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   OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 1 Ws 116/15   

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https://dejure.org/2015,26294
OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 1 Ws 116/15 (https://dejure.org/2015,26294)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.08.2015 - 1 Ws 116/15 (https://dejure.org/2015,26294)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. August 2015 - 1 Ws 116/15 (https://dejure.org/2015,26294)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 32 JGG, § 460 StPO, § 462 StPO, § 53 StGB, § 54 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anwendung allgemeinen Strafrechts bei in verschiedenen Altersstufen begangenen Taten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    In verschiedenen Altersstufen begangene Taten - und die Gesamtstrafenbildung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendung von § 32 JGG im Nachtragsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 708
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 573/93

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht bei der Strafbildung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 1 Ws 116/15
    Auch wenn ein nach Jugendstrafrecht zu verurteilender Täter bereits wegen einer Erwachsenentat rechtskräftig verurteilt ist, ist unter Anwendung von § 32 JGG zu entscheiden, ob das Schwergewicht auf den nach allgemeinem Strafrecht oder auf den nach Jugendstrafrecht abzuurteilenden Taten liegt und somit eine nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe nach den §§ 53-55 StGB oder eine Einheitsjugendstrafe nach § 31 Abs. 1 JGG zu bilden ist, da der Vorschrift des § 32 JGG das Prinzip der möglichst einheitlichen Reaktion zugrunde liegt (BGHSt 40, 1 - juris Rn. 6).
  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97

    Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 1 Ws 116/15
    Dies hätte gegen § 32 JGG verstoßen (BGH, StV 1998, 657 - juris).
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