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   OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 160/09   

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OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 160/09 (https://dejure.org/2010,2565)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.03.2010 - 3 U 160/09 (https://dejure.org/2010,2565)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. März 2010 - 3 U 160/09 (https://dejure.org/2010,2565)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Verbraucher und Unternehmer i.R.d. privaten Vermögensverwaltung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 13; BGB § 14
    Abgrenzung von Verbraucher und Unternehmer im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Private Vermögensverwaltung führt nicht zur Unternehmereigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Private Vermögensverwaltung führt nicht zur Unternehmereigenschaft (IBR 2010, 1245)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1599
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 160/09
    Ein solches Ergebnis widerspräche dem Gesetzeszweck der Gewährleistung im Werkvertragsrecht (BGHZ 91, 206 = NJW 1984, 2457).

    Bei der Bezifferung dieser Sowieso-Kosten sind diejenigen Mehraufwendungen zu ermitteln, die bei der Befolgung des zur Mangelbeseitigung vorgesehenen Konzepts entstanden wären (BGH BauR 1993, 722; BGHZ 91, 206).

    Hat der Auftragnehmer einen bestimmten Erfolg zu einem bestimmten Preis versprochen, so bleibt er im Grundsatz an seine Zusage selbst dann gebunden, wenn sich die beabsichtigte Ausführungsart nachträglich als unzureichend erweist und aufwändigere Maßnahmen erforderlich werden (vgl. BGH BauR 1984, 510).

  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 34/05

    Anwendung des VerbrkrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 160/09
    Wer GmbH-Geschäftsanteile hält, ist Verbraucher (BGH NJW 2007, 759), ebenso der GmbH-Geschäftsführer, und zwar selbst dann, wenn er eine Schuld seiner GmbH mit übernimmt oder sich für sie verbürgt (BGHZ 133, 71; BGH NJW 2006, 431).

    Diese Grundsätze gelten auch für den geschäftsführenden Alleingesellschafter (BGHZ 144, 370; BGH NJW 2006, 431).

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 160/09
    Der private Vermögensverwalter ist aber dann Unternehmer, wenn der mit der Vermögensverwaltung verbundene organisatorische und zeitliche Aufwand insgesamt nach den Umständen des Einzelfalles das Bild eines planmäßigen Geschäftsbetriebes vermittelt (BGHZ 149, 80 = NJW 2002, 368; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 14 BGB Rn. 2; Habermann in Staudinger, 2004, § 14 BGB Rn. 37).

    Auch eine GbR kann Verbraucherin sein (BGHZ 149, 80).

  • OLG Stuttgart, 31.03.2015 - 10 U 46/14

    Errichtung einer Wohnanlage durch einen Bauträger in Baden-Württemberg: Baumangel

    Ein solches Ergebnis widerspräche dem Gesetzeszweck der Gewährleistung im Werkvertragsrecht (BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82, BGHZ 91, 206, juris Rn. 34; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2010 - 3 U 160/09, BauR 2010, 1599, juris Rn. 46; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Teil Rn. 57).
  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 461/18

    Qualifizierung eines Darlehensvertrags als Verbraucherdarlehen trotz Option zur

    b) Das Berufungsgericht hat auch zutreffend gesehen, die Option zur Umsatzsteuer für aus der Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks erzielte Umsätze lasse weder unwiderleglich noch widerleglich vermuten noch begründe sie ein Indiz dafür, der Vermieter oder Verpächter habe den Darlehensvertrag als Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs - hier: als nicht nach § 507 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung privilegierter Existenzgründer - geschlossen (OLG Köln, ZIP 2017, 2047, 2049; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2010 - 3 U 160/09, juris Rn. 28 und WM 2015, 1009, 1011; Schwintowski, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, BGB, 9. Aufl., § 491 Rn. 22; Krauß, notar 2016, 300, 301; Leitzen, ZNotP 2016, 126, 129; aA OLG Hamm, Urteil vom 10. Juli 2017 - 31 U 130/16, juris Rn. 33 ff.; Staudinger/Fritzsche, BGB, Neubearb.
  • OLG Hamm, 10.07.2017 - 31 U 130/16

    Begriff des Unternehmers i.S. von § 14 BGB

    Soweit das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 17.03.2010 (3 U 160/09) eine abweichende Auffassung zu der Abgrenzung des Handelns als Verbraucher oder Unternehmer vertreten hat, lag dem Oberlandesgericht die Entscheidung des BGH vom 26.02.2016 (V ZR 207/14) noch nicht vor.
  • OLG Hamm, 20.10.2016 - 18 U 152/15

    Widerruf; Maklervertrag; Verbrauchereigenschaft

    Die Anzahl von einem Mieter in E und von vier Mietern in R, bei denen zudem die zu tragenden Nebenkosten pauschaliert wurden, sodass keine aufwändigen Abrechnungen erfolgen müssen (vgl. dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2010 - 3 U 160/09 -, juris), und das Vorliegen von langfristigen Mietverträgen sprechen insoweit für die Angaben des Beklagten.
  • OLG Stuttgart, 15.04.2014 - 10 U 127/13

    Gewährleistung im Bauvertrag: Kürzung des Vorschussanspruchs des Bauherrn auf die

