Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 13 U 63/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gewerbemietvertrag: Kündigung des Hauptmietverhältnisses durch den Eigentümer wegen unzulässiger Untervermietung und der Lagerung von Munition und Petroleum; Anspruch des Hauptmieters auf Räumung, Herausgabe und Nutzungsentschädigung gegen den Untermieter auf Grund der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Lagerraumes wegen der Lagerung von Sprengstoffen; Verteilung der Beweislast für das Fortbestehen eines Mietverhältnisses; Entfallen der Berechtigung des Untermieters wegen Kündigung des Mietvertrags des Hauptmieters; Voraussetzungen für ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 543; BGB § 546; ZPO § 286
Räumung und Herausgabe von Mieträumen wegen Beendigung des Mietverhältnisses - Beweislast; unbefugte Untervermietung; Lagerung von Gefahrstoffen als außerordentlicher Kündigungsgrund? - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung wegen unbefugter Untervermietung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 05.04.2005 - 5 O 11/05
- OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 13 U 63/05
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 953
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Leipzig, 08.02.2005 - 5 O 146/05
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Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 13 U 63/05
Ergänzend sei angeführt, dass der Kläger am 12.04.2005 beim Landgericht Tübingen Klage auf Feststellung, dass das Mietverhältnis mit der Eigentümerin nicht durch Kündigung beendet wurde, eingereicht hat (Az.: 5 O 146/05).