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   OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17   

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https://dejure.org/2017,74642
OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17 (https://dejure.org/2017,74642)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.10.2017 - 10 U 55/17 (https://dejure.org/2017,74642)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 10 U 55/17 (https://dejure.org/2017,74642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 133 BGB, § 151 BGB, § 157 BGB, § 202 BGB, § 281 Abs 1 BGB
    Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit der Vorausabtretung von Gewährleistungsansprüchen; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen für Abdichtungsarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 401 Abs. 1 ; BGB § 151 S. 1; BGB § 307
    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauleistungen; Einrede der Verjährung; Abtretung von Gewährleistungsansprüchen; Wirksamkeit einer vertraglichen Verjährungsabrede

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungsfrist für Abdichtungsmängel kann auf 10 Jahre verlängert werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abdichtungsarbeiten: Verlängerung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre in AGB zulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungsfrist für Abdichtungsmängel kann in AGB auf 10 Jahre verlängert werden! (IBR 2020, 289)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 03.11.1992 - VI ZR 362/91

    Mängel der Anwendung sachlichen Rechts als Verfahrensfehler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17
    Fehler des Landgerichts bei der Vertragsauslegung stellen grundsätzlich Mängel der Anwendung sachlichen Rechts dar und rechtfertigen daher keine Zurückverweisung der Sache gemäß § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO (BGH, Urteil vom 3.11.1992 - VI ZR 362/91; Teilurteil vom 15.2.2017 - VIII ZR 284/15).

    Ein Verfahrensfehler im Unterschied zu einer materiell fehlerhaften Rechtsanwendung liegt dann vor, wenn das Gericht Vertragsbestimmungen nicht lediglich inhaltlich unzutreffend gewürdigt hat, sondern wenn es erkennbar vertragliche Regelungen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder sprachlich falsch verstanden hat oder wenn ein vergleichbarer Fall der Verkennung des Prozessstoffs vorliegt (BGH, Urteil vom 3. November 1992 VI ZR 362/91; Urteil vom 19.3.1998, VII ZR 116/97 juris Rn. 8).

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 17/89

    Vertragsaufhebung nach Abtretung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17
    Solche Rechtsgeschäfte jedoch, die das der Forderung zugrunde liegende Schuldverhältnis zum Nachteil des Zessionars verändern, sind, ohne dass es sich hierbei wie ausgeführt um Verfügungen über die Forderung handeln würde, nur unter den Voraussetzungen des § 407 wirksam (Palandt/Grüneberg, a.a.O. § 407 Rn. 4; zu dieser Unterscheidung ausdrücklich: BGH, Urteil vom 28.03.1990 - VIII ZR 17/89, Rn. 41 juris).
  • BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 284/15

    Berufungsverfahren: Vorraussetzungen der Urteilsaufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17
    Fehler des Landgerichts bei der Vertragsauslegung stellen grundsätzlich Mängel der Anwendung sachlichen Rechts dar und rechtfertigen daher keine Zurückverweisung der Sache gemäß § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO (BGH, Urteil vom 3.11.1992 - VI ZR 362/91; Teilurteil vom 15.2.2017 - VIII ZR 284/15).
  • BGH, 05.06.1975 - III ZR 47/73

    Unzulässige Zurückweisung einer Revision wegen Vorliegens einer Sachentscheidung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17
    In Rechtsprechung und Literatur besteht allerdings Einigkeit darüber, dass das Berufungsgericht bei einer Berufung, die sich gegen die Abweisung einer nach Grund und Betrag streitigen Klage richtet, die Verhandlung über den Grund ganz erledigen muss und gegebenenfalls durch Erlass eines Grundurteils den Rechtsstreit anschließend nur hinsichtlich des Betrages an das Landgericht zurückverweisen kann (BGH, Urteil vom 19.4.1978 - VIII ZR 39/77, dort unter 2 c; BGH, Urteil vom 5.6.1995 - III ZR 47/73, RN 36 juris; Zöller/ Heßler, a.a.O. § 538 Rn.44).
  • BGH, 19.03.1998 - VII ZR 116/97

    Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer Schlußzahlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17
    Ein Verfahrensfehler im Unterschied zu einer materiell fehlerhaften Rechtsanwendung liegt dann vor, wenn das Gericht Vertragsbestimmungen nicht lediglich inhaltlich unzutreffend gewürdigt hat, sondern wenn es erkennbar vertragliche Regelungen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder sprachlich falsch verstanden hat oder wenn ein vergleichbarer Fall der Verkennung des Prozessstoffs vorliegt (BGH, Urteil vom 3. November 1992 VI ZR 362/91; Urteil vom 19.3.1998, VII ZR 116/97 juris Rn. 8).
  • BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 39/77

    Haftungsausschluß bei Wasserversorgung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17
    In Rechtsprechung und Literatur besteht allerdings Einigkeit darüber, dass das Berufungsgericht bei einer Berufung, die sich gegen die Abweisung einer nach Grund und Betrag streitigen Klage richtet, die Verhandlung über den Grund ganz erledigen muss und gegebenenfalls durch Erlass eines Grundurteils den Rechtsstreit anschließend nur hinsichtlich des Betrages an das Landgericht zurückverweisen kann (BGH, Urteil vom 19.4.1978 - VIII ZR 39/77, dort unter 2 c; BGH, Urteil vom 5.6.1995 - III ZR 47/73, RN 36 juris; Zöller/ Heßler, a.a.O. § 538 Rn.44).
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 266/14

    Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17
    Dass die organschaftliche Vertretungsmacht des Bürgermeisters einer Gemeinde im Außenverhältnis umfassend und unbeschränkt ist und ein von ihm abgeschlossenes Rechtsgeschäft nicht dadurch unwirksam wird, dass es ohne die intern erforderliche Beschlussfassung des nach der Gemeindeordnung oder der jeweiligen Hauptsatzung der Gemeinde hierzu berufenen Beschlussgremiums zu Stande kommt, ist vom Bundesgerichtshof für Baden - Württemberg mit Urteil vom 20.4.1966 - V ZR 50/65, für Rheinland - Pfalz mit Urteil vom 16.11.1978 - III ZR 81/77 und für die Bestimmung des Art. 38 Abs. 1 BayGO mit Urteil vom 18.11.2016 - V ZR 266/14 entschieden und mit Urteil vom 01.06.2017 - VII ZR 49/16 auch für die entsprechenden Regelungen anderer Bundesländer bestätigt worden.
  • BGH, 20.04.1966 - V ZR 50/65

    Rechtmäßigkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts - Fehlen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17
    Dass die organschaftliche Vertretungsmacht des Bürgermeisters einer Gemeinde im Außenverhältnis umfassend und unbeschränkt ist und ein von ihm abgeschlossenes Rechtsgeschäft nicht dadurch unwirksam wird, dass es ohne die intern erforderliche Beschlussfassung des nach der Gemeindeordnung oder der jeweiligen Hauptsatzung der Gemeinde hierzu berufenen Beschlussgremiums zu Stande kommt, ist vom Bundesgerichtshof für Baden - Württemberg mit Urteil vom 20.4.1966 - V ZR 50/65, für Rheinland - Pfalz mit Urteil vom 16.11.1978 - III ZR 81/77 und für die Bestimmung des Art. 38 Abs. 1 BayGO mit Urteil vom 18.11.2016 - V ZR 266/14 entschieden und mit Urteil vom 01.06.2017 - VII ZR 49/16 auch für die entsprechenden Regelungen anderer Bundesländer bestätigt worden.
  • BGH, 28.10.1993 - VII ZR 192/92

    Pauschale Abrechnung von Nebenkosten in einem Architektenvertrag; Annahme des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17
    Im Übrigen hat der BGH ausgehend von der Regelung des § 516 Abs. 2 BGB in ständiger Rechtsprechung für die Annahmeerklärung bei lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäften entschieden, dass es einer ausdrücklichen oder konkludenten Erklärung des Annahmewillens nicht bedarf (BGH, Urteil vom 06.05.1997 - IX ZR 136/96 für die Annahme einer Bürgschaft; BGH, Urteil vom 28.10.1993 - VII ZR 192/92 für die Annahme eines Schuldbeitritts; BGHZ 104, 82, 85 für die Annahme eines selbstständigen Garantieversprechens).
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17
    Diese Grundsätze sind vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.10.1999 (BGH, Urteil vom 12.10.1999 - XI ZR 24/99 Rn. 15 juris) auf die Vorausabtretung einer Forderung übertragen worden.
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

  • BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78

    Einlösung einer Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 259/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer langen Verjährungsfrist bei Flachdacharbeiten

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07

    Zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen

  • BGH, 06.05.1997 - IX ZR 136/96

    Annahme einer Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger; Zeitbürgschaft für

  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87

    Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware

  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 49/16

    Reichweite der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayrischen

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89

    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

  • OLG Köln, 28.07.2016 - 7 U 179/15

    Formularmäßige Vereinbarung einer Gewährleistungsfrist von 123 Monaten für die

  • OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20

    Ein selbsttätigen Verhalten eines Tieres kann auch in einem krankheitsbedingten

    Daher ist dem Landgericht eine Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorzubehalten (OLG Stuttgart, Urt. v. 17.10.2017, 10 U 55/17, juris Rn. 97; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 538 Rn. 58).
  • OLG Brandenburg, 28.08.2023 - 2 U 1/23
    Eine eventuell aufgrund des angefochtenen Urteils bereits eingeleitete Zwangsvollstreckung darf jedoch gemäß § 775 Nr. 1, § 776 ZPO erst eingestellt werden und bereits getroffene Vollstreckungsmaßregeln aufgehoben werden, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung des aufhebenden Urteils vorgelegt wird (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 28. April 2021 - 3 U 272/20 -, NJW-RR 2021, 815 Rdnr. 39 bei juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 4. Januar 2018 - 7 U 146/15 -, SchlHA 2018, 98 Rdnr. 61 bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 10 U 55/17 -, BeckRS 2017, 159709, Rdnr. 98 bei juris; OLG München, Urteil vom 18. September 2002 - 27 U 1011/01 -, NZM 2002, 1032 Rdnr. 75 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 11/22

    Amtshaftung des Trägers der Straßenbaulast wegen unzureichender Dimensionierung

    Eine eventuell aufgrund des angefochtenen Urteils bereits eingeleitete Zwangsvollstreckung darf jedoch gemäß § 775 Nr. 1, § 776 ZPO erst eingestellt werden und bereits getroffene Vollstreckungsmaßregeln aufgehoben werden, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung des aufhebenden Urteils vorgelegt wird (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 28. April 2021 - 3 U 272/20 -, NJW-RR 2021, 815 Rdnr. 39 bei juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 4. Januar 2018 - 7 U 146/15 -, SchlHA 2018, 98 Rdnr. 61 bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 10 U 55/17 -, BeckRS 2017, 159709, Rdnr. 