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   OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 10 U 39/07   

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https://dejure.org/2007,32917
OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 10 U 39/07 (https://dejure.org/2007,32917)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.07.2007 - 10 U 39/07 (https://dejure.org/2007,32917)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - 10 U 39/07 (https://dejure.org/2007,32917)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 10 U 39/07
    Darüber hinaus hat das Landgericht die Notwendigkeit einer fristgemäßen ärztlichen Feststellung der Invalidität, die Anspruchsvoraussetzung ist ( BGH, Urteil vom 7.3.2007, Az. IV ZR 137/06 , Juris RN 10; BGHZ 165, 167, Juris RN 7; BGHZ 162, 210, Juris RN 17 m.w.N.), erkennbar übersehen und deshalb nicht darauf hingewiesen ( § 531 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ZPO ).

    2.1.1.1 AUB 2002 begegnet als allgemeine Geschäftsbedingung keinen Bedenken im Hinblick auf die §§ 307 ff BGB (vgl. BGH, Urteil vom 7.3.2007, a.a.O.m.w.N. zu § 7 Abs. 1 (1) AUB 95; BGHZ 162, 210 ).

    Das Erfordernis fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität ist Anspruchsvoraussetzung, deren Nichtvorliegen nicht entschuldigt werden kann ( BGHZ 165, 167, Juris RN 7 m.w.N.; BGHZ 162, 210, Juris RN 17).

    Die Einsicht, dass ein Anspruch auf Versicherungsschutz bei Invalidität nur bei einer aussagekräftigen ärztlichen Feststellung und Einhaltung der dort genannten Fristen besteht, wird dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, wenn er die Bedingungen mit der erforderlichen Aufmerksamkeit durchsieht, durch den Inhalt, Aufbau und Gliederung der Versicherungsbedingungen nicht verstellt (vgl. BGHZ 162, 210, Juris RN 15 ff).

    Eine Belehrungspflicht der Versicherung ergibt sich u.a. erst dann, wenn ihr vor Fristablauf ein Belehrungsbedarf des Versicherungsnehmers hinsichtlich der zu wahrenden Frist deutlich wird (BGH 162, 210, juris RN 23; Grimm a.a.O.).

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 10 U 39/07
    Darüber hinaus hat das Landgericht die Notwendigkeit einer fristgemäßen ärztlichen Feststellung der Invalidität, die Anspruchsvoraussetzung ist ( BGH, Urteil vom 7.3.2007, Az. IV ZR 137/06 , Juris RN 10; BGHZ 165, 167, Juris RN 7; BGHZ 162, 210, Juris RN 17 m.w.N.), erkennbar übersehen und deshalb nicht darauf hingewiesen ( § 531 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ZPO ).

    2.1.1.1 AUB 2002 begegnet als allgemeine Geschäftsbedingung keinen Bedenken im Hinblick auf die §§ 307 ff BGB (vgl. BGH, Urteil vom 7.3.2007, a.a.O.m.w.N. zu § 7 Abs. 1 (1) AUB 95; BGHZ 162, 210 ).

    Die Frist dient dem berechtigten Interesse des Versicherers an der baldigen Klärung seiner Einstandspflicht und führt selbst dann zum Ausschluss von Spätschäden, wenn den Versicherungsnehmer an der Nichteinhaltung der Frist kein Verschulden trifft (BGH Urteil vom 7.3.2007, a.a.O. RN 10).

  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 10 U 39/07
    Darüber hinaus hat das Landgericht die Notwendigkeit einer fristgemäßen ärztlichen Feststellung der Invalidität, die Anspruchsvoraussetzung ist ( BGH, Urteil vom 7.3.2007, Az. IV ZR 137/06 , Juris RN 10; BGHZ 165, 167, Juris RN 7; BGHZ 162, 210, Juris RN 17 m.w.N.), erkennbar übersehen und deshalb nicht darauf hingewiesen ( § 531 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ZPO ).

    Das Erfordernis fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität ist Anspruchsvoraussetzung, deren Nichtvorliegen nicht entschuldigt werden kann ( BGHZ 165, 167, Juris RN 7 m.w.N.; BGHZ 162, 210, Juris RN 17).

  • BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 174/04

    Verjährung von Ansprüchen aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 10 U 39/07
    Es steht nicht sicher fest, dass das Rechtsmittel im Hinblick auf den Anspruch wegen Invalidität auch ohne das neue Vorbringen erfolgreich gewesen wäre ( BGH MDR 2005, 916 [BGH 02.03.2005 - VIII ZR 174/04] ).
  • OLG Hamm, 27.01.2006 - 20 U 156/05

    Voraussetzungen für Ansprüche auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung, von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 10 U 39/07
    Die ärztliche Feststellung der Möglichkeit einer Kausalität reicht nicht (vgl. Prölss/Martin, WG 27. Aufl. § 7 AUB 94 RN 11 m.w.N.; OLG Hamm MDR 2006, 1045, [OLG Hamm 27.01.2006 - 20 U 156/05] Juris RN 45).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 157/91

    Beweispflicht in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 10 U 39/07
    Allerdings weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BGH zu den AUB (Ziff. 9.4 AUB 2002) für die Frage der Invalidität und ihres Maßes nur Erkenntnisse berücksichtigt werden dürfen, die innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall erkennbar waren ( BGH NJW 1993, 201 [BGH 23.09.1992 - IV ZR 157/91] ; NVersZ 2002, 65), hier also bis 31.8.2006.
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 10 U 39/07
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 1995 eine vergleichbare Feststellungsklage als zulässig akzeptiert, ohne die von Amts wegen zu beachtende Frage zu problematisieren ( BGHZ 130, 171, Juris RN 1, 10, 12, 40).
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 10 U 39/07
    Ein Feststellungsinteresse im Sinn des § 256 Abs. 1 ZPO kann nicht verneint werden, wenn dem konkreten vom Feststellungsantrag betroffenen Recht des Klägers eine Gefahr der Unsicherheit droht und der erstrebte Feststellungsausspruch geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen und unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu führen ( BGH NJW 1999, 3774, [BGH 28.09.1999 - VI ZR 195/98] Juris RN 17).
  • BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Versorgungsempfängers/-anwärters in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 10 U 39/07
    Der Kläger brauchte nicht zu einer Leistungsklage übergehen, nachdem die Feststellungsklage bei Klagerhebung wegen der noch laufenden Frist von 3 Jahren für die Feststellung der Invalidität zulässig war und nach Ablauf dieser Frist während des Rechtsstreits eine Bezifferung möglich wurde ( BGH NJW 1984, 1552, [BGH 30.03.1983 - VIII ZR 3/82] Juris RN 28; NJW-RR 2005, 637, [BGH 25.10.2004 - II ZR 413/02] Juris RN 16 m.w.N.).
  • BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 10 U 39/07
    Allerdings weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BGH zu den AUB (Ziff. 9.4 AUB 2002) für die Frage der Invalidität und ihres Maßes nur Erkenntnisse berücksichtigt werden dürfen, die innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall erkennbar waren ( BGH NJW 1993, 201 [BGH 23.09.1992 - IV ZR 157/91] ; NVersZ 2002, 65), hier also bis 31.8.2006.
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

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