Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchsuchungsanordnung zur Ermittlung der Identität und der Herkunft eines Asylbewerbers oder Ausländers; Erlass einer Durchsuchungsanordnung zur Ermittlung der Identität auf Antrag der Ausländerbehörde; Eröffnung des Rechtswegs zum Amtsgericht oder Verwaltungsgericht
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 15; LVwVG § 6 Abs. 2; PolG BW § 31 Abs. 2; PolG BW § 31 Abs. 5; GG Art. 13 Abs. 2
D (A), Wohnungsdurchsuchung, Durchsuchungsanordnung, Zuständigkeit, Rechtsweg, Amtsgericht, Verwaltungsgericht, Identitätsnachweis, Beschwerde, Rechtsschutzinteresse
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg für Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung zur Identitäts- und Herkunftsermittlung eines Asylbewerbers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heilbronn - PGR 47/03
- LG Heilbronn, 18.07.2003 - 1b T 236/03
- OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren: Durchsuchungsanordnung zur …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03
Für den von einer Ausländerbehörde beantragten Erlass einer Durchsuchungsanordnung zur Ermittlung der Identität und der Herkunft des Asylbewerbers / Ausländers ist nicht der Rechtsweg zum Amtsgericht, sondern zum Verwaltungsgericht eröffnet (Anschluss an VGH BW - Beschl. v. 10.12.1999 - ESVGH 50, 158).Dementsprechend hat - worauf das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 10.12.1999, ESVGH 50, 158 = VGHBW-Ls 2000, Beil.2, B2-3 = ZAR 2000, 88) das Verwaltungsgericht für den Erlass einer vom Regierungspräsidium als Ausländerbehörde beantragten Durchsuchungsanordnung für zuständig angesehen (vgl. auch VGH BW NJW 1999, 3506).
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 4 S 861/99
Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03
Dementsprechend hat - worauf das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 10.12.1999, ESVGH 50, 158 = VGHBW-Ls 2000, Beil.2, B2-3 = ZAR 2000, 88) das Verwaltungsgericht für den Erlass einer vom Regierungspräsidium als Ausländerbehörde beantragten Durchsuchungsanordnung für zuständig angesehen (vgl. auch VGH BW NJW 1999, 3506). - BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03
Die früher allgemein vertretene Auffassung, nach Abschluss einer Durchsuchungsmaßnahme sei eine Beschwerde des Betroffenen wegen prozessualer Überholung unzulässig (vgl. BVerfGE 49, 329), ist vom Bundesverfassungsgericht vor wenigen Jahren dahin modifiziert worden, dass in Fällen erheblicher Grundrechtsverletzungen eine nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit im Rechtsmittelverfahren zulässig ist (bes. BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163;… weit. Nw. bei Keidel / Kahl, FG 15. Aufl., § 19 Rn 86). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03
Die früher allgemein vertretene Auffassung, nach Abschluss einer Durchsuchungsmaßnahme sei eine Beschwerde des Betroffenen wegen prozessualer Überholung unzulässig (vgl. BVerfGE 49, 329), ist vom Bundesverfassungsgericht vor wenigen Jahren dahin modifiziert worden, dass in Fällen erheblicher Grundrechtsverletzungen eine nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit im Rechtsmittelverfahren zulässig ist (bes. BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163;… weit. Nw. bei Keidel / Kahl, FG 15. Aufl., § 19 Rn 86).
- OLG Karlsruhe, 25.03.2010 - 14 Wx 9/10
Zulässigkeit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der …
Eine dem § 31 Abs. 5 S. 2 PolG BW entsprechende Verweisung auf die Vorschriften des FamFG fehlt in den Regelungen über die Sicherstellung und Beschlagnahme (§§ 32, 33 PolG BW. Über eine Beschwerde gegen eine im Rahmen der Durchsuchung erfolgte Beschlagnahme hat deshalb der Verwaltungsrichter zu entscheiden (OLG Stuttgart Die Justiz 2004, 196, 198).