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   OLG Stuttgart, 14.02.2019 - 2 U 33/18   

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OLG Stuttgart, 14.02.2019 - 2 U 33/18 (https://dejure.org/2019,23155)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.02.2019 - 2 U 33/18 (https://dejure.org/2019,23155)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 2 U 33/18 (https://dejure.org/2019,23155)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 9 Abs 2 Buchst a EGV 207/2009, Art 15 Abs 1 EGV 207/2009, Art 99 Abs 1 EGV 207/2009, § 12 Abs 1 S 2 UWG, § 670 BGB
    Klage auf Ersatz von Kosten für markenrechtliche Abmahnungen: Abgrenzung von vollumfänglich und teilweise berechtigter Abmahnung bei Beanstandung mehrerer Rechtsverletzungen; Unterlassungsanspruch im Falle der Doppelidentität; Beeinträchtigung der Qualitätsfunktion der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ersatz von Abmahnkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2019 - 2 U 33/18
    Davon geht ersichtlich auch der Bundesgerichtshof aus (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2015 - VIII ZR 360/14, Rn. 50, u.H. auf BGH, Urteile vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, Rn. 52 - Sondernewsletter; und vom 31. Mai 2012 - I ZR 45/11, Rn. 49, m.w.N. - Missbräuchliche Vertragsstrafe).

    Die Höhe des Ersatzanspruchs richtet sich dann nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung (BGH, Urteile vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, Rn. 50 und 52 - Sondernewsletter; vom 11. März 2010 - I ZR 27/08 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel; vom 14. Januar 2016 - I ZR 61/14, Rn. 45 - Wir helfen im Trauerfall; s. OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 U 102/18).

    Vielmehr hat sich in einer solchen Konstellation die Abmahnung - unabhängig davon, welches Zeichenrecht oder welcher sonstige rechtliche Gesichtspunkt den Anspruch begründet - als objektiv nützlich und zur Streiterledigung geeignet erwiesen, und nicht nur mit der Folge einer Kostenaufteilung teilweise (vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, Rn. 52 - Sondernewsletter; und vom 28. April 2016 - I ZR 254/14, Rn. 66 f. - Kinderstube, m.w.N.).

  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2019 - 2 U 33/18
    Berechtigt i. S. v. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG ist die Abmahnung, wenn sie begründet ist, ihr also ein materiell-rechtlicher Unterlassungsanspruch zu Grunde liegt, und sie außerdem wirksam sowie erforderlich ist, um dem Unterlassungsschuldner einen Weg zu weisen, den Unterlassungsgläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, Rn. 24 - Jogginghosen m. w. N.).

    In einer solchen Konstellation hat sich die Abmahnung unabhängig davon, welcher Gesichtspunkt den Anspruch begründet, als objektiv nützlich und zur Streiterledigung geeignet erwiesen und ist im Ganzen begründet (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, Rn. 37 - Jogginghosen, m.w.N.).

    Obwohl es grundsätzlich Sache des Schuldners ist, die Unterwerfungserklärung zu formulieren (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006, GRUR 2007, 607 Rn. 24 - Telefonwerbung für "Individualverträge"), bringt die vom Gläubiger vorformulierte Unterwerfungserklärung das Ziel seiner Abmahnung zum Ausdruck und kann daher zu deren Auslegung herangezogen werden (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, Tz. 23 und 35 ff. - Jogginghosen, m.w.N.).

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2019 - 2 U 33/18
    Wendet sich der Gläubiger in einer Abmahnung gegen eine konkrete Zeichenverwendung und stützt er dieses Begehren auf mehrere Zeichenrechte, so sind die für die Abmahnung anfallenden Kosten bereits dann nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) in vollem Umfang ersatzfähig, wenn sich der Anspruch als nach einem der Zeichenrechte begründet erweist (BGH, Urteil vom 28. April 2016 - I ZR 254/14, Rn. 66 - Kinderstube).

    Vielmehr hat sich in einer solchen Konstellation die Abmahnung - unabhängig davon, welches Zeichenrecht oder welcher sonstige rechtliche Gesichtspunkt den Anspruch begründet - als objektiv nützlich und zur Streiterledigung geeignet erwiesen, und nicht nur mit der Folge einer Kostenaufteilung teilweise (vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, Rn. 52 - Sondernewsletter; und vom 28. April 2016 - I ZR 254/14, Rn. 66 f. - Kinderstube, m.w.N.).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2019 - 2 U 33/18
    Obwohl es grundsätzlich Sache des Schuldners ist, die Unterwerfungserklärung zu formulieren (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006, GRUR 2007, 607 Rn. 24 - Telefonwerbung für "Individualverträge"), bringt die vom Gläubiger vorformulierte Unterwerfungserklärung das Ziel seiner Abmahnung zum Ausdruck und kann daher zu deren Auslegung herangezogen werden (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, Tz. 23 und 35 ff. - Jogginghosen, m.w.N.).

    Diesem Gebot unterliegt die Abmahnung als außergerichtliches Streitbeilegungsmittel nicht (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 191/03, Rn. 24 - Telefonwerbung für "Individualverträge").

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 36/11

    Zur Zulässigkeit des Werbeslogans "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2019 - 2 U 33/18
    Insbesondere war in dem Abmahnschreiben das beanstandete Verhalten hinreichend deutlich bezeichnet, so dass der Beklagte erkennen konnte, was ihm vorgeworfen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - I ZR 36/11, Rn. 44 - Monsterbacke II).
  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2019 - 2 U 33/18
    Der Inhaber der Marke kann jedoch nach ständiger Rechtsprechung des EuGH die Benutzung des Zeichens in Fällen der Doppelidentität nur verbieten, wenn durch die Benutzung eine der Funktionen der Marke beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden kann, nämlich entweder die Hauptfunktion der Marke, auf die Herkunft der von der Marke erfassten Ware oder Dienstleistung hinzuweisen, oder aber eine ihrer anderen Funktionen, wie die Gewährleistung der Qualität dieser Ware oder Dienstleistung oder die Kommunikations-, Investitions- oder Werbefunktion (EuGH, Urteile vom 18. Juni 2009 - C-487/07, Rn. 58 ff - L'Oreal; vom 23. März 2010 - C-236/08 bis C-238/08, Rn. 75 ff - Google und Google France; vom 22. September 2011 - C-323/09, Rn. 34 ff - Interflora).
  • EuGH, 08.06.2017 - C-689/15

    W. F. Gözze Frottierweberei und Gözze - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2019 - 2 U 33/18
    Auch aus der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des EuGH vom 08.06.2017 - C-689/15 ergibt sich nicht, dass in Fällen der Doppelidentität ein Unterlassungsanspruch gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a) VO (EG) 207/2009 nur dann besteht, wenn die beanstandete Benutzung die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann.
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2019 - 2 U 33/18
    Die Höhe des Ersatzanspruchs richtet sich dann nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung (BGH, Urteile vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, Rn. 50 und 52 - Sondernewsletter; vom 11. März 2010 - I ZR 27/08 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel; vom 14. Januar 2016 - I ZR 61/14, Rn. 45 - Wir helfen im Trauerfall; s. OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 U 102/18).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2019 - 2 U 33/18
    Die Annahme, dass ein aus mehreren Streitgegenständen vorgehender Kläger teilweise unterliegt, wenn er im Rechtsstreit nicht hinsichtlich aller Rechte (bei kumulativer Geltendmachung) oder nur aufgrund eines nachrangig geltend gemachten Rechts (bei eventualer Klagehäufung) obsiegt, folgt aus dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, welches im Prozess die alternative Klagehäufung ausschließt (grundlegend BGHZ 189, 56, Rn. 8 - TÜV I; BGH, Urteil vom 17.8. 2011 - I ZR 108/09, Rn. 30 - TÜV II).
  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2019 - 2 U 33/18
    Der Inhaber der Marke kann jedoch nach ständiger Rechtsprechung des EuGH die Benutzung des Zeichens in Fällen der Doppelidentität nur verbieten, wenn durch die Benutzung eine der Funktionen der Marke beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden kann, nämlich entweder die Hauptfunktion der Marke, auf die Herkunft der von der Marke erfassten Ware oder Dienstleistung hinzuweisen, oder aber eine ihrer anderen Funktionen, wie die Gewährleistung der Qualität dieser Ware oder Dienstleistung oder die Kommunikations-, Investitions- oder Werbefunktion (EuGH, Urteile vom 18. Juni 2009 - C-487/07, Rn. 58 ff - L'Oreal; vom 23. März 2010 - C-236/08 bis C-238/08, Rn. 75 ff - Google und Google France; vom 22. September 2011 - C-323/09, Rn. 34 ff - Interflora).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • BSG, 06.09.2018 - B 2 U 102/18 B
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

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