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   OLG Stuttgart, 12.11.2002 - 4 Ws 267/2002   

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https://dejure.org/2002,4235
OLG Stuttgart, 12.11.2002 - 4 Ws 267/2002 (https://dejure.org/2002,4235)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.11.2002 - 4 Ws 267/2002 (https://dejure.org/2002,4235)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. November 2002 - 4 Ws 267/2002 (https://dejure.org/2002,4235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kopie des Videobandes mit der Aufzeichnung der Vernehmung eines Zeugen als Bestandteil der Akten; Kopie des Videobandes mit der Aufzeichnung der Vernehmung eines Zeugen als Beweismittel; Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Akteneinsicht des Verteidigers durch ...

  • Judicialis

    StPO § 58 a; ; StPO § 147 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 58a § 147 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 767
  • StV 2003, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 3 Ws 438/15

    Einsicht der Verteidigung in Telekommunikationsüberwachungsdateien

    Der Ausschluss der Anfechtbarkeit nach § 147 Abs. 4 S.2 StPO bezieht sich - anders als dies die Staatsanwaltschaft meint - auch hierauf (vgl. hierzu Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 147 Rdnr. 32, OLG Stuttgart NStZ-RR 2013, 217, OLG Stuttgart StV 2003, 17, vgl. auch MK-Thomas/Kämpfer StPO 1. Aufl. 2014 § 147 Rdnr. 23, 40, die vervielfältigungsfähige Datenträger, wie TÜ-Mitschnitte bereits als Aktenbestandteile sehen).
  • OLG Hamburg, 27.05.2016 - 2 Ws 88/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Da hier eine Entscheidung des nach § 147 Abs. 5 S. 1 StPO zuständigen Kammervorsitzenden über die Art und Weise der Einsichtsgewährung in Aktenteile bzw. Beweisstücke in Gestalt einer Anordnung der Herausgabe einer DVD mit Kopien von Audiodateien an den Verteidiger nach § 147 Abs. 4 S. 1 StPO - mit damit einhergehender Ablehnung der von der Staatsanwaltschaft begehrten Versagung der Mitgabe - in Rede steht, ist nach Wortlaut und Wortsinn des § 147 Abs. 4 S. 2 StPO eine Anfechtung der Anordnung allgemein und damit von Seiten des Beschuldigten wie auch der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. August 2015, Az. 3 Ws 438/15; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 3. Dezember 2012, Az. 2 Ws 295/12, betreffend Beschwerde eines Verteidigers, sowie vom 12. November 2002, Az. 4 Ws 267/02, betreffend eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Anordnung der Übersendung einer Kopie der Videoaufzeichnung einer Zeugenvernehmung an einen Verteidiger, in OLGSt § 58a Nr. 1; SK-StPO/Wohlers § 147 Rn. 76 m.w.N.; SSW-StPO/Beulke § 147 Rn. 57 m.w.N.; KK-Laufhütte/Willnow § 147 Rn. 28; Knauer/Pretsch in NStZ 206, 307).
  • KG, 25.09.2012 - 4 Ws 102/12

    Keine Pflichtverteidigerbestellung wegen Auskunftsrechts des unverteidigten

    Auf seinen Antrag müsste ihm auf seine Kosten eine Kopie des Datenträgers (vgl. OLG Stuttgart NJW 2003, 767; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 311; Laufhütte, a.a.O.) zur Verfügung gestellt werden, da er sich andernfalls nicht angemessen verteidigen könnte.
  • OLG Koblenz, 10.07.2003 - 1 Ws 425/03

    Zweck des Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht und Besichtigung der

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