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   OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09   

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OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09 (https://dejure.org/2009,21876)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.08.2009 - 9 U 21/09 (https://dejure.org/2009,21876)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. August 2009 - 9 U 21/09 (https://dejure.org/2009,21876)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Anlageprospekt und die "weichen" Kosten

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Prospektfehler bei Kostenangabe an "falscher" Prospektstelle

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09
    Die hierzu vorliegende Rechtsprechung des BGH beschränkt sich nicht auf Banken, die einem Vermögensverwalter Provisionen und Depotgebühren rückvergüten (BGHZ 146, 235, 239), sondern ist auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden (BGH WM 2007, 487; WM 2009, 405).

    Wesentlich ist nur, dass die Rückvergütungen umsatzabhängig sind (BGH WM 2007, 487).

    c) Zu Unrecht meint die Beklagte, das grundlegende Urteil des BGH vom 19.12.2006 (BGHZ 170, 226) zur Aufklärung über Rückvergütungen im Rahmen von Beratungsverträgen komme deshalb nicht zur Anwendung, weil die Beklagte nur Produkte des eigenen Finanzverbundes empfohlen habe, die auch ohne eine Rückvergütung ausgewählt worden wären.

    Anderes erwartet der Kunde von einer Volksbank ohne ausdrückliche Nachfrage nach fremden Produkten auch nicht (BGH WM 2007, 487).

    Der BGH hat in der genannten Entscheidung auch deutlich gemacht, dass die im Urteil vom 19.12.2006 (BGHZ 170, 226) herangezogene Norm des § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG nur aufsichtsrechtlich zum Ausdruck bringe, was zivilrechtlich ein allgemein anerkannter Grundsatz sei, dass nämlich im Anlageberatungsverhältnis vertragswidrige Interessenkonflikte vom Berater zu vermeiden sind.

  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09
    Der Senat verkennt nicht, dass der BGH offenbar davon ausgeht, dass ein durchschnittlicher Anleger unter der Bezeichnung "Kosten der Beschaffung von Eigenkapital" ausreichend sicher eine Umschreibung von Aufwendungen für die Vermittlung von Beitritten zur Fondsgesellschaft versteht, vgl. BGH ZIP 2007, 871; BGH BKR 2008, 199 ; BGHZ 158, 110, 121. Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, dass der Senat diese Auffassung jedenfalls für den vorliegenden Prospekt nicht teilt, in dem zwei unterschiedliche Begriffe, nämlich Beteiligungskapital und Eigenkapital ohne jede weitere Erläuterung verwendet werden.

    d) Soweit die Beklagte darauf abstellen will, dass für Vermittlungsprovisionen unter 15 % keine Hinweispflicht bestehe (BGH WM 2007, 873; WM 2007, 1367), ist die Rechtslage durch den Beschluss des BGH vom 20.1.2009 (WM 2009, 405; ZIP 2009, 455) geklärt worden.

    Danach betrifft die Rechtsprechung des III. Zivilsenats des BGH, nach der eine Aufklärungspflicht über Innenprovisionen unter 15 % nicht besteht (BGH ZIP 2007, 871), lediglich Informationspflichten aus einem Vermittlungs- oder Auskunftsvertrag.

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09
    Die hierzu vorliegende Rechtsprechung des BGH beschränkt sich nicht auf Banken, die einem Vermögensverwalter Provisionen und Depotgebühren rückvergüten (BGHZ 146, 235, 239), sondern ist auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden (BGH WM 2007, 487; WM 2009, 405).

    d) Soweit die Beklagte darauf abstellen will, dass für Vermittlungsprovisionen unter 15 % keine Hinweispflicht bestehe (BGH WM 2007, 873; WM 2007, 1367), ist die Rechtslage durch den Beschluss des BGH vom 20.1.2009 (WM 2009, 405; ZIP 2009, 455) geklärt worden.

    Die Beklagte verkennt, dass die Verpflichtung eines Beraters, Interessenkonflikte zu vermeiden, nicht das Ergebnis einer Rechtsänderung oder einer grundlegenden Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist, sondern einen immer schon anerkannten zivilrechtlichen Grundsatz darstellt (BGH WM 2009, 405).

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09
    Hierauf war hinzuweisen unabhängig davon, dass dieser Punkt auch in "kmi" angesprochen worden war (BGH NJW 2000, 3346; 2006, 2042).

    (BGH - 6.2.2006 - II ZR 329/04 - NJW 2006, 2042).

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09
    Unzureichende Beschreibungen in einem Prospekt bezüglich Umständen von objektiver Bedeutung können schadensersatzrechtlich nicht allein deshalb folgenlos bleiben, weil der Anlageinteressent auf Grund mangelnder oder nur begrenzter Erfahrung keinen Anlass gesehen hatte, sich zu dem betreffenden Punkt Informationen geben zu lassen (BGH WM 2006, 668ff.).

