW 1993, 781), ist in denjenigen Fällen, in denen - wie hier - der Geschädigte durch die vom Schädiger zu verantwortende weitgehende Zerstörung der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit im Kern seiner Existenz getroffen ist, die damit verbundene Schädigung eigenständig zu bewerten.

    Dem ist bei der Bemessung der Entschädigung nach § 253 BGB gebührend Rechnung zu tragen, so dass nicht nur - wie in der älteren Rechtsprechung angenommen - ein symbolisches Schmerzensgeld geschuldet ist (BGHZ 120, 1 = NJW 1993, 781).

    Ebenso wenig entscheidend ist, welcher Betrag erforderlich oder angemessen erscheint, um dem Kläger das Leben in gewissem Umfang zu erleichtern oder ihm - soweit möglich - eine Freude zu bereiten (BGHZ 120, 1 = NJW 1993, 781).

    Diejenigen Umstände, die die besondere Schwere der zu entschädigenden Beeinträchtigung für den Betroffenen kennzeichnen, dürfen aber gerade nicht als Anlass für eine entscheidende Minderung des Schmerzensgeldes dienen (vgl. BGHZ 120, 1 = NJW 1993, 781 zur Frage der schmerzensgeldmindernden Berücksichtigung des Verlusts der Empfindungsfähigkeit).

    Die hierfür maßgebenden und vorliegend zur Anwendung kommenden Grundsätze sind geklärt und zwar auch für den Fall schwerster Geburtsschäden (vgl. BGHZ 120, 1).

  • BGH, 11.12.1956 - VI ZR 286/55

    Schmerzensgeldrente bei dauerndem schweren Körperschaden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2010 - 1 U 107/09
    Die Bemessung der Entschädigung ist im Streitfall Aufgabe des Richters, der insoweit auch unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände nach § 287 ZPO darüber zu befinden hat, welche Form der Entschädigung - Kapital oder Rente - den Zwecken des Schmerzensgeldes als Ausgleich und Genugtuung unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse auch des Schädigers jeweils am besten gerecht wird (BGH NJW 1957, 383; NJW 1973, 1653).

    a) Die Erwägung, einer fortdauernden, schmerzlich empfundenen Beeinträchtigung eine laufende Entschädigung gegenüberzustellen, um damit dem Ausgleichsgedanken des Schmerzensgeldes bestmöglich Rechnung zu tragen (BGH NJW 1957, 383), greift vorliegend schon im Ansatz nicht durch.

  • BGH, 03.07.1973 - VI ZR 60/72

    Unzulässigkeit der dynamischen Schmerzensgeldrente

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2010 - 1 U 107/09
    Die Bemessung der Entschädigung ist im Streitfall Aufgabe des Richters, der insoweit auch unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände nach § 287 ZPO darüber zu befinden hat, welche Form der Entschädigung - Kapital oder Rente - den Zwecken des Schmerzensgeldes als Ausgleich und Genugtuung unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse auch des Schädigers jeweils am besten gerecht wird (BGH NJW 1957, 383; NJW 1973, 1653).

    Der Ausgleich der immateriellen Beeinträchtigungen im Wege einer Kapitalabfindung stellt den Regelfall der Schmerzensgeldgewährung dar (vgl. Vieweg in juris PraxisKommentar, BGB, 4. Aufl., § 253 BGB, Rn. 98 m.w.N.) und war möglicherweise ursprünglich vom Gesetzgeber sogar als alleinige Entschädigungsform ins Auge gefasst (vgl. BGH NJW 1973, 1653).

  • BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06

    Abänderung einer Schmerzensgeldrente wegen gestiegenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2010 - 1 U 107/09
    Dass auf die Kapitalisierungsberechnung nicht verzichtet werden kann, hat der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 15.05.2007 (VI ZR 150/06 - Rn. 15, zitiert nach juris = NJW 2007, 2475) deutlich gemacht mit der Feststellung, dass bei einer Gesamtentschädigung aus Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente der monatliche Rentenbetrag so bemessen werden müsse, dass er kapitalisiert zusammen mit dem zuerkannten Kapitalbetrag einen Gesamtbetrag ergebe, der in seiner Größenordnung einem ausschließlich in Kapitalform zuerkannten Betrag zumindest annähernd entspricht.
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2010 - 1 U 107/09
    In seiner Entscheidung aus dem Jahr 1976 hat der Bundesgerichtshof lediglich ausgesprochen, dass der Tatrichter nicht gehalten ist, für den der Rentenberechnung zugrunde gelegten Zeitraum ebenfalls einen Kapitalbetrag festzusetzen und erst hieraus die Rente abzuleiten (BGH MDR 1976, 1012).
  • OLG Oldenburg, 19.04.1994 - 5 U 154/93

    Schmerzensgeld; Feststellung des Zukunftsschadens; Geburt eines Neugeboren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2010 - 1 U 107/09
    Der Umstand, dass die Lebenserwartung bei von Geburt an schwerst Hirngeschädigten hinter derjenigen der übrigen Bevölkerung regelmäßig zurückbleibt (vgl. insoweit auch OLG Oldenburg, VersR 1994, 1071), ist indessen in die Bemessung des Schmerzensgeldes auf 500.000 EUR bereits eingeflossen.
  • OLG München, 03.05.1996 - 10 U 6205/95

    Zeitdauer des Überlebens eines Unfalls als Kriterium für Schmerzensgeldbemessung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2010 - 1 U 107/09
    Dies steht nicht im Widerspruch dazu, dass in der Rechtsprechung in Fällen, in denen der Geschädigte die Schädigung nur kurzzeitig überlebt hat, geringere Schmerzensgelder zuerkannt werden (vgl. etwa OLG München, VersR 1998, 644).
  • OLG Stuttgart, 09.09.2008 - 1 U 152/07

    Krankenhaushaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen schwerster

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2010 - 1 U 107/09
    a) Der Senat hat bereits im Urteil vom 09.09.2008 (1 U 152/07; VersR 2009, 80) ausgeführt, dass ein Schmerzensgeld von 500.000 EUR in Betracht kommt, wenn die erlittenen Schäden in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass sie mit einer nahezu vollständigen Zerstörung der Persönlichkeit verbunden sind und den Bereich der aller schwersten Schädigung tangieren.
  • OLG Hamm, 12.01.2018 - 9 U 149/17

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer metallenen Rampe hinsichtlich

    Er ist der Auffassung, sein Sturz an der besagten Stelle sei durch die Beweisaufnahme bewiesen, außerdem bestehe eine Verkehrssicherungspflicht auf nicht rutschfester Rampe, wie auch das Oberlandesgericht Bamberg (Urteil vom 15.01.2004 - 1 U 107/09 -) entschieden habe.
  • LG Hof, 03.02.2015 - 15 O 18/10

    Schadensersatz für ärztlichen Behandlungsfehler

    Bei derartigen Geburtsschäden mit schwersten Behinderungen ähnlich denen der Klägerin werden von der Rechtsprechung Schmerzensgelder in einer Größenordnung von 230.000,- bis 600.000,- EUR zugesprochen (OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2004, 7; OLG Hamburg VersR 2003, 270; OLG Koblenz, VersR 2010, 1452; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.01.2010, 1 U 107/09; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.08.2009, 4 U 459/09; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.04.2008, 5 U 6/07).
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