Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 5 U 198/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4564
OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 5 U 198/05 (https://dejure.org/2006,4564)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.2006 - 5 U 198/05 (https://dejure.org/2006,4564)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 2006 - 5 U 198/05 (https://dejure.org/2006,4564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bauträgerkaufvertrag: Rechtsfolgen bei Abweichung vom gesetzlichen Ratenzahlungsplan und Nichterbringung der vereinbarten Sicherheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagevermittler, Bauträger und Baubetreuer (MaBV) bei abweichenden vertraglichen Regelungen; Wirksamkeit einer nachteilig von der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und ...

  • Judicialis

    MaBV § 3 Abs. 2; ; MaBV § 3 Abs. 7; ; MaBV § 3 Abs. 12; ; BGB § 817; ; BGB § 641

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MaBV § 3; BGB § 817 § 641
    Bauträgervertrag: Kein Anspruch auf Rückzahlung erbrachter Leistungen nach Abnahme und Fälligkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Rückzahlung erbrachter Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückzahlung des Erwerbspreises nach MaBV-widriger Entgegennahme? (IBR 2006, 1592)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 508
  • BauR 2007, 406
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 5 U 198/05
    § 12 MaBV verbietet dem Gewerbetreibenden den Abschluss einer Abschlagszahlungsvereinbarung, die zu Lasten des Erwerbers von § 3 Abs. 2 MaBV abweicht (vgl. BGH NJW 2001, 818; NJW 1999, 51; OLG Celle, NJW-RR 2004, 592).

    Dieser Schutz ist nur durch die Nichtigkeit der Abschlagszahlungsvereinbarung zu erreichen (BGH NJW 2001, 818).

    Sie führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages (vgl. BGH NJW 2001, 818).

    Nach der Entscheidung des BGH vom 22.12.2000 (vgl. NJW 2001, 818) tritt an die Stelle einer Abschlagszahlungsvereinbarung, die aufgrund eines Verstoßes gegen § 3 Abs. 2 MaBV nach § 12 MaBV i.V.m. § 134 BGB nichtig ist, nicht die gesetzliche Regelung des § 3 Abs. 2 MaBV, sondern das Werkvertragsrecht.

    Dahingestellt bleiben kann weiter, ob die Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen vom 23.05.2001( BGBl.I.S.981), die durch das Urteil des BGH vom 22.12.2000 ( NJW 2001, 818) geschaffene Rechtslage korrigieren soll, insbesondere ob diese Verordnung dazu führt, dass bei etwaigen unwirksamen Abschlagszahlungsvereinbarungen statt der Nichtigkeitsfolge, nach der gar keine Abschlagszahlungen geschuldet werden, quasi hilfsweise die Regelung des § 3 Abs. 2 MaBV zur Anwendung kommt (vgl. hierzu Marcks, MaBV, 7. Aufl., § 3 Rn. 1 b; OLG Celle, NJW-RR 2004, 592 unter II 2b; Ullmann, NJW 2002, 1073 ff.; Münch.Komm. BGB, § 632 a, Rdnr. 16).

    Die im Zusammenhang mit der Verordnung vom 23.5.2001 und der Entscheidung des BGH vom 22.12.2000 ( NJW 2001, 818) aufgeworfenen Fragen sind im vorliegenden Fall im Ergebnis nicht entscheidungserheblich und erfordern deshalb nicht die Zulassung der Revision.

  • OLG Celle, 06.08.2003 - 7 U 36/03

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus einem Bauträgervertrag;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 5 U 198/05
    § 12 MaBV verbietet dem Gewerbetreibenden den Abschluss einer Abschlagszahlungsvereinbarung, die zu Lasten des Erwerbers von § 3 Abs. 2 MaBV abweicht (vgl. BGH NJW 2001, 818; NJW 1999, 51; OLG Celle, NJW-RR 2004, 592).

    Nachdem vorliegend mit der Abnahme bereits die gesamte Forderung der Beklagten Ziff. 1 bzw Ziff.3 zu Zahlung fällig ist, kann offen bleiben, ob § 632 a BGB auf Bauträgerverträge Anwendung findet ( vgl hierzu OLG Celle, NJW-RR 2004, 592 m.w.Nachw.).

    Dahingestellt bleiben kann weiter, ob die Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen vom 23.05.2001( BGBl.I.S.981), die durch das Urteil des BGH vom 22.12.2000 ( NJW 2001, 818) geschaffene Rechtslage korrigieren soll, insbesondere ob diese Verordnung dazu führt, dass bei etwaigen unwirksamen Abschlagszahlungsvereinbarungen statt der Nichtigkeitsfolge, nach der gar keine Abschlagszahlungen geschuldet werden, quasi hilfsweise die Regelung des § 3 Abs. 2 MaBV zur Anwendung kommt (vgl. hierzu Marcks, MaBV, 7. Aufl., § 3 Rn. 1 b; OLG Celle, NJW-RR 2004, 592 unter II 2b; Ullmann, NJW 2002, 1073 ff.; Münch.Komm. BGB, § 632 a, Rdnr. 16).