    Deshalb ist ein dem Auftraggeber zuzurechnender Planungsfehler auch bei der Geltendmachung eines Vorschusses auf die Sanierungskosten zu berücksichtigen (BGH BauR 2002, 86 juris RN 18 und 21; Werner/Pastor Der Bauprozess 14. Aufl. RN 2121 m.w.N. in FN 244; zur beschränkenden Wirkung von Sowieso-Kosten siehe OLG Stuttgart BauR 2010, 1599 juris RN 48).
  • OLG Hamm, 13.06.2018 - 31 U 64/17
    Es obliegt dabei dem Darlehensnehmer, der sich auf ein Widerrufsrecht (§ 495 BGB) berufen will, darzulegen und zu beweisen, dass das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abgeschlossen wurde, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist (BGH, Urteil vom 06.07.2017 - IX ZR 38/16, Rn. 31; Urteil vom 09.02.2017 - IX ZR 67/16, Rn. 13; Urteil vom 11.07.2007 - VIII ZR 110/06, Rn. 13; BAG, Urteil vom 12.12.2013 - 8 AZR 829/12, Rn. 26; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2017 - 6 U 88/16 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2010 - 3 U 160/09, Rn. 24; Senat, Beschluss vom 26.02.2018 - 31 U 156/17 m.w.N.; Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 13 Rn. 4; BeckOK-Bamberger, BGB, § 13 Rn. 41).

    Andernfalls würde ein einheitlicher Lebenssachverhalt künstlich aufgespalten (Senat, Urteil vom 26.10.2015 - 31 U 85/15; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2010 - 3 U 160/09).

  • OLG Brandenburg, 15.06.2011 - 4 U 144/10

    Baumangel: Gefährdung der Herstellergarantie bei Abweichung von

    d) Da schließlich unter dem Gesichtspunkt, dass ein Vorteilsausgleich dem Geschädigten stets zumutbar sein muss, auch kein Abzug "Neu für alt" vorzunehmen ist - ein Abzug für die mit der Sanierung etwaig verbundene längere Lebensdauer der Schwimmsteganlage kommt nach der Rechtsprechung (BGH NJW 1984, 2457; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2010 - 3 U 160/09) nicht in Betracht, wenn diese Vorteile, wie es hier der Fall war, ausschließlich auf einer Verzögerung der Mängelbeseitigung beruhen und sich der Auftraggeber jahrelang mit einem fehlerhaften Werk begnügen musste -, ergibt sich die folgende Berechnung:.
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2017 - 6 U 88/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Soweit das Landgericht hinsichtlich der Zuordnung des Darlehensvertrages -222 dem Umstand der Umsatzsteueroption nach § 9 Abs. 1 UStG Bedeutung beigemessen hat, ist - unabhängig davon, ob man dem überhaupt im hier zu klärenden Zusammenhang Bedeutung beimessen kann (dagegen OLG Stuttgart, Urt. v. 17.03.2010 - 3 U 160/09, ZGS 2010, 380 ff. Tz. 28) - übersehen worden, dass der für die Zweckbindung des Rechtsgeschäfts maßgebliche Zeitpunkt der des Vertragsabschlusses (07.12.2007) ist.
  • LG Saarbrücken, 06.09.2017 - 1 O 110/17

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags nach altem Recht:

    Die Frage, ob ein Darlehensnehmer bei der Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage als Verbraucher oder Unternehmer handelt, ist unabhängig von der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung zu beantworten (Anschluss OLG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2010, 3 U 160/09, BauR 2010, 1599, juris [Rn 28]).(Rn.27).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof ein unternehmerisches Handeln angenommen, wenn in einem Kaufvertrag nach § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuerpflicht optiert wird (BGH, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 208/14 -, juris [Rn 29]; a. A. OLG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2010 - 3 U 160/09 -, juris [Rn 28]).

  • LG Ravensburg, 14.04.2016 - 2 O 218/15

    Allgemeine Bankbedingungen: Wirksamkeit der Vereinbarung eines

    Die Kläger seien als Verbraucher anzusehen, da es sich bei der Klägerin Ziffer 2., deren Komplementär der Kläger Ziffer 1. ist, um eine lediglich eigenes Vermögen verwaltende Personengesellschaft handele (unter Verweis auf OLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2010, Az.: 3 U 160/09).

    Dem steht gerade nicht die von den Klägern bemühte Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 17. März 2010 - 3 U 160/09 -) entgegen.

  • OLG Stuttgart, 10.04.2019 - 10 U 20/19

    Werkvertrag: Prüf- und Hinweispflicht eines Auftragnehmers hinsichtlich einer

  • LG Kleve, 07.02.2017 - 4 O 144/16

    Darlehen; Verbraucher; Unternehmer; Gewerbe; Widerruf; Widerrufsrecht;

  • OLG Köln, 03.11.2010 - 11 U 54/10

    Umfang der Kosten der Mängelbeseitigung

  • OLG Dresden, 13.08.2015 - 10 U 229/15

    Mängelbeseitigung hinausgezögert: Kein Abzug "Neu für Alt"!

  • LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 439/14

    Erwerb und Verpachtung einer Photovoltaikanlage als Verbraucherhandeln

  • LG Ulm, 11.02.2011 - 3 O 111/08

    Bei nachhaltig erschüttertem Vertrauen eines Gläubigers auf eine ordnungsgemäße

  • LG Köln, 08.06.2012 - 18 O 430/09

    Anspruch auf Zahlung des ausstehenden Werklohns aus der Schlussrechnung nach den

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