Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/2002 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Heilbronn - 22 Ds 14 Js 26838/01
- LG Heilbronn - 5 Ns 14 Js 26838/01
- LG Heilbronn, 11.07.2001 - Ns 14 Js 26838/01
- OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 4 Ss 549/02
- OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/2002
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist die Wechseiwirkungstheorie auch auf das Verhältnis von Meinungsfreiheit und Recht auf Ehre anzuwenden, somit das Recht auf Ehre bei einer Kollision mit der Meinungsfreiheit wiederum einschränkend zu behandeln (für viele: BVerfGE 61, 1; 75, 369;… Lenckner, a.a.O., Rn. 15, m.w.N.).Das BVerfG begründet seine Rechtsprechung damit, dass der Äußernde in diesen Fällen in erster Linie zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen wolle und die Berührung des Rechtskreises Dritter nur die unvermeidliche Folge, aber nicht eigentliches Ziel der Äußerung sei (BVerfGE 61, 1).
- BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67
Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
Grundsätzlich ist die Auslegung von Äußerungen und Erklärungen Sache des Tatgerichts (BGHST 21, 371). - BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist die Wechseiwirkungstheorie auch auf das Verhältnis von Meinungsfreiheit und Recht auf Ehre anzuwenden, somit das Recht auf Ehre bei einer Kollision mit der Meinungsfreiheit wiederum einschränkend zu behandeln (für viele: BVerfGE 61, 1; 75, 369;… Lenckner, a.a.O., Rn. 15, m.w.N.). - BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98
Verletzung von GG Art 5 Abs 1 durch Verurteilung wegen Beleidigung ohne …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
Hierzu gehört es nach der Rechtsprechung des BVerfG, dass die Gerichte bei mehrdeutigen Äußerungen andere - nicht strafbare - Auslegungsvadanten mit nachvollziehbaren Gründen auszuschließen haben (st. Rspr. des BVerfG, BVerfG NJW 2002, 3315; BVerfGE 93, 266; je m.w.N.). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
Hierzu gehört es nach der Rechtsprechung des BVerfG, dass die Gerichte bei mehrdeutigen Äußerungen andere - nicht strafbare - Auslegungsvadanten mit nachvollziehbaren Gründen auszuschließen haben (st. Rspr. des BVerfG, BVerfG NJW 2002, 3315; BVerfGE 93, 266; je m.w.N.).