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   OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 2 W 10/08   

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https://dejure.org/2008,34240
OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 2 W 10/08 (https://dejure.org/2008,34240)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.06.2008 - 2 W 10/08 (https://dejure.org/2008,34240)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 2 W 10/08 (https://dejure.org/2008,34240)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 30.03.2006 - 6 W 20/06

    Verfahrensaussetzung wegen Strafverfahrens: Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 2 W 10/08
    Außerdem stehe der Klägerin ein Antrag nach § 149 Abs. 2 ZPO offen, wobei das Gericht nach einer Fortsetzung des Verfahrens auf die bis dahin im Strafverfahren gewonnenen zusätzlichen Erkenntnisse zurückgreifen könne (OLG Stuttgart - 6 W 20/06).

    Bestehe Grund zu der Besorgnis, dass dieses vor Ablauf eines Jahres nicht beendet werde, komme eine Aussetzung bei Beachtung der berechtigten Interessen des Klägers an einer alsbaldigen Entscheidung nicht in Betracht (OLG Zweibrücken, a.a.O., bei Juris Rz. 4 m.w.N.; vgl. Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 149 Rn. 11; kritisch OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.03.2006 - 6 W 20/06 - OLGR 2006, 679, bei Juris Rz. 6).

    Die Dauer eines Strafverfahrens wird, zumal nach dem Wortlaut des § 149 ZPO und dem oben genannten Normzweck nicht auf das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren abzustellen ist, sondern auf das Strafverfahren im Ganzen, nur selten abgeschätzt werden können (vgl. OLG Stuttgart, OLGR 2006, 679, bei Juris Rz. 6), so dass ein an ihr ausgerichtetes Aussetzungshindernis häufig unpraktikabel wäre.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2005 - 12 Ta 22/05

    Aussetzung wegen Verdachts einer Straftat

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 2 W 10/08
    Darüber hinaus dient die Vorschrift der Prozessökonomie (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Mai 2005 - 12 Ta 22/05 - bei Juris Rz. 12; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. [2007], § 149 Rn. 4 m.w.N.), was der Gesetzgeber beispielsweise auch zum Ausdruck gebracht hat, indem er den parallel gelagerten § 411 a ZPO schuf.
  • OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 24 W 5/01

    Aussetzung eines Zivilprozesses bis zur Erledigung eine Strafverfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 2 W 10/08
    Die Aussetzung soll es dem Gericht ermöglichen, den Ausgang eines anderen Verfahrens abzuwarten, um dessen bessere Erkenntnismöglichkeiten zu nutzen und um widersprechende Entscheidungen zu vermeiden (vgl. Thür. OLG, OLG-NL 2006, 146 ff., bei Juris Rz. 63; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2001, 1649, bei Juris Rz. 6 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 17.12.1990 - 14 W 5/90

    Verursachung einer cerebralen Schädigung durch ein Versagen einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 2 W 10/08
    Das Gericht hat bei seiner Ermessensentscheidung das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegen die zu erwartenden Vorteile einer Aussetzung abzuwägen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 4 W 60/06 - bei Juris Rz. 2 m.w.N.; OLG Stuttgart, NJW 1991, 1556).
  • OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 4 W 60/06

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits wegen eines Strafverfahrens: Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 2 W 10/08
    Das Gericht hat bei seiner Ermessensentscheidung das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegen die zu erwartenden Vorteile einer Aussetzung abzuwägen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 4 W 60/06 - bei Juris Rz. 2 m.w.N.; OLG Stuttgart, NJW 1991, 1556).
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