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OLG Stuttgart, 14.03.2016 - 6 Ss 791/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- strafverteidiger-stv.de
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 29 Abs 3 S 2 Nr 1 BtMG, § 261 StPO, § 267 StPO
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Anforderung an die Urteilsbegründung bei Annahme von Gewerbsmäßigkeit trotz nur geringer Gewinnerwartung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 21.10.2015 - 202 Ls 221 Js 80693/15
- OLG Stuttgart, 14.03.2016 - 6 Ss 791/15
Papierfundstellen
- StV 2017, 303
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Gewerbsmäßigkeit als …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2016 - 6 Ss 791/15
Einen gewichtigen Umstand für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht stellen die Preise dar, zu denen der Angeklagte das Marihuana eingekauft und verkauft hat (OLG Stuttgart [Beschluss vom 03.12.2013 - 1 Ss 701/13, juris Rn. 19]; OLG Hamm…, Beschluss vom 16.09.2002 - 2 Ss 769/02, juris Rn. 20). - OLG Hamm, 28.02.2013 - 2 RVs 2/13
Anforderungen an die Feststellung der Gewerbsmäßigkeit
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2016 - 6 Ss 791/15
Als solche Umstände kommen insbesondere in Betracht: die Begleitumstände bei Anbahnung und konkreter Abwicklung des verfahrensgegenständlichen Verkaufsvorgangs sowie Art, Häufigkeit und Inhalt der erwähnten weiteren Kontaktaufnahme(n) und Verkaufsbemühungen des Angeklagten in der Folgezeit (…OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013 - 2 RVs 2/13 -, juris, Rn. 8 f.); von Relevanz können bei der Gesamtwürdigung nicht zuletzt auch etwaige schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Angeklagten im Tatzeitraum sein (BGH, NStZ-RR 2008, 212). - OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 769/02
Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung, …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2016 - 6 Ss 791/15
Einen gewichtigen Umstand für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht stellen die Preise dar, zu denen der Angeklagte das Marihuana eingekauft und verkauft hat (…OLG Stuttgart [Beschluss vom 03.12.2013 - 1 Ss 701/13, juris Rn. 19]; OLG Hamm, Beschluss vom 16.09.2002 - 2 Ss 769/02, juris Rn. 20).
- OLG Bremen, 05.06.2018 - 1 Ss 28/18
Uneingeschränkte Überprüfungspflicht des Rahmens des Regelfalles nach § 29 BtMG
Wenn in Anbetracht der Abgabemengen und der Tatfrequenz nur von einem geringen Gewinn auszugehen ist, bedarf die Annahme, der Angeklagte habe sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffen wollen, einer eingehenden Begründung (BGH a.a.O. sowie StV 2017, 303, 304).