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   OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17   

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https://dejure.org/2017,41288
OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17 (https://dejure.org/2017,41288)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.10.2017 - 1 Ws 140/17 (https://dejure.org/2017,41288)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 1 Ws 140/17 (https://dejure.org/2017,41288)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Kostenerstattung, auswärtiger Wahlverteidiger, Reisekosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen Wahlverteidigers

  • Burhoff online

    Kostenerstattung, auswärtiger Wahlverteidiger

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 142 StPO, § 464a Abs 2 Nr 2 StPO, § 91 Abs 2 S 1 ZPO
    Kostenerstattung im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Wahlverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen Wahlverteidigers

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen Wahlverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Reisekosten des auswärtigen Wahlverteidigers, wann werden sie erstattet?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 08.07.2013 - 2 Ws 349/13

    Auswahl des Pflichtverteidigers - Ortsnähe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17
    In diesem Zusammenhang ist - neben der Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe durch die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts Mehrkosten entstehen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 2013, 2 Ws 349/13, juris Rn. 7; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Oktober 2014, 1 Ws 453/14, juris Rn. 13), beispielsweise auch ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Beschuldigten und dem Rechtsanwalt zu berücksichtigen (so bereits OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Januar 2006, 2 Ws 5/06, juris Rn. 8; Lüderssen/Jahn in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 142 Rn. 6 und 7).
  • OLG Naumburg, 09.01.2014 - 1 Ws 770/13

    Kostenerstattung nach Freispruch: Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17
    Wäre die Wahlverteidigerin gemäß § 142 StPO als Pflichtverteidigerin bestellt worden, hätte sie ihre notwendigen Auslagen - einschließlich der Mehrkosten, die dadurch entstanden, dass sie weder Wohnsitz noch Kanzlei am Gerichtsort hatte - ersetzt bekommen (BVerfG, Beschluss vom 24.1.2000, 2 BvR 813/99, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 9. Januar 2014, 1 Ws 770/13, juris Rn. 10).
  • OLG Jena, 10.10.2014 - 1 Ws 453/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers: Ablehnung der Beiordnung eines ortsfernen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17
    In diesem Zusammenhang ist - neben der Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe durch die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts Mehrkosten entstehen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 2013, 2 Ws 349/13, juris Rn. 7; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Oktober 2014, 1 Ws 453/14, juris Rn. 13), beispielsweise auch ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Beschuldigten und dem Rechtsanwalt zu berücksichtigen (so bereits OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Januar 2006, 2 Ws 5/06, juris Rn. 8; Lüderssen/Jahn in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 142 Rn. 6 und 7).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2014 - 1 Ws 162/14

    Pflichtverteidiger, Auswahl, fiskalische Erwägungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17
    Das Gleiche muss aber dann gelten, wenn eine Bestellung als Pflichtverteidiger zwar nicht erfolgt ist, die Voraussetzungen hierfür aber vorgelegen hätten, denn der Beschuldigte soll mit der Beiordnung des Verteidigers seines Vertrauens demjenigen gleichgestellt werden, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat (OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. Dezember 2010, 2 Ws 567/10, juris Rn. 13; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. Oktober 2014, 1 Ws 162/14, juris Rn. 13).
  • OLG Rostock, 18.01.2017 - 20 Ws 21/17

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach Freispruch:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17
    Der Senat entscheidet über die sofortige Beschwerde gemäß § 122 Abs. 1 GVG auch im Kostenfestsetzungsverfahren in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden (OLG Rostock, Beschluss vom 18. Januar 2017, 20 Ws 21/17, juris Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 21. April 2016, 1 Ws 187/16, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2012, 160, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 464b Rn. 7).
  • OLG Celle, 21.04.2016 - 1 Ws 187/16

    Verrechnung der bereits ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren mit dem Anspruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17
    Der Senat entscheidet über die sofortige Beschwerde gemäß § 122 Abs. 1 GVG auch im Kostenfestsetzungsverfahren in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden (OLG Rostock, Beschluss vom 18. Januar 2017, 20 Ws 21/17, juris Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 21. April 2016, 1 Ws 187/16, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2012, 160, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 464b Rn. 7).
  • BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99

