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   OLG Stuttgart, 15.03.2004 - 1 Ss 42/04   

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https://dejure.org/2004,25681
OLG Stuttgart, 15.03.2004 - 1 Ss 42/04 (https://dejure.org/2004,25681)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.03.2004 - 1 Ss 42/04 (https://dejure.org/2004,25681)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. März 2004 - 1 Ss 42/04 (https://dejure.org/2004,25681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zur Verlesung einer schriftlichen Zeugenaussage in der Hauptverhandlung i.R.e. gerichtlichen Bußgeldverfahrens wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; Pflicht eines richterlichen Hinweises bei der Verwertung gerichtsbekannter Tatsachen; Abgrenzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.03.1989 - 3 StR 486/88

    Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.03.2004 - 1 Ss 42/04
    Soweit mit der Verfahrensrüge geltend gemacht wird, dass der Antrag auf Einholung des Gutachtens eines Kfz-Sachverständigen vom Amtsgericht zu Unrecht als Beweisermittlungsantrag abgelehnt wurde, gilt: Auch ein nach Beweisbehauptung und Beweismittel hinreichend bestimmter Beweisantrag kann im Einzelfall dann als sog. verdeckter Beweisermittlungsantrag behandelt werden, wenn er eine aus der Luft gegriffene, aufs Geratewohl aufgestellte Vermutung enthält, mit deren Bestätigung der Antragsteller nach Auffassung des Tatrichters selbst nicht rechnet (so etwa BGH NStZ 1989, 334).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.03.2004 - 1 Ss 42/04
    Der Tatrichter muss sich dessen aber ausweislich der Gründe seiner Entscheidung bewusst gewesen sein (vgl. BGHSt 38, 231).
  • BayObLG, 11.02.1993 - 1 ObOWi 17/93

    Geldbuße wegen vorsätzlichen Rückwärtsfahrens auf dem Seitenstreifen der Autobahn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.03.2004 - 1 Ss 42/04
    Dieser Annahme steht bereits entgegen, dass vor der Verlesung kein Verlesungsgrund angegeben wurde und daher der Betroffene und sein Verteidiger nicht hinreichend über die Erforderlichkeit ihrer Zustimmung aufgeklärt wurden (vgl. hierzu etwa BayObLG NZV 1993, 282).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.03.2004 - 1 Ss 42/04
    Soweit das Gericht, eher fernliegend, davon absieht, gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO auf die zur Identifizierung herangezogenen Fotos zu verweisen, muss das Urteil ausdrücklich Ausführungen zur Bildqualität enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere charakteristische Identifizierungsmerkmale so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei Betrachtung der Fotos die Prüfung ermöglicht wird, ob diese zur Identifizierung generell geeignet sind (vgl. etwa BGH NZV 1996, 157).
  • BGH, 03.11.1994 - 1 StR 436/94

    Urteilsfindung - Erkenntnisse - Hauptverhandlung - Verwertungsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.03.2004 - 1 Ss 42/04
    Wenn das Amtsgericht beabsichtigt, ihm (aus vergleichbaren Verfahren oder anderweitig) bekannt gewordene Tatsachen als offenkundig seiner Entscheidung zugrunde zu legen, müssen diese Erkenntnisse zuvor Gegenstand der Hauptverhandlung in der Form sein, dass das Gericht auf sie hinweist und damit die Möglichkeit ihrer Erörterung eröffnet; andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 261 StPO vor (vgl. hierzu etwa BGH NStZ 1995, 246).
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