  • OLG Schleswig, 24.01.2003 - 10 UF 209/01

    "Karrieresprung" nach Trennung der Eheleute

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 5 U 198/05
    d) Keine Nichtigkeit der Abschlagszahlungsvereinbarung tritt nach § 7 MaBV nur dann ein, wenn der Gewerbetreibende nach § 7 MaBV für alle etwaigen Ansprüche des Auftraggebers auf Rückgewähr oder Auszahlung seiner Vermögenswerte eine Sicherheit leistet ( vgl. OLG Celle,NJW-RR 2004, 147).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 99/97

    BGH erklärt Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in Bauträgerverträgen für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 5 U 198/05
    § 12 MaBV verbietet dem Gewerbetreibenden den Abschluss einer Abschlagszahlungsvereinbarung, die zu Lasten des Erwerbers von § 3 Abs. 2 MaBV abweicht (vgl. BGH NJW 2001, 818; NJW 1999, 51; OLG Celle, NJW-RR 2004, 592).
  • KG, 26.02.2019 - 27 U 9/18

    Bauträgervertrag: Anspruch des Käufers einer Eigentumswohnung auf Rückzahlung der

    Gegenüber dem Anspruch der Kläger kann sich die Beklagte nicht unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 13. März 2006 (5 U 198/05) auf die Abnahme des Vertragsgegenstandes und die damit eingetretene Fälligkeit des Werklohnanspruchs berufen.
  • OLG Naumburg, 13.11.2009 - 10 U 20/09

    Anforderungen an die Vereinbarung von Abschlagszahlungen in einem

    Nach der gesetzlichen Vorschrift in § 3 Abs. 2 Nr. 2 11. Spiegelstrich MaBV wären bei Übergabe des Objektes nur 92 % des Kaufpreises zu leisten, während nach der vertraglichen Regelung der Parteien in § 5 Abs. 4 des Kaufvertrages bei Besitzübergabe bereits 96, 5 % zu zahlen sind, was sich für die Klägerin ebenfalls nachteilig auswirken würde (ebenso OLG Stuttgart NZBau 2006, 508 -510 zitiert nach juris).

    Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt jedoch unberührt (vgl. BGHZ 146, 250 - 264 zitiert nach juris; BGHZ 171, 364 - 374 zitiert nach juris; BFH ZIP 2007, 976 - 978 zitiert nach juris; OLG Stuttgart BauR 2007, 406 - 410 zitiert nach juris; OLG Celle NJW-RR 2004, 592 zitiert nach juris).

    Ein Rückgriff auf den Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV oder auf § 632 a BGB kommt dagegen nicht in Betracht (vgl. BGHZ 146, 250 - 264 zitiert nach juris; BGHZ 171, 364 - 374 zitiert nach juris; BFH ZIP 2007, 976 - 978 zitiert nach juris; OLG Stuttgart BauR 2007, 406 - 410 zitiert nach juris; OLG Celle NJW-RR 2004, 592 zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 23 U 36/08

    Nichtigkeit des Bauträgervertrags bei Verstoß gegen MaBV

    Soweit der vorrangige Schutz des Erwerbers die Rückzahlung der vor Fälligkeit geleisteten Zahlungen nicht gebietet, verbleibt es beim gesetzlichen Ausschluss des Kondiktionsanspruchs (BGH, Urteil vom 22.03.2007, VII ZR 268/05, BauR 2007, 1235; vgl. auch OLG Stuttgart, n. rk. Urteil vom 13.06.2006, 5 U 198/05, BauR 2007, 406 mit abl. Anm. Weise, NJW-Spezial 2006, 309).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 23 U 5/08

    Bereicherungsansprüche bei gesetzeswidrigem Ratenzahlungsplan

    Soweit der vorrangige Schutz des Erwerbers die Rückzahlung der vor Fälligkeit geleisteten Zahlungen nicht gebietet, verbleibt es beim gesetzlichen Ausschluss des Kondiktionsanspruchs (BGH, Urteil vom 22.03.2007, VII ZR 268/05, BauR 2007, 1235; vgl. auch OLG Stuttgart, n. rk. Urteil vom 13.06.2006, 5 U 198/05, BauR 2007, 406 mit abl. Anm. Weise, NJW-Spezial 2006, 309).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht