Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.03.2016 - 6 Ss 791/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,59216
OLG Stuttgart, 14.03.2016 - 6 Ss 791/15 (https://dejure.org/2016,59216)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.03.2016 - 6 Ss 791/15 (https://dejure.org/2016,59216)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. März 2016 - 6 Ss 791/15 (https://dejure.org/2016,59216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,59216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 29 Abs 3 S 2 Nr 1 BtMG, § 261 StPO, § 267 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Anforderung an die Urteilsbegründung bei Annahme von Gewerbsmäßigkeit trotz nur geringer Gewinnerwartung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 303
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Gewerbsmäßigkeit als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2016 - 6 Ss 791/15
    Einen gewichtigen Umstand für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht stellen die Preise dar, zu denen der Angeklagte das Marihuana eingekauft und verkauft hat (OLG Stuttgart [Beschluss vom 03.12.2013 - 1 Ss 701/13, juris Rn. 19]; OLG Hamm, Beschluss vom 16.09.2002 - 2 Ss 769/02, juris Rn. 20).
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 2 RVs 2/13

    Anforderungen an die Feststellung der Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2016 - 6 Ss 791/15
    Als solche Umstände kommen insbesondere in Betracht: die Begleitumstände bei Anbahnung und konkreter Abwicklung des verfahrensgegenständlichen Verkaufsvorgangs sowie Art, Häufigkeit und Inhalt der erwähnten weiteren Kontaktaufnahme(n) und Verkaufsbemühungen des Angeklagten in der Folgezeit (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013 - 2 RVs 2/13 -, juris, Rn. 8 f.); von Relevanz können bei der Gesamtwürdigung nicht zuletzt auch etwaige schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Angeklagten im Tatzeitraum sein (BGH, NStZ-RR 2008, 212).
  • OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 769/02

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2016 - 6 Ss 791/15
    Einen gewichtigen Umstand für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht stellen die Preise dar, zu denen der Angeklagte das Marihuana eingekauft und verkauft hat (OLG Stuttgart [Beschluss vom 03.12.2013 - 1 Ss 701/13, juris Rn. 19]; OLG Hamm, Beschluss vom 16.09.2002 - 2 Ss 769/02, juris Rn. 20).
  • OLG Bremen, 05.06.2018 - 1 Ss 28/18

    Uneingeschränkte Überprüfungspflicht des Rahmens des Regelfalles nach § 29 BtMG

    Wenn in Anbetracht der Abgabemengen und der Tatfrequenz nur von einem geringen Gewinn auszugehen ist, bedarf die Annahme, der Angeklagte habe sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffen wollen, einer eingehenden Begründung (BGH a.a.O. sowie StV 2017, 303, 304).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht