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   OLG Stuttgart, 15.02.2011 - 1 U 120/10   

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https://dejure.org/2011,79334
OLG Stuttgart, 15.02.2011 - 1 U 120/10 (https://dejure.org/2011,79334)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.02.2011 - 1 U 120/10 (https://dejure.org/2011,79334)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 1 U 120/10 (https://dejure.org/2011,79334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzureichende Aufklärung des Arztes über die Dringlichkeit einer Koloskopie als Behandlungsfehler

  • medizinrechtsiegen.de

    Befunderhebungsfehler bei Blut im Stuhlgang - Vornahme einer Darmspiegelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bremen, 06.04.1999 - 3 U 101/98

    Therapeutische Aufklärungspflicht des Arztes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2011 - 1 U 120/10
    Grundsätzlich ist der behandelnde Arzt im Rahmen der Pflicht zur therapeutischen Aufklärung gehalten, den Patienten über die notwendigen ärztlichen Maßnahmen, deren Bedeutung für den Behandlungserfolg, ihre Dringlichkeit und über etwaige schwerwiegende Folgen für den Fall der Unterlassung der gebotenen Behandlung aufzuklären (vgl. OLG Bremen, VersR 1999, 1151; OLG Köln NJW-RR 2001, 92; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1333; OLG Stuttgart VersR 2008, 927; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage, S.110 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2003 - 8 U 22/02

    Zum Anspruch auf Schmerzensgeld bei Notwendigkeit der Brustentfernung wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2011 - 1 U 120/10
    Grundsätzlich ist der behandelnde Arzt im Rahmen der Pflicht zur therapeutischen Aufklärung gehalten, den Patienten über die notwendigen ärztlichen Maßnahmen, deren Bedeutung für den Behandlungserfolg, ihre Dringlichkeit und über etwaige schwerwiegende Folgen für den Fall der Unterlassung der gebotenen Behandlung aufzuklären (vgl. OLG Bremen, VersR 1999, 1151; OLG Köln NJW-RR 2001, 92; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1333; OLG Stuttgart VersR 2008, 927; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage, S.110 ff.).
  • OLG Köln, 04.08.1999 - 5 U 9/98

    Beweis der unterbliebenen oder unzureichenden Sicherheitsaufklärung obliegt dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2011 - 1 U 120/10
    Grundsätzlich ist der behandelnde Arzt im Rahmen der Pflicht zur therapeutischen Aufklärung gehalten, den Patienten über die notwendigen ärztlichen Maßnahmen, deren Bedeutung für den Behandlungserfolg, ihre Dringlichkeit und über etwaige schwerwiegende Folgen für den Fall der Unterlassung der gebotenen Behandlung aufzuklären (vgl. OLG Bremen, VersR 1999, 1151; OLG Köln NJW-RR 2001, 92; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1333; OLG Stuttgart VersR 2008, 927; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage, S.110 ff.).
  • OLG Stuttgart, 20.05.2008 - 1 U 122/07

    Zahnarzthaftung: Aufklärungspflicht bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2011 - 1 U 120/10
    Grundsätzlich ist der behandelnde Arzt im Rahmen der Pflicht zur therapeutischen Aufklärung gehalten, den Patienten über die notwendigen ärztlichen Maßnahmen, deren Bedeutung für den Behandlungserfolg, ihre Dringlichkeit und über etwaige schwerwiegende Folgen für den Fall der Unterlassung der gebotenen Behandlung aufzuklären (vgl. OLG Bremen, VersR 1999, 1151; OLG Köln NJW-RR 2001, 92; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1333; OLG Stuttgart VersR 2008, 927; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage, S.110 ff.).
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