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   OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04   

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https://dejure.org/2005,22334
OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04 (https://dejure.org/2005,22334)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.2005 - 4 Ss 582/04 (https://dejure.org/2005,22334)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 4 Ss 582/04 (https://dejure.org/2005,22334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Zustellung eines Bußgeldbescheides bei Ersatzzustellung an die Angestellte einer GbR; Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbots nach einem Jahr und neun Monaten nach Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Feststellung der vorsätzlichen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 557/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Angesichts der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung konnte das Amtsgericht von vorsätzlicher Begehungsweise ausgehen (vgl. BGHR StVG § 25 Fahrverbot 3; KG NZV 2004, 598).
  • KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzlichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Angesichts der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung konnte das Amtsgericht von vorsätzlicher Begehungsweise ausgehen (vgl. BGHR StVG § 25 Fahrverbot 3; KG NZV 2004, 598).
  • BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Zwar weist die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend darauf hin, dass der BGH (wistra 2002, 57 = ZfS 2004, 133) die Verhängung eines Fahrverbots gemäß § 44 StGB nach einem Jahr neun Monaten seit Begehung der Tat als Warnungs- und Besinnungsstrafe nicht für geeignet hält.
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Jedoch darf das Gericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweist - auch dann von einer zugesagten Wahrunterstellung nicht abweichen, wenn die Beweisbehauptung nicht genügend konkretisiert war und der Antrag aus anderen Gründen hätte abgelehnt werden können; dies gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BGHSt 32, 44; 40, 169 [185]; BGH NStZ-RR 1998, 13; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14 Nr. 12, 13; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 244 Rdnr. 71).
  • BGH, 16.09.1997 - 5 StR 440/97

    Unvereinbarkeit von Wahrunterstellungen mit den die Verurteilung tragenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Jedoch darf das Gericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweist - auch dann von einer zugesagten Wahrunterstellung nicht abweichen, wenn die Beweisbehauptung nicht genügend konkretisiert war und der Antrag aus anderen Gründen hätte abgelehnt werden können; dies gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BGHSt 32, 44; 40, 169 [185]; BGH NStZ-RR 1998, 13; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14 Nr. 12, 13; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 244 Rdnr. 71).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Bei dem angewendeten Police-Pilot-System (ProViDa) handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. OLG Hamm VRS 100, 61; OLG Köln VRS 97, 442; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., § 3 Rdnr. 99), so dass in den Urteilsgründen lediglich - neben der Bezeichnung des Verfahrens - die gemessene und die ermittelte Geschwindigkeit sowie die Messtoleranz aufzuführen sind, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fehlmessung vorliegen (vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277).
  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Bei dem angewendeten Police-Pilot-System (ProViDa) handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. OLG Hamm VRS 100, 61; OLG Köln VRS 97, 442; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., § 3 Rdnr. 99), so dass in den Urteilsgründen lediglich - neben der Bezeichnung des Verfahrens - die gemessene und die ermittelte Geschwindigkeit sowie die Messtoleranz aufzuführen sind, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fehlmessung vorliegen (vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Bei dem angewendeten Police-Pilot-System (ProViDa) handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. OLG Hamm VRS 100, 61; OLG Köln VRS 97, 442; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., § 3 Rdnr. 99), so dass in den Urteilsgründen lediglich - neben der Bezeichnung des Verfahrens - die gemessene und die ermittelte Geschwindigkeit sowie die Messtoleranz aufzuführen sind, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fehlmessung vorliegen (vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277).
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Jedoch darf das Gericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweist - auch dann von einer zugesagten Wahrunterstellung nicht abweichen, wenn die Beweisbehauptung nicht genügend konkretisiert war und der Antrag aus anderen Gründen hätte abgelehnt werden können; dies gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BGHSt 32, 44; 40, 169 [185]; BGH NStZ-RR 1998, 13; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14 Nr. 12, 13; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 244 Rdnr. 71).
  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84

    Zeuge - Ladung - Ersuchen - Ausland - Übersetzung - Rechtshilfeersuchen -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Jedoch darf das Gericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweist - auch dann von einer zugesagten Wahrunterstellung nicht abweichen, wenn die Beweisbehauptung nicht genügend konkretisiert war und der Antrag aus anderen Gründen hätte abgelehnt werden können; dies gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BGHSt 32, 44; 40, 169 [185]; BGH NStZ-RR 1998, 13; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14 Nr. 12, 13; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 244 Rdnr. 71).
  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1057/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung mittels PPS,

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