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   OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/2002   

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https://dejure.org/2003,29638
OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/2002 (https://dejure.org/2003,29638)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.02.2003 - 4 Ss 549/2002 (https://dejure.org/2003,29638)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 4 Ss 549/2002 (https://dejure.org/2003,29638)
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  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist die Wechseiwirkungstheorie auch auf das Verhältnis von Meinungsfreiheit und Recht auf Ehre anzuwenden, somit das Recht auf Ehre bei einer Kollision mit der Meinungsfreiheit wiederum einschränkend zu behandeln (für viele: BVerfGE 61, 1; 75, 369; Lenckner, a.a.O., Rn. 15, m.w.N.).

    Das BVerfG begründet seine Rechtspre­chung damit, dass der Äußernde in diesen Fällen in erster Linie zur Bildung der öf­fentlichen Meinung beitragen wolle und die Berührung des Rechtskreises Dritter nur die unvermeidliche Folge, aber nicht eigentliches Ziel der Äußerung sei (BVerfGE 61, 1).

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
    Grundsätzlich ist die Auslegung von Äußerungen und Erklärungen Sache des Tatge­richts (BGHST 21, 371).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist die Wechseiwirkungstheorie auch auf das Verhältnis von Meinungsfreiheit und Recht auf Ehre anzuwenden, somit das Recht auf Ehre bei einer Kollision mit der Meinungsfreiheit wiederum einschränkend zu behandeln (für viele: BVerfGE 61, 1; 75, 369; Lenckner, a.a.O., Rn. 15, m.w.N.).
  • BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 durch Verurteilung wegen Beleidigung ohne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
    Hierzu gehört es nach der Rechtsprechung des BVerfG, dass die Gerichte bei mehr­deutigen Äußerungen andere - nicht strafbare - Auslegungsvadanten mit nachvoll­ziehbaren Gründen auszuschließen haben (st. Rspr. des BVerfG, BVerfG NJW 2002, 3315; BVerfGE 93, 266; je m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
    Hierzu gehört es nach der Rechtsprechung des BVerfG, dass die Gerichte bei mehr­deutigen Äußerungen andere - nicht strafbare - Auslegungsvadanten mit nachvoll­ziehbaren Gründen auszuschließen haben (st. Rspr. des BVerfG, BVerfG NJW 2002, 3315; BVerfGE 93, 266; je m.w.N.).
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