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   OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15   

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https://dejure.org/2016,54760
OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15 (https://dejure.org/2016,54760)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.04.2016 - 6 U 115/15 (https://dejure.org/2016,54760)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. April 2016 - 6 U 115/15 (https://dejure.org/2016,54760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 187 Abs 1 BGB, § 187 Abs 2 BGB, § 242 BGB, § 355 Abs 1 S 1 BGB, § 495 BGB
    Verbraucherdarlehensvertrag: Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Fristbeginns; Voraussetzungen der Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs bzw. der Verwirkung des Widerrufsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1 ; BGB a.F. § 355 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
    Hat der Unternehmer ein Belehrungsformular verwendet, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht, kann sich der Unternehmer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die in § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV geregelte Gesetzlichkeitsfiktion auch dann berufen, wenn das Muster fehlerhaft ist und den gesetzlichen Anforderungen des § 355 Abs. 2 BGB an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht genügt (BGH, Urteil vom 18.3.2014 - II ZR 109/13 -, juris, m.w.N.).

    Greift der Unternehmer hingegen in den Mustertext durch eigene inhaltliche Bearbeitung ein oder lässt er Teile der Musterbelehrung weg, tritt die Wirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV nicht ein, und zwar unabhängig vom konkreten Umfang der vorgenommenen Änderungen (BGH, Urteil vom 28.6.2011 - XI ZR 349/10 -, Rn. 37 ff., juris; vom 9.12.2009 - VIII ZR 219/08; vom 1.3.2012 - III ZR 83/11; vom 18.3.2014 - II ZR 109/13; vom 10.2.2015 - II ZR 163/14), wobei geringfügige Änderungen, die sich auf die Anpassung an das Gesetz beschränken, nicht zum Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion führen (BGH, Urteil vom 18.3.2014 - II ZR 109/13).

    Darin liegt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur eine unschädliche Anpassung an die Regelung des § 187 BGB, die für sich nicht zum Verlust der Schutzwirkung führen würde (BGH, Urteil vom 20.11.2012 - II ZR 264/10; vom 18.3.2014 - II ZR 109/13).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 23.1.2014 - VII ZR 177/13; Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann der Unternehmer regelmäßig schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil er den mit dem unbefristeten Widerrufsrecht verbundenen Schwebezustand selbst herbeigeführt hat, indem er eine fehlerhafte Belehrung erteilt hat (BGH, Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -, juris Rn. 30).

  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 6 U 66/14

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags in einem Altfall: Berufung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
    Auf die Vorrangigkeit der Leistungsklage kann der Kläger nicht verwiesen werden, wenn, wie hier, der Saldo der nach wirksamem Widerruf ggf. entstehenden wechselseitigen Ansprüche negativ ist, und mit der Umwandlung der Darlehensverträge in Rückgewährschuldverhältnisse ist die Klage auch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gerichtet (vgl. zu beiden Gesichtspunkten Senat v. 14.4.2015 - 6 U 66/14).

    Damit liegt eine inhaltliche Bearbeitung vor und die Beklagte kann sich deshalb nicht auf die Schutzwirkung gemäß § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen (so bereits Senat, Urt. v. 14.4.2015 - 6 U 66/14).

  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 30/82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
    Das Widerrufsrecht besteht selbst dann, wenn feststeht, dass der Widerruf auch bei ordnungsgemäßer Belehrung nicht rechtzeitig ausgesprochen worden wäre, weil andernfalls das Ziel des Gesetzes unterlaufen würde, den Unternehmer zu einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht anzuhalten (BGH, Urteil vom 13.1.1983 - III ZR 30/82 -, juris).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
    Entscheidend ist, dass die erteilte Belehrung generell geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines gegen den Darlehensvertrag gerichteten Widerrufsrechts abzuhalten (BGH, Urteil vom 23.6.2009 - XI ZR 156/08 -, Rn. 25, juris).
  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85

    Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
    Es soll seinem freien Willen überlassen bleiben, ob er seine Vertragserklärung wirksam werden lassen will oder nicht (BGH, Urteil vom 19.2.1986 - VIII ZR 113/85 -, juris; vom 16.3.2016 - VIII ZR 146/15).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
    Die mit der unterlassenen oder nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung verbundenen Nachteile hat grundsätzlich der Geschäftspartner des Verbrauchers zu tragen (BGH, Urteil vom 18.10.2004 - II ZR 352/02 -, juris).
  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
    Und zwar ist eine Verwirkung auch ohne Rücksicht auf die subjektive Kenntnis und Willensrichtung des Berechtigten möglich, wenn der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung aus dem Verhalten des Berechtigten schließen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauchte und sich entsprechend darauf einrichten durfte (BGH, Urteil vom 16.3.2007 - V ZR 190/06; Urteil vom 27.6.1957 - II ZR 15/56).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
    Und zwar ist eine Verwirkung auch ohne Rücksicht auf die subjektive Kenntnis und Willensrichtung des Berechtigten möglich, wenn der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung aus dem Verhalten des Berechtigten schließen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauchte und sich entsprechend darauf einrichten durfte (BGH, Urteil vom 16.3.2007 - V ZR 190/06; Urteil vom 27.6.1957 - II ZR 15/56).
  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 146/15

    Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
    Es soll seinem freien Willen überlassen bleiben, ob er seine Vertragserklärung wirksam werden lassen will oder nicht (BGH, Urteil vom 19.2.1986 - VIII ZR 113/85 -, juris; vom 16.3.2016 - VIII ZR 146/15).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

  • KG, 16.08.2012 - 8 U 101/12

    Leasingvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13

    Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

  • OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung nach Widerruf; Voraussetzungen eines

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

  • LG Stuttgart, 19.06.2015 - 14 O 478/14
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung

  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10

    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten

  • BGH, 10.02.2015 - II ZR 163/14

    Haustürgeschäft: Folgen der Verwendung einer inhaltlich bearbeiteten

  • OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15

    Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der

  • OLG Stuttgart, 22.11.2016 - 6 U 48/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Belehrungsfehler bei Veränderung des

    Auf eine Leistungsklage können die Kläger nicht verwiesen werden, da die Verrechnung der wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Rückabwicklungsschuldverhältnis (§§ 357 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB) keinen Saldo zugunsten der Kläger ergeben wird (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2015 - 6 U 41/15, juris Rn. 27f; Urteil vom 23.02.2016, 6 U 115/15).
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