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   OLG Stuttgart, 16.05.2014 - 1 Ws 74/14   

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https://dejure.org/2014,58955
OLG Stuttgart, 16.05.2014 - 1 Ws 74/14 (https://dejure.org/2014,58955)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.05.2014 - 1 Ws 74/14 (https://dejure.org/2014,58955)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - 1 Ws 74/14 (https://dejure.org/2014,58955)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Akteneinsicht in die vollständigen Ermittlungs- und Verfahrensakten; Mutmaßlich durch Marktmanipulation geschädigte Kapitalanleger keine Verletzte i.S.d. § 406e StPO

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 403 StPO, § 406e StPO, § 475 StPO, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB
    Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Strafprozess: Verletztenbegriff; Bezug eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs zur verletzten Strafnorm; durch Markmanipulation verletzter Kapitalanleger als Verletzter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Akteneinsicht in die vollständigen Ermittlungs- und Verfahrensakten

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 122 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13

    Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Strafprozess: Verletztenbegriff; Bezug

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2014 - 1 Ws 74/14
    Die zulässige Beschwerde ist aus den Gründen des Beschlusses des Senats vom 28. Juni 2013 unbegründet, der in demselben Verfahren bei gleicher Sachlage erging und in welchem sich der Senat ausführlich dazu verhalten hat, dass mutmaßlich durch Marktmanipulation geschädigte Kapitalanleger nicht als Verletzte iSd § 406e StPO zu betrachten sind, da § 20a WpHG nicht deren unmittelbaren Schutz bezweckt (1 Ws 121/13, ZWH 2014, 40; auch bei juris und unter BeckRS 2013, 13426).

    Im Hinblick auf das dem Grunde nach gegebene Auskunftsrecht nach § 475 StPO weist der Senat abschließend darauf hin, dass dieses derzeit aufgrund fehlender Spezifizierung nicht zu einem gegenüber der Beantwortung von Auskünften ressourcensparenderen Aktenübersendungsrecht erstarken kann, da konkrete Auskünfte, die die Kammer ohne Weiteres erfüllen könnte, nicht begehrt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Juni 2013 - 1 Ws 121/13).

  • KG, 10.11.2014 - 4 Ws 113/14

    Trennung durch das Amtsgericht verbundener Verfahren durch das Landgericht nach

    Der 1. Strafsenat des Kammergerichts hat in seinem die weitere Haftbeschwerde des Angeklagten verwerfenden Beschluss vom 17. September 2014 - 1 Ws 74/14 - zutreffend ausgeführt, dass bereits hinsichtlich der Tatvorwürfe nach § 145a StGB eine Straferwartung von weniger als drei Jahren wenig realistisch ist und dass sich die Gesamtstraferwartung durch die Tatvorwürfe, die Gegenstand der Anklageschrift vom 9. September 2014 sind, erheblich erhöht.
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