    Nach der Rechtsprechung entspricht es der Lebenserfahrung, dass ein nicht aufgedeckter Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH WM 2006, 668 ff), ohne dass es darauf ankommt, ob gerade der gerügte Prospektfehler zum Misserfolg der Anlage geführt hat.

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09
    Das heißt, dass die aufklärungspflichtige Beklagte beweisen muss, dass die Klägerin die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben und den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGHZ 61, 118, 122; 124, 151, 159 f.; BGHWM 2009, 789 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08

    Rückvergütung; Innenprovision

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09
    Die Zulassung der Revision war gemäß § 543 Abs. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die abweichende Auffassung des OLG Dresden (Urteil vom 24.7.2009, 8 U 1240/08) geboten.
  • BGH, 05.06.2007 - XI ZR 348/05

    Rückforderungsdurchgriff des Anlegers gegenüber der finanzierenden Bank

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09
    d) Soweit die Beklagte darauf abstellen will, dass für Vermittlungsprovisionen unter 15 % keine Hinweispflicht bestehe (BGH WM 2007, 873; WM 2007, 1367), ist die Rechtslage durch den Beschluss des BGH vom 20.1.2009 (WM 2009, 405; ZIP 2009, 455) geklärt worden.
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09
    Das heißt, dass die aufklärungspflichtige Beklagte beweisen muss, dass die Klägerin die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben und den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGHZ 61, 118, 122; 124, 151, 159 f.; BGHWM 2009, 789 m.w.N.).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09
    Dies hat der BGH zuletzt mit Beschluss vom 12.5.2009 (XI ZR 586/07) nochmals verdeutlicht.
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2006 - 6 U 84/05

    Voraussetzungen für einen stillschweigend geschlossenen Anlageberatungsvertrag -

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

  • OLG Stuttgart, 22.01.2007 - 10 U 189/06

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten im Rahmen der Prospekthaftung

    Ergänzend nimmt der Senat Bezug auf die Ausführungen des OLG Stuttgart in dem am 12.8.2009 verkündeten Urteil 9 U 21/09 unter II. 4. und schließt sich diesen an.
  • OLG Frankfurt, 02.05.2012 - 23 U 39/09

    Anlageberatung: Notwendige Angaben im Verkaufsprospekt eines Immobilienfonds

    Ergänzend nimmt der Senat Bezug auf die Ausführungen des OLG Stuttgart in dem am 12.8.2009 verkündeten Urteil 9 U 21/09 unter II. 4. und schließt sich diesen an.
  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 23 U 52/11

    Stellung des Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG; Prospektfehler durch

    Ergänzend nimmt der Senat Bezug auf die Ausführungen des OLG Stuttgart in dem am 12.8.2009 verkündeten Urteil 9 U 21/09 unter II. 4. und schließt sich diesen an.
  • OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11

    Mängel im Verkaufsprospekt einer Puplikums-KG (DG-Fonds 34)

    Ergänzend nimmt der Senat Bezug auf die Ausführungen des OLG Stuttgart in dem am 12.8.2009 verkündeten Urteil 9 U 21/09 unter II. 4. und schließt sich diesen an.
  • OLG Frankfurt, 18.07.2012 - 23 U 48/11

    Fehler im Prospekt einer Publikums-KG (DG-Fonds Nr. 34)

    Ergänzend nimmt der Senat Bezug auf die Ausführungen des OLG Stuttgart in dem am 12.8.2009 verkündeten Urteil 9 U 21/09 unter II. 4. und schließt sich diesen an.
  • OLG Frankfurt, 19.03.2012 - 23 U 5/11

    Prospekthaftungsansprüche gegen Gründungskommanditisten

    Ergänzend nimmt der Senat Bezug auf die Ausführungen des OLG Stuttgart in dem am 12.8.2009 verkündeten Urteil 9 U 21/09 unter II. 4. und schließt sich diesen an.
  • OLG Stuttgart, 28.07.2010 - 9 U 182/09

    Kapitalanlageberatung einer Bank über die Beteiligung an einem geschlossenen

    Nach Auffassung des Senats lässt der Begriff der "Eigenkapitalbeschaffungskosten" dies nicht in der gebotenen Deutlichkeit erkennen (Senat, Urteil vom 15.07.2009, 9 U 164/07, EWiR 2009, 633; Urt. v. 12.08.2009, 9 U 21/09; Urt. v. 24.02.2010, 9 U 58/09, WM 2010, 844 ; so auch Koch, BKR 2010, 177 (182) m.w.N.).
  • LG Paderborn, 13.04.2011 - 4 O 442/10

    Bei fehlender Aufklärung eines Fondsanlagers über erhaltende Rückvergütungen von

    Es ist dann Sache der aufklärungspflichtigen Beklagten zu 1) darzulegen und notfalls zu beweisen, dass der Kläger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben und den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. OLG Stuttgart Urt. v. 12.08.2009, 9 U 21/09, zitiert nach juris).
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