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   OLG Stuttgart, 17.09.2009 - 10 U 21/08   

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https://dejure.org/2009,21778
OLG Stuttgart, 17.09.2009 - 10 U 21/08 (https://dejure.org/2009,21778)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.09.2009 - 10 U 21/08 (https://dejure.org/2009,21778)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. September 2009 - 10 U 21/08 (https://dejure.org/2009,21778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auseinandersetzung einer zweigliedrigen, in Form einer GbR zusammengeschlossenen Architektengemeinschaft durch Anpassung der vertraglich bestimmten Gewinnquoten

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Auseinandersetzung einer Architektengemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auseinandersetzung einer Architektengemeinschaft (IBR 2010, 102)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 260
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.2006 - II ZR 192/05

    Auseinandersetzung einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.2009 - 10 U 21/08
    Das Landgericht geht zu Recht und mit zutreffender Begründung von der Passivlegitimation der Beklagten aus (BGH NJW-RR 2007, 245; BGH NJW-RR 2006, 468).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - 21 U 38/00

    Erlass eines Vorbehaltsurteils im Architekten- und Ingenieur-Honorarprozess bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.2009 - 10 U 21/08
    Zugrunde zu legen sind stets die vollen, nach § 10 Abs. 2 HOAI zu ermittelnden anrechenbaren Kosten (OLG Düsseldorf BauR 2001, 434; Locher/Koeble/Frik, 9. Auflage, § 10 HOAI Rn. 75; Werner/Pastor, 12. Auflage, Rn. 883).
  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 17/04

    Zulässigkeit der unmittelbaren Geltendmachung von Ansprüchen unter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.2009 - 10 U 21/08
    Das Landgericht geht zu Recht und mit zutreffender Begründung von der Passivlegitimation der Beklagten aus (BGH NJW-RR 2007, 245; BGH NJW-RR 2006, 468).
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