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   OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95   

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https://dejure.org/1996,5216
OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95 (https://dejure.org/1996,5216)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.01.1996 - 1 Ss 603/95 (https://dejure.org/1996,5216)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Januar 1996 - 1 Ss 603/95 (https://dejure.org/1996,5216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtberücksichtigung einer günstigen Sozialprognose bei der Strafaussetzung zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 357

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 517
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90

    Gebotenheit der Vollstreckung der Strafe anstelle der Aussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95
    Um im Einzelfall zu entscheiden, ob es gerade wegen dieser Tat oder wegen dieses Täters zur Durchsetzung der Rechtsordnung geboten ist, die Strafe zu vollstrecken, bedarf es einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände (BGHSt 24, 41 ff., 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7 und 14 mit weiteren Nachweisen).

    Zu einer umfassenden Abwägung hätte bei dem Angeklagten B. umso mehr Anlaß bestanden, als er bislang lediglich wegen eines Verkehrsdelikts mit einer Geldstrafe belegt worden ist und in vorliegender Sache mehrere Monate Untersuchungshaft verbüßt hat (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7).

  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95
    Dabei ist es nach allgemeiner Meinung ohne Bedeutung, ob das tatrichterliche Urteil vom Revisionsgericht durch Urteil (§ 349 Abs. § StPO ) oder durch Beschluß (§ 349 Abs. 4 StPO ) aufgehoben wird und ob das Revisionsgericht zugleich in der Sache entscheidet oder aufhebt und zurückverweist (vgl. BGHSt 24, 208 ff. für den Einstellungsbeschluß des Revisionsgerichts nach § 206 a StPO außerhalb der Hauptverhandlung; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Rdnrn. 4 f zu § 357; KK-Pikart, Rdnr. 2 zu § 357 jeweils m.w.N.).

    Denn die Durchbrechung der Rechtskraft ordnet das Gesetz weniger im Interesse des Nichtrevidenten als vielmehr aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit an (BGHSt 12, 335, 341), weil nämlich - das Rechtsgefühl verletzende - Ungleichheiten bei der Aburteilung mehrerer Personen vermieden werden sollen (BGHSt 24, 208, 210 m.w.N.; ferner RGSt 6, 256 ff., 259).

  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95
    Zudem hätte der Angeklagte H. sein Rechtsmittel als Revision bezeichnet und der Angeklagte D. hätte ebenfalls noch von der Berufung zur Revision übergehen können, wenn er die für den Übergang erforderliche Erklärung innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO abgegeben hätte (vgl. zuletzt BGHR StPO § 335 Erklärung 1; OLG Stuttgart Die Justiz 1995, 228 f. und 414 f.).
  • RG, 14.06.1907 - V 218/07

    1. Ist die Anwendbarkeit des § 397 St.P.O. ausgeschlossen, wenn der verurteilte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95
    1 St 263/56">NJW 1958, 560) oder auf sie verzichtet hat (OLG Hamburg JW 1937, 3152) oder dessen Revision bereits verworfen wurde (RGSt 40, 219 ff., 220), dem Angeklagten gleichgestellt, der keine Revision eingelegt hat.
  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95
    Daß § 357 StPO nicht in erster Linie dem Interesse des Nichtrevidenten dient, zeigt sich daran, daß die Erstreckung bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend ist und er vorher nicht gehört wird, die Entscheidung also "über seinen Kopf hinweg" ergeht (BGHSt 20, 77 ff., 80), obwohl die Fortsetzung des Verfahrens für ihn unerwünschte Folgen haben kann: Er ist einer erneuten Verhandlung ausgesetzt und trägt das damit verbundene Kostenrisiko; zudem kann sich die Erstreckung für ihn im Ergebnis als nutzlos erweisen (vgl. BGH a.a.O.; KK-Pikart, Rdnr. 1 zu § 357; LR-Hanack, Rdnr. 2 zu § 357).
  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95
    Denn die Durchbrechung der Rechtskraft ordnet das Gesetz weniger im Interesse des Nichtrevidenten als vielmehr aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit an (BGHSt 12, 335, 341), weil nämlich - das Rechtsgefühl verletzende - Ungleichheiten bei der Aburteilung mehrerer Personen vermieden werden sollen (BGHSt 24, 208, 210 m.w.N.; ferner RGSt 6, 256 ff., 259).
  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 4/94

    Straßenverkehrsgefährdung - Bewilligung - Strafaussetzung zur Bewährung - Unfall

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95
    Um im Einzelfall zu entscheiden, ob es gerade wegen dieser Tat oder wegen dieses Täters zur Durchsetzung der Rechtsordnung geboten ist, die Strafe zu vollstrecken, bedarf es einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände (BGHSt 24, 41 ff., 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7 und 14 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95
    So können etwa generalpräventive Erwägungen der Verteidigung der Rechtsordnung (§ 56 Abs. 3 StGB ) auch bei der Bestimmung der Strafhöhe im Rahmen der schuldangemessenen Strafe zu berücksichtigen sein (BGHSt 34, 150, 151; BGH NJW 1990, 194, 195).
  • BGH, 29.09.1992 - 5 StR 430/92

    Beachtlichkeit von Vorstrafen bei der Strafzumessung - Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95
    Dies ist nur dann der Fall, wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müßte und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (BGHSt 24, 41 ff., 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 13).
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95
    Die Möglichkeit der Teilaufhebung ist nach der besonderen Lage des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGHSt 19, 46, 48; OLG Stuttgart, Urteil vom 07. April 1995 - 1 Ss 120/95 - zur Frage der wirksamen Berufungsbeschränkung).
  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

  • BGH, 10.05.1966 - 1 StR 592/65

    Verwendung geschützter Warenzeichen beim Verkauf von Wein unter den unrichtigen

  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 323/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86

    Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten

  • OLG Karlsruhe, 09.05.1996 - 1 Ss 120/95

    Rechtmäßigkeit polizeilicher Durchsuchungsanordnungen

  • RG, 05.05.1882 - 850/82

    1. Genügt es für die Wissentlichkeit des Verkaufes gesundheitsgefährlicher

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