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   OLG Stuttgart, 14.03.2018 - 8 WF 28/18   

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https://dejure.org/2018,9717
OLG Stuttgart, 14.03.2018 - 8 WF 28/18 (https://dejure.org/2018,9717)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.03.2018 - 8 WF 28/18 (https://dejure.org/2018,9717)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. März 2018 - 8 WF 28/18 (https://dejure.org/2018,9717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen de Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Erklärung über Veränderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen de Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Erklärung über Veränderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1340
  • Rpfleger 2018, 482
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 18.11.2015 - 12 Ta 282/15

    Anforderungen an das Verfahren vor Abhebung der Prozesskostenhilfe wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2018 - 8 WF 28/18
    Eine förmliche Zustellung dieser Verfügungen wäre indes jeweils gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO erforderlich gewesen (OLG Stuttgart Beschluss vom 07.02.2018 - 8 WF 92/17; LAG Hamm Beschluss vom 20.09.2013 - 14 Ta 160/13, LAG Köln Beschluss vom 18.11.2015 - 12 Ta 282/15).
  • LAG Hamm, 20.09.2013 - 14 Ta 160/13

    Zu denVoraussetzungen der Aufhebungsentscheidung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2018 - 8 WF 28/18
    Eine förmliche Zustellung dieser Verfügungen wäre indes jeweils gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO erforderlich gewesen (OLG Stuttgart Beschluss vom 07.02.2018 - 8 WF 92/17; LAG Hamm Beschluss vom 20.09.2013 - 14 Ta 160/13, LAG Köln Beschluss vom 18.11.2015 - 12 Ta 282/15).
  • OLG Köln, 07.03.1997 - 25 WF 28/97

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Beschwerde, Einstweilige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2018 - 8 WF 28/18
    Der auf dem Verstoß gegen § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO beruhende Verfahrensfehler hat zur Folge, dass die mit den Verfügungen jeweils gesetzten Fristen nicht wirksam in Lauf gesetzt wurden (OLG Köln, NJW-RR 1998, 365; Feskorn in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 329, Rn. 30).
  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2018 - 8 WF 28/18
    Ist eine Zustellung nicht beabsichtigt, so wird ein Zustellungsmangel nicht durch den tatsächlichen Zugang geheilt (BGH Beschluss vom 26.11.2002 - VI ZB 41/02; LAG Köln a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 07.02.2018 - 8 WF 92/17

    Verfahrenskostenhilfeaufhebungsverfahren: Fristsetzung zur Abgabe einer Erklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2018 - 8 WF 28/18
    Eine förmliche Zustellung dieser Verfügungen wäre indes jeweils gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO erforderlich gewesen (OLG Stuttgart Beschluss vom 07.02.2018 - 8 WF 92/17; LAG Hamm Beschluss vom 20.09.2013 - 14 Ta 160/13, LAG Köln Beschluss vom 18.11.2015 - 12 Ta 282/15).
  • OLG Bamberg, 19.08.2019 - 2 WF 183/19

    Bekanntgabe fristgebundener Aufforderungen im Rahmen des

    Die fristgebundene Aufforderung zur Erklärung über eine Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 120 a Abs. 1 Satz 3 ZPO bedarf in Familienstreitsachen gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG , 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO der Zustellung (OLG Stuttgart FamRZ 2018, 1340 ; FamRZ 2018, 1013 ; OLG Karlsruhe FamRZ 2018, 1341 m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 30.07.2018 - 21 K 8673/14
    Der Kläger geht zwar Recht in der Annahme, dass zumindest die letzte Aufforderungen zum Nachweis der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Hinblick auf die Fristsetzung gemäß § 56 Abs. 1 VwGO zuzustellen ist, vgl. zu den entsprechenden zivilprozessualen Regelungen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. April 2018 - 16 WF 68/18 -, in: juris (Rn. 12); OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. März 2018 - 8 WF 28/18 -, in: juris (Rn. 2); OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Oktober 2017 - 8 WF 37/17 -, in: juris (Rn. 7 ff.); jeweils mit weiteren Nachweisen, Dies ist vorliegend jedoch auch erfolgt, denn die fristgebundene (letzte) Aufforderung vom 14. Juni 2018 wurde dem Kläger am 2. Juli 2018 durch Einwurf in den zu seiner Wohnung gehörenden Briefkasten zugestellt.
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