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   OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 2 U 71/18   

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https://dejure.org/2018,47611
OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 2 U 71/18 (https://dejure.org/2018,47611)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.12.2018 - 2 U 71/18 (https://dejure.org/2018,47611)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 2 U 71/18 (https://dejure.org/2018,47611)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht des Rohbauunternehmers und des verantwortlichen Bauleiters bei Bodenöffnungen in einer Zwischendecke

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 823 Abs. 1; SGB VII § 106 Abs. 3
    Haftung des Rohbauunternehmers und des verantwortlichen Bauleiters bei Verlassen der Baustelle in verkehrsunsicherem Zustand

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 254 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 830 Abs 1 S 1 BGB, § 106 Abs 3 SGB 7
    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Haftung des Rohbauunternehmers und des verantwortlichen Bauleiters bei Sturzunfall durch ein Bodenöffnung in einer Zwischendecke; Einsatz des Geschädigten zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen durch den Bauherrn; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rohbauunternehmer muss für Absturzsicherung sorgen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bodenöffnung in Zwischendecke: Rohbauer muss für Absturzsicherung sorgen! (IBR 2019, 256)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 347
  • VersR 2019, 830
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.12.2003 - VI ZR 103/03

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstättte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 2 U 71/18
    Der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte erfasst über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinaus betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt (BGHZ 145, 331; BGH, NJW 2004, 947, 948).

    Die Tätigkeit der Mitwirkenden muss im faktischen Miteinander der Beteiligten aufeinander bezogen, miteinander verknüpft oder auf gegenseitige Ergänzung oder Unterstützung ausgerichtet sein (BGH, NJW 2004, 947, 948; Ricke in Kasseler Kommentar, 100. EL Juni 2018, SGB VII § 106 Rn. 10c, 11).

    Insofern bestand nicht die für eine gemeinsame Betriebsstätte typische Gefahr, dass sich die Beteiligten bei den versicherten Tätigkeiten "ablaufbedingt in die Quere kommen" (vgl. BGH, NJW 2004, 947, 948).

  • OLG Karlsruhe, 14.07.1987 - 18 U 51/87

    Mitarbeiter; Telegrafenleitung; Fachfirma; Sicherungsmaßnahme; Telegrafenmast

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 2 U 71/18
    Denn es ist zwar richtig, dass der Verkehrssicherungspflichtige nicht gegenüber demjenigen haftet, den er selbst mit der Absicherung der Baustelle beauftragt (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 152, 153; OLG Köln, Urteil vom 10.01.1992, 19 U 198/91, BeckRS 1992, 5397, Rn. 15).

    Damit liegt - anders als in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (NJW-RR 1988, 152, 153) - ein innerer Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Gefahrenlage vor.

  • BGH, 05.07.2011 - II ZR 188/09

    Berufungsverfahren: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die erneute

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 2 U 71/18
    Der Senat hat hierbei berücksichtigt, dass eine Zurückverweisung der Sache in aller Regel zu einer Verteuerung und Verzögerung des Rechtsstreits führt, was den schützenswerten Interessen der Parteien entgegenstehen kann (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1365, 1366).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 2 U 71/18
    In diesem Fall darf eine Begrenzung auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung und Entscheidung vorgenommen werden (Müller in Jahnke/Burmann, Handbuch des Personenschadensrechts, 1. Aufl. 2015, Kap. 6, Rn. 331; BGH, Urteil vom 20.01.2004, VI ZR 70/03, r+s 2004, 2016, 2018).
  • OLG Hamm, 10.02.1992 - 6 U 132/91

    Unfall auf der Baustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 2 U 71/18
    Ihre Verkehrssicherungspflicht hätte erst geendet, wenn die Sicherung der Gefahrenquelle von einem anderen tatsächlich und ausreichend übernommen worden wäre (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.02.1992, 6 U 132/91, BeckRS 1992, 30811127).
  • OLG Stuttgart, 12.03.1999 - 2 U 74/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 2 U 71/18
    Die Beklagten haften gem. § 830 Abs. 1 S. 1 BGB als Gesamtschuldner (vgl. Werner/Pastor, aaO., Rn. 2492 OLG Stuttgart, Urteil vom 12.03.1999, 2 U 74/98, juris Rn. 62, 64).
  • OLG Koblenz, 05.03.2014 - 5 U 1090/13

    Sturz durch offenen Treppenschacht im Rohbau - keine Haftung des Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 2 U 71/18
    Soweit das OLG Koblenz in einer Entscheidung vom 05.03.2014, Az. 5 U 1090/13, eine Verkehrssicherungspflicht in einem Fall verneint hat, in dem das Obergeschoss eines Rohbaus nur über ein Außengerüst erreichbar war und in dem am Unfalltag mit keinem Verkehr zu rechnen war, ist der Fall mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht zu vergleichen.
  • OLG Köln, 10.01.1992 - 19 U 198/91

    Veranstalter eines Straßenradrennens haftet nur bei Verschulden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 2 U 71/18
    Denn es ist zwar richtig, dass der Verkehrssicherungspflichtige nicht gegenüber demjenigen haftet, den er selbst mit der Absicherung der Baustelle beauftragt (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 152, 153; OLG Köln, Urteil vom 10.01.1992, 19 U 198/91, BeckRS 1992, 5397, Rn. 15).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 2 U 71/18
    Der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte erfasst über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinaus betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt (BGHZ 145, 331; BGH, NJW 2004, 947, 948).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2021 - 12 U 293/20

    Haftung für Sturz eines Bauhelfers in ungesicherte Treppenöffnung

    Jeder Beteiligte verrichtete die ihm obliegenden Tätigkeiten, ohne dass der andere in irgendeiner Weise in den Arbeitsablauf eingebunden, daran beteiligt oder auch nur davon berührt worden wäre (OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Dezember 2018, Az.: 2 U 71/18, Rdnr. 87, zitiert nach juris).

    Deswegen ist der Mitverschuldensanteil nur mit einem Drittel zu bewerten (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 13.12.2018, Az.: 2 U 71/18, zitiert nach juris; OLG Düsseldort, Urteil vom Az.: 21 U 229/14, zitiert nach juris) und der Haftungsanteil der Beklagten, die die Gefahr verursacht haben höher, nämlich mit 2/3, anzusetzen.

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