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   OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02   

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https://dejure.org/2002,3077
OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02 (https://dejure.org/2002,3077)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.12.2002 - 2 U 103/02 (https://dejure.org/2002,3077)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 2 U 103/02 (https://dejure.org/2002,3077)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Speicherung und Übermittlung von Daten; Abwägung des Datenerfassungsinteresses einer Wirtschaftsauskunftei und des Informationsinteresses von deren Nachfragern einerseits und der schutzwürdigen Belange einer GmbH und deren Geschäftsführer andererseits; ...

  • zvi-online.de

    BDSG § 4, 27, 29, 35; GG Art. 1, 2, 12; UWG § 1, 3, 14; KO § 107; EGInsO Art. 103, 104
    Keine Verletzung des Datenschutzes von Geschäftsführern bei Auskunft über Beteiligung an vor mehreren Jahren wegen Insolvenz gelöschter Gesellschaften

  • Judicialis

    BDSG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BDSG § 29 Abs. 1 Nr. 2; ; BDSG § 35; ; BGB § 823 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Interessenabwägung bei Erfassung von Daten durch eine Wirtschaftsauskunftei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1410
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 244/84

    Begriff der personenbezogenen Daten des Gesellschafters/Geschäftsführers;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
    Das BDSG setzt diese Sphärenabgrenzung um und konkretisiert sie (BGH NJW 86, 2505, 2506).

    Sind insbesondere die §§ 3, 29, 35 BDSG nicht ohnehin als Spezialgesetze abschließende Regelungswerke (vgl. hierzu BGH NJW 86, 2505, 2507; 84, 1886, 1887; OLG Hamm NJW 96, 131; Gola/Schomerus a.a.O. § 35, 25 und 26), so ist jedenfalls auch hinsichtlich theoretisch noch verbleibender anderer Anspruchsgrundlagen angesichts der in diesen Anspruchsnormen angelegten grundsätzlichen Wertungsoffenheit eine Wertung mit den nämlichen Wertungsgesichtspunkten und -gewichtungen zu treffen, welche kein anderes Ergebnis zeitigen.

  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 105/82

    Anspruch auf Bekanntgabe der Übermittlung personenbezogener Daten; Anspruch eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
    Es fehlt stets für Informationen, die der Dritte nicht benötigt (BGH NJW 84, 1886, 1887; Schaffland/Wiltfang a.a.O. § 29, 40).

    Sind insbesondere die §§ 3, 29, 35 BDSG nicht ohnehin als Spezialgesetze abschließende Regelungswerke (vgl. hierzu BGH NJW 86, 2505, 2507; 84, 1886, 1887; OLG Hamm NJW 96, 131; Gola/Schomerus a.a.O. § 35, 25 und 26), so ist jedenfalls auch hinsichtlich theoretisch noch verbleibender anderer Anspruchsgrundlagen angesichts der in diesen Anspruchsnormen angelegten grundsätzlichen Wertungsoffenheit eine Wertung mit den nämlichen Wertungsgesichtspunkten und -gewichtungen zu treffen, welche kein anderes Ergebnis zeitigen.

  • BGH, 23.05.1985 - I ZR 28/83

    Geistchristentum; Zulässigkeit von Zitaten aus Werken

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
    In jedem Fall hat eine Interessenabwägung zu geschehen (BGH a.a.O. 2506; OLG Hamm NJW 86, 131; Gola/Schomerus a.a.O. § 29, 11; Mallmann a.a.O. § 29, 44).
  • BGH, 12.07.1989 - IVa ARZ (VZ) 9/88

