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   OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 3 U 113/05   

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https://dejure.org/2005,32323
OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 3 U 113/05 (https://dejure.org/2005,32323)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.11.2005 - 3 U 113/05 (https://dejure.org/2005,32323)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. November 2005 - 3 U 113/05 (https://dejure.org/2005,32323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Architektenvertrag: Schadensersatzanspruch wegen Planungsverschuldens; verspäteter Vortrag im Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer als Vorschussklage bezeichneten Klage gegen einen Architekten; Übergang vom Vorschuss zur Mängelbeseitigung auf Schadensersatz als Klageänderung; Anspruch auf Schadensersatz für die Beseitigung entstandener Mängel im Rahmen einer Dachsanierung; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 3 U 113/05
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich aber auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt, als das Gericht der Vorinstanz (vgl. BGH NJW 2005, 1583).
  • OLG Bamberg, 10.06.2002 - 4 U 179/01

    Pflichten des Auftragnehmers bei fehlerhafter Planung des Architekten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 3 U 113/05
    Schließlich geht auch der höchst vorsorglich vorgebrachte Einwand der Beklagten - unter Berufung auf OLG Bamberg, BauR 2002, 1708 - fehl, dass die fehlerhafte Planung des Beklagten für den ausführenden Auftragnehmer so offenkundig gewesen sei, dass dieser massive Bedenken im Sinne des § 4 Nr. 3 VOB/B hätte anmelden müssen und deshalb alleine hafte.
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 3 U 113/05
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Senats an die erstinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Landgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGH NJW 2004, 1876).
  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 25/03

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Auslegung einer als Vorschussklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 3 U 113/05
    Darauf dürfte es allerdings im Ergebnis überhaupt nicht ankommen, weil der BGH in einer neueren Entscheidung (vgl. BauR 2004, 1477) ohnehin die Auffassung vertritt, dass die als Vorschussklage bezeichnete Klage gegen einen Architekten nach verständiger Würdigung des Prozessvortrags des Klägers dahingehend auszulegen ist, dass dieser eigentlich Schadensersatz verlangt.
  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 100/97

    Übergang von Anspruch auf Kostenvorschuß zum Schadensersatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 3 U 113/05
    Dabei kann offen bleiben, ob der Rechtsauffassung des Landgerichts zu folgen ist, welches in Anlehnung an die Entscheidung des OLG Brandenburg (NJW-RR 2001, 386) vertreten hat, ein Übergang vom Vorschuss zur Mängelbeseitigung auf Schadensersatz stelle keine Klageänderung im Sinne des § 263 ZPO dar (entgegen BGH BauR 1998, 369).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2000 - 8 U 43/00

    Klageänderung - Wechsel vom Vorschußanspruch für Ersatzvornahme zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 3 U 113/05
    Dabei kann offen bleiben, ob der Rechtsauffassung des Landgerichts zu folgen ist, welches in Anlehnung an die Entscheidung des OLG Brandenburg (NJW-RR 2001, 386) vertreten hat, ein Übergang vom Vorschuss zur Mängelbeseitigung auf Schadensersatz stelle keine Klageänderung im Sinne des § 263 ZPO dar (entgegen BGH BauR 1998, 369).
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