    Zur Reisekostenerstattung für Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17
    Wäre die Wahlverteidigerin gemäß § 142 StPO als Pflichtverteidigerin bestellt worden, hätte sie ihre notwendigen Auslagen - einschließlich der Mehrkosten, die dadurch entstanden, dass sie weder Wohnsitz noch Kanzlei am Gerichtsort hatte - ersetzt bekommen (BVerfG, Beschluss vom 24.1.2000, 2 BvR 813/99, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 9. Januar 2014, 1 Ws 770/13, juris Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 3 Ws 41/12

    Spruchkörperbesetzung bei Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17
    Der Senat entscheidet über die sofortige Beschwerde gemäß § 122 Abs. 1 GVG auch im Kostenfestsetzungsverfahren in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden (OLG Rostock, Beschluss vom 18. Januar 2017, 20 Ws 21/17, juris Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 21. April 2016, 1 Ws 187/16, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2012, 160, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 464b Rn. 7).
  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17
    Grundsätzlich macht allein weder das Bestehen eines besonderen Vertrauensverhältnisses zu einem auswärtigen Rechtsanwalt noch die ständige Zusammenarbeit mit diesem dessen Hinzuziehung notwendig (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007, VII ZB 93/06, juris Rn. 14; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 2 Ws 567/10

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17
    Das Gleiche muss aber dann gelten, wenn eine Bestellung als Pflichtverteidiger zwar nicht erfolgt ist, die Voraussetzungen hierfür aber vorgelegen hätten, denn der Beschuldigte soll mit der Beiordnung des Verteidigers seines Vertrauens demjenigen gleichgestellt werden, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat (OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. Dezember 2010, 2 Ws 567/10, juris Rn. 13; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. Oktober 2014, 1 Ws 162/14, juris Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 13.01.2006 - 2 Ws 5/06

    Pflichtverteidigerbestellung eines auswärtigen Rechtsanwalts als

  • OLG Naumburg, 17.10.2008 - 1 Ws 307/08

    Kostenerstattung bei auswärtigem Wahlverteidiger

  • OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 2 Ws 252/20

    Voraussetzungen der Entschädigung für Verdienstausfall; Entschädigung bei der

    Die sofortige Beschwerde, über die der Senat nach § 122 Abs. 1 GVG in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich der Vorsitzenden zu entscheiden hat (Senat, Beschluss vom 20. März 2019 - 2 Ws 63/19, juris Rn. 5; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 1 Ws 140/17, juris Rn. 5 m.w.N.), wobei sich das Beschwerdeverfahren nach strafprozessualen Grundsätzen richtet (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 464b Rn. 6), ist gemäß § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft und auch im Übrigen zulässig.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 2 Ws 267/20

    Anspruch gegen den Beschuldigten, Pflichtverteidigergebühren, Anrechnung,

    Über die sofortige Beschwerde hat der Senat in der für Strafsachen vorgeschriebenen Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden (vgl. statt vieler: OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] NStZ-RR 2012, 160; OLG Stuttgart JurBüro 2018, 146).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 2 Ws 133/20

    Voraussetzungen der Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Verteidigers bei

    Die sofortige Beschwerde, über die der Senat nach § 122 Abs. 1 GVG in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich der Vorsitzenden zu entscheiden hat (Senat, Beschluss vom 20. März 2019 - 2 Ws 63/19, juris Rn. 5; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 1 Ws 140/17, juris Rn. 5 m.w.N.), wobei sich das Beschwerdeverfahren nach strafprozessualen Grundsätzen richtet (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 464b Rn. 6), ist gemäß § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft und auch im Übrigen zulässig.

    a) Die Hinzuziehung eines vom Angeklagten gewählten auswärtigen Verteidigers ist nach Auffassung des Senats stets als notwendig anzusehen, wenn sich der Angeklagte einem schwerwiegenden Tatvorwurf gegenübersah, der massiv in seine bürgerliche, berufliche und wirtschaftliche Existenz eingreifen konnte (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17. Oktober 2008, 1 Ws 307/08, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 1 Ws 140/17, juris Rn. 8).

  • LG Hildesheim, 12.12.2022 - 22 Qs 18/22

    Erstattungsfähige Reisekosten, auswärtiger Verteidiger, Bußgeldsachen

    Wenn der auswärtige Verteidiger gemäß §§ 141, 142 StPO als Pflichtverteidiger hätte bestellt werden können, dürfen seine als Wahlverteidiger geltend gemachten Auslagen dahinter nicht zurückbleiben (vgl. OLG Stuttgart Beschl. v. 12.10.2017 ,1 Ws 140/17, BeckRS 2017, 129463; OLG Nürnberg ZfS 2011, 226).
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