    Umfang der Einsichtnahme in das Handelsregister; Mikroverfilmung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
    bb) Zu diesen Quellen zählen Handelsregister (Gola/Schomerus a.a.O. § 29, 16; Mallmann a.a.O. 66; vgl. auch BGH NJW 89, 2818, 2819), aber auch Angaben aus einem nach § 107 Abs. 2 KO geführten Verzeichnis (so BGH a.a.O. 2506; AG Wedding NJW-RR 00, 715; vgl. weitere Nachweise bei Mallmann a.a.O. 67, derselbe aber abl.).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
    In BGHZ 36, 77, 80 wird deshalb zu Recht betont, der Persönlichkeitsschutz reiche bei der gewerblichen Betätigung nicht so weit wie der Schutz des privaten Bereichs im engeren Sinn (Mallmann a.a.O. § 29, 115 m.N.; im Ergebnis ebenso BGH a.a.O. 2506, dort zum geschäftsführenden Alleingesellschafter einer Ein-Mann-GmbH).
  • OLG Hamm, 04.04.1995 - 9 U 42/95

    Übermittlung personenbezogener Daten über die wirtschaftlichen Verhältnisse des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
    Sind insbesondere die §§ 3, 29, 35 BDSG nicht ohnehin als Spezialgesetze abschließende Regelungswerke (vgl. hierzu BGH NJW 86, 2505, 2507; 84, 1886, 1887; OLG Hamm NJW 96, 131; Gola/Schomerus a.a.O. § 35, 25 und 26), so ist jedenfalls auch hinsichtlich theoretisch noch verbleibender anderer Anspruchsgrundlagen angesichts der in diesen Anspruchsnormen angelegten grundsätzlichen Wertungsoffenheit eine Wertung mit den nämlichen Wertungsgesichtspunkten und -gewichtungen zu treffen, welche kein anderes Ergebnis zeitigen.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
    Nur wenn der Zweck, zu dem die Speicherung erfolgt, mit der Belastung des Selbstbestimmungsrechtes durch eine derartige Verdatung der Personen zu vereinbaren ist und nur soweit die erfassten Daten für diesen Zweck erforderlich sind, ist die Speicherung von dem Betroffenen hinzunehmen (BVerfGE 65, 1, 45).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
    Von einem solchen ist dann auszugehen, wenn beide Parteien gleichartige Waren innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (vgl. etwa BGH WRP 01, 146 [II 1] - Immobilienpreisangaben; Piper in Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., Einf 205, 236).
  • AG Berlin-Wedding, 04.11.1998 - 6b C 243/98

    Anspruch auf Widerruf einer Schufa-Mitteilung - Bloße Kreditkündigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
    bb) Zu diesen Quellen zählen Handelsregister (Gola/Schomerus a.a.O. § 29, 16; Mallmann a.a.O. 66; vgl. auch BGH NJW 89, 2818, 2819), aber auch Angaben aus einem nach § 107 Abs. 2 KO geführten Verzeichnis (so BGH a.a.O. 2506; AG Wedding NJW-RR 00, 715; vgl. weitere Nachweise bei Mallmann a.a.O. 67, derselbe aber abl.).
  • LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09

    Veröffentlichung von Schuldnerdaten im Netz

    Ein solches Interesse der durch rechtsgeschäftlichen Kontakt warenkreditgebenden Wirtschaft an der Klärung und Erfassung solcher Daten ist anerkannt (OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02, NJW-RR 2003, 1410 f).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 22 U 104/06

    Auskunftsvertrag: Nichtverwendung öffentlich zugänglicher Informationen zur

    Eine Wirtschaftsauskunftei kann in zulässiger Weise bestimmte Quellen, z. B. öffentliche Register, sogar unabhängig vom Vorliegen der Anfrage eines Kreditgebers systematisch auswerten, um die Ergebnisse in eine Datenbank aufzunehmen (siehe OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1410 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Berlin, 27.11.2013 - 10 O 125/13

    Datenschutz im Rahmen von Bonitätsinformationen durch eine Wirtschaftsauskunftei:

    Der von den Klägerin zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 12.12.2002 - 2 U 103/02, NJW-RR 2003, 1410, 1411; vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17.12.1985 - VI ZR 244/84, NJW 1986, 2505) lässt sich nur entnehmen, dass Informationen, die über ein Wirtschaftsunternehmen gespeichert werden, zugleich als personenbezogene Daten über dessen Gesellschafter und Geschäftsführer anzusehen sein können.
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