Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.04.1999 - 2 W 11/99   

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https://dejure.org/1999,9953
OLG Stuttgart, 12.04.1999 - 2 W 11/99 (https://dejure.org/1999,9953)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.04.1999 - 2 W 11/99 (https://dejure.org/1999,9953)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. April 1999 - 2 W 11/99 (https://dejure.org/1999,9953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung für den Verkauf von Konkurswaren durch den Konkursverwalter als Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 997
  • NZI 1999, 270
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen den

    Zwar stellt die Zivilrechtsprechung ansonsten auf den Zeitpunkt unmittelbar vor der Erledigung ab (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, S. 997).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18

    Anspruch auf Herausgabe eines Quellcodes nach Beendigung eines Vertrags über

    Denn maßgeblich ist grundsätzlich, wie der Rechtsstreit ohne das zur Erledigungserklärung führende Ereignis ausgegangen wäre (vgl. BGH NJW 1977, 436; OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 997 Saenger/Gierl, ZPO, 7. Aufl., § 91a Rn. 44).
  • OLG Köln, 21.11.2012 - 2 U 16/12

    Pflichten eines Rechtsanwalts im Kündigungsschutzverfahren

    Maßgeblich für die vom Senat zu treffende Entscheidung war hierbei der voraussichtliche Ausgang des Rechtsstreits, wenn sich die Hauptsache nicht erledigt hätte (vgl. z.B. OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 980; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 997; OLG Zweibrücken, NJW 1986, 939; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 33. Auflage 2012, § 91a Rn. 48; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Auflage 2012, § 91a Rn. 24; jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2018 - 11 U 124/17

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Kostenentscheidung nach Vergleichsabschluss

    Bei der Kostenentscheidung gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO sollen die Prozesskosten nach der wohl ganz herrschenden Meinung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, grundsätzlich derjenigen Partei zur Last fallen, die sie - bei einer lediglich summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage - voraussichtlich auch ohne die Erledigungserklärung in der Hauptsache und ohne ein eventuell vorhandenes erledigendes Ereignis zu tragen gehabt hätte (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 08.11.1976 - NotZ 1/76, Rdn. 8, juris = BGHZ 67, 343; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 16.06.2010 - 5 W 116/10, Rdn. 11, juris = FamRZ 2011, 499; OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.04.1999 - 2 W 11/99, LS 1 und Rdn. 5, juris = BeckRS 9998, 17327; ferner Saenger/Gierl, Hk-ZPO, 7. Aufl., § 91a Rdn. 42, 44 und 46; Schellhammer, Zivilprozess, 14. Aufl., Rdn. 1706; Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 91a Rdn. 24, m.w.N.).
  • OLG Jena, 15.08.2001 - 2 U 245/01

    Insolvenzverwalter und Sonderveranstaltung

    Das gilt auch im Hinblick auf die Werbung mit den im Rahmen des Insolvenzwarenverkaufs herausgestrichenen Preisvorteilen (vgl. OLG Stuttgart, WRP 1992, 663 [665]; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 997 [998]).
  • OLG Dresden, 21.10.2002 - 14 W 1257/02

    Zulässigkeit der Ankündigung eines "Konkurs-Waren-Verkaufs"

    Derartige Veranstaltungen sind im Hinblick auf die Aufgabe des Insolvenzverwalters zur beschleunigten Verwertung der Masse nicht generell als verbotene Sonderveranstaltungen nach § 7 UWG oder Räumungsverkäufe nach § 8 UWG zu werten (Tappmeier, ZIP 92, 679 - 683; OLG Stuttgart ZIP 92, 712 - 714; OLG Stuttgart NJW-RR 99, 997, 998; OLG Düsseldorf OLG-Report 2000, 19 - 21).
  • OLG Koblenz, 10.12.2002 - 4 U 961/02

    Wettbewerbsverstoß: "Konkursverkauf" bzw. "Insolvenzverkauf" als unzulässige

    Grundsätzlich stellt die Bewerbung eines "Konkursverkaufs" bzw. "Insolvenzverkaufs" ohne hinzutretende weitere Umstände noch keine unzulässige Sonderveranstaltung dar (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1992, 1261; 1999, 997; OLG Düsseldorf, GRUR 1999, 1022; OLG Jena GRUR-RR 2002, 148; Baumbach/ Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22.Aufl., § 8 UWG Rn.50).
  • OLG Jena, 17.07.2002 - 2 U 1117/01

    Feststellung der Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache wegen des

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