Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 14.02.2012 - 12 U 155/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Entschädigungsfonds für durch ein unbekannt gebliebenes Fahrzeug verursachte Schäden aus Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast des geschädigten Anspruchstellers
- verkehrslexikon.de
Zu den Beweisanforderungen bei Ansprüchen gegen den Entschädigungsfonds
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
PflVG a. F. § 12 Abs. 1
Die Unfalldarstellung des Geschädigten reicht als Nachweis der Unfallbeteiligung eines nicht ermittelten Fahrzeugs beim Anspruch auf Verkehrsopferhilfe nicht aus - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PflVG § 12 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 286
Anforderungen an den Nachweis der Schädigung durch ein unbekannt gebliebenes Fahrzeug als Voraussetzung der Inanspruch nahme des Entschädigungsfonds - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Die Unfalldarstellung des Geschädigten reicht als Nachweis der Unfallbeteiligung eines nicht ermittelten Fahrzeugs beim Anspruch auf Verkehrsopferhilfe nicht aus
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 19.08.2011 - 2 O 335/10
- OLG Stuttgart, 14.02.2012 - 12 U 155/11
Papierfundstellen
- VersR 2013, 623
Wird zitiert von ...
- OLG München, 24.03.2017 - 10 U 3749/16
Abgrenzung von Unfall und nicht versichertem Abschleppschaden in der …
Wie das OLG Stuttgart mit Urteil vom 14.02.2012, Az.: 12 U 155/11, juris, überzeugend ausgeführt hat, bedarf es in einem derartigen Fall über die eigene Unfalldarstellung des Geschädigten hinausgehender objektiver Anhaltspunkte wie z.B. Lackspuren, Schleuderspuren, Fahrspuren oder andere Spuren, die auf die Beteiligung eines fremden Fahrzeugs schließen lassen, es sei denn, die Darstellung des Geschädigten ist derart zwingend, dass das Gericht zu der Überzeugung kommt, dass es gar nicht anders gewesen sein kann.