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   OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16   

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OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16 (https://dejure.org/2016,51807)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.11.2016 - 3 U 98/16 (https://dejure.org/2016,51807)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. November 2016 - 3 U 98/16 (https://dejure.org/2016,51807)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 6
    Herausgabe eines Energieausweises an die WEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Bauträgers zur Herausgabe der Schließkarte und des Schließplans für die Schließanlage einer Wohnungseigentumsanlage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 10 Abs 6 S 2 WoEigG
    Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage durch einen Bauträger: Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Herausgabe von Schließkarten und -plan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Bauträgers zur Herausgabe der Schließkarte und des Schließplans für die Schließanlage einer Wohnungseigentumsanlage

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 6 S. 2; BGB § 242
    Pflicht des Bauträgers zur Herausgabe der Schließkarte und des Schließplans für die Schließanlage einer Wohnungseigentumsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträger muss Schließkarte und -plan an die WEG herausgeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Bauträger muss Schließkarte und Schließplan an WEG herausgeben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG-Verwalter erhält Energieausweis

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage durch einen Bauträger: Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Herausgabe von Schließkarten und -plan

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    WEG hat Anspruch auf Schließplan vom Bauträger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herausgabeanspruch der WEG gegen den Bauträger wegen einer Schließkarte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umfang der Herausgabeverpflichtung von Bauträgern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümergemeinschaft steht Anspruch auf Herausgabe von Schließkarten und Schließplan gegen Bauträger zu - Herausgabepflicht stellt Nebenpflicht des Bauvertrags dar

Besprechungen u.ä. (5)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger muss Schließkarte und -plan an die WEG herausgeben! (IBR 2017, 139)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    An wen muss der Bauträger den Energieausweis herausgeben? (IBR 2017, 257)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger muss Schließkarte und -plan an die WEG herausgeben! (IMR 2017, 115)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    An wen muss der Bauträger den Energieausweis herausgeben? (IMR 2017, 114)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Privatgutachter soll Bauträger kontrollieren: Muss der Bauträger die Kosten erstatten? (IBR 2017, 256)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 776
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 19.11.2014 - 12 U 58/14

    Mangelfolgeschaden; Sachverständigenkosten; Ersatzvornahme; Architektenhonorar

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16
    Nach ständiger Rechtsprechung sind beim VOB/B-Vertrag Kosten für ein Gutachten, welches zu Ursache und Ausmaß eingetretener und noch zu erwartender Mängel Stellung nimmt, als Mangelfolgeschaden gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B a. F. (§ 13 Abs. 7 VOB/B n. F.) ersatzfähig, wobei der Schaden von vornherein neben dem Nachbesserungsanspruch besteht, so dass der Ersatzanspruch keine Fristsetzung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B a. F. (§ 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B n. F.) voraussetzt (BGH, Urteil vom 13.09.2001 - VII ZR 392/00, NJW 2002, 141 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.2007 - 7 U 69/07, juris Rn. 48; vom 18.12.2012 - 10 U 134/12, juris Rn. 74; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2014 - 12 U 58/14, NZBau 2015, 103 Rn. 21).

    Nicht ersatzfähig sind hingegen die Kosten eines Gutachtens, wenn der Gutachter zu dem Zweck beauftragt worden ist, den Auftraggeber ganz allgemein über die Qualität der Bauleistungen zu informieren oder die notwendigen Erkenntnisgrundlagen für das weitere Vorgehen gegen den Auftragnehmer zu verschaffen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2013 - I-22 U 4/13, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2014 - I-12 U 58/14, NZBau 2015, 103 Rn. 21; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 159).

  • BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16
    Im Kaufrecht ist geklärt, dass die Verpflichtung des Verkäufers gemäß § 439 Abs. 2 BGB, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten zu tragen, eine eigenständige Anspruchsgrundlage zu Gunsten des Käufers darstellt, welche Sachverständigenkosten umfasst, die zur Vorbereitung von Gewährleistungsansprüchen aufgewandt worden sind (BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 14 ff.).

    Gutachterkosten sind aber nur dann Kosten der Nacherfüllung (§ 635 Abs. 2 BGB), wenn diese gerade zum Zwecke der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aufgewandt worden sind (vgl. zu § 439 Abs. 2 BGB BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 14 ff.).

  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16
    Auch wenn dieser Anspruch nur in den Bauträgerverträgen wurzeln kann, an welchen die Gemeinschaft als solche nicht beteiligt ist, kann die Ausübungsbefugnis für gemeinschaftsbezogenen Ansprüche aus den individuellen Bauträgervertragen als geborene Ausübungsbefugnis gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG beim Verband liegen (BGH, Urteil vom 05.12.2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn. 7) und die individuelle Rechtverfolgungskompetenz der Wohnungseigentümer überlagern (BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 80/09, NJW 2010, 933 Rn. 9).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts liegt damit ein Fall der geborenen Ausübungsbefugnis des Verbands aus § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG vor, so dass es keiner gekorenen Ausübungsbefugnis nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG bedurfte (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn. 7 f.).

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16
    Die Eigentümergemeinschaft kann zwar die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Ansprüche ihrer Mitglieder durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen (BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42 Rn. 20; vom 24.07.2015 - V ZR 167/14, NJW 2015, 2874 Rn. 9).

    Zwar können die Eigentümer die Gemeinschaft ermächtigen, den einzelnen Eigentümern zustehende Individualansprüche im Wege gewillkürter Prozessstandschaft durchzusetzen (BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 40 Rn. 23 f.).

  • OLG Stuttgart, 25.05.2011 - 9 U 122/10

    Bauträgervertrag: Anforderungen an die Darlegung der Anspruchshöhe bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16
    Für den BGB-Vertrag gelten diese Grundsätze entsprechend (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 25.05.2011 - 9 U 122/10, NJW-RR 2011, 1242, 1243).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2013 - 22 U 4/13

    Wann ist HOAI-Gebührenrahmen überschritten?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16
    Nicht ersatzfähig sind hingegen die Kosten eines Gutachtens, wenn der Gutachter zu dem Zweck beauftragt worden ist, den Auftraggeber ganz allgemein über die Qualität der Bauleistungen zu informieren oder die notwendigen Erkenntnisgrundlagen für das weitere Vorgehen gegen den Auftragnehmer zu verschaffen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2013 - I-22 U 4/13, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2014 - I-12 U 58/14, NZBau 2015, 103 Rn. 21; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 159).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16
    Zur Durchsetzung nicht gemeinschaftsbezogener Individualansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer sind aber individuelle Aufträge und Vollmachten der einzelnen Eigentümer erforderlich, während ein Mehrheitsbeschluss rechtlich unzulässig ist (BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 5).
  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16
    Ist eine Angelegenheit weder durch das Gesetz noch durch eine Vereinbarung dem Mehrheitsprinzip unterworfen, so fehlt den Wohnungseigentümern von vornherein die Beschlusskompetenz; ein gleichwohl gefasster Mehrheitsbeschluss ist nichtig (BGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 10).
  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 167/14

    Mangelhaftigkeit einer gekauften Eigentumswohnung: Verbandszuständigkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16
    Die Eigentümergemeinschaft kann zwar die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Ansprüche ihrer Mitglieder durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen (BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42 Rn. 20; vom 24.07.2015 - V ZR 167/14, NJW 2015, 2874 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2007 - 7 U 69/07

    Baumängelhaftung: Ersatzfähigkeit von Privatgutachterkosten als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16
    Nach ständiger Rechtsprechung sind beim VOB/B-Vertrag Kosten für ein Gutachten, welches zu Ursache und Ausmaß eingetretener und noch zu erwartender Mängel Stellung nimmt, als Mangelfolgeschaden gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B a. F. (§ 13 Abs. 7 VOB/B n. F.) ersatzfähig, wobei der Schaden von vornherein neben dem Nachbesserungsanspruch besteht, so dass der Ersatzanspruch keine Fristsetzung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B a. F. (§ 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B n. F.) voraussetzt (BGH, Urteil vom 13.09.2001 - VII ZR 392/00, NJW 2002, 141 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.2007 - 7 U 69/07, juris Rn. 48; vom 18.12.2012 - 10 U 134/12, juris Rn. 74; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2014 - 12 U 58/14, NZBau 2015, 103 Rn. 21).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten

  • BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85

    Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag

  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer

  • BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

    Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer

  • OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 10 U 134/12

    Gewährleistung beim VOB-Vertrag: Bemessung der zu ersetzenden Aufwendungen für

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

    Zwar mag es sein, dass unter Umständen eine geborene Ausübungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Bezug auf einen Herausgabeanspruch gegeben sein kann (vgl.: OLG Stuttgart, Urteil vom 16.11.2016 - 3 U 98/16 -, juris Rn. 15, betreffend den Anspruch auf Herausgabe einer Schließkarte samt Schließplan für die Schließanlage eines Mehrfamilienhauses, weil es im Interesse aller Eigentümer liege, dass Nachschlüssel nicht durch jeden Wohnungseigentümer angefertigt werden könnten; kritisch dazu: Pause in Dammert/Lenkeit/Oberhauser/ Pause/Stretz, Das neue Bauvertragsrecht, Rn. 134).

    Dies gilt allerdings nicht generell (a. A. wohl: Müller in BeckOK, WEG, 47. Edition, § 9a Rn. 101; offengelassen in Bezug auf § 650n BGB: Lenkeit in Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 3. Aufl., § 650n Rn. 71), wie beispielsweise nicht für einen Energieausweis (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.11.2016 - 3 U 98/16 -, juris Rn. 12).

    Selbst wenn - wie nicht - sämtliche Eigentümer dem Beschluss vom 29.07.2021 zugestimmt hätten, wäre in der Eigentümerversammlung eine Abstimmung im Gremium erfolgt und damit gerade nicht eine individuelle Ermächtigung einzelner Eigentümer, welche jeweils gesondert hätte ausgesprochen werden müssen (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.11.2016 - 3 U 98/16 -, juris Rn. 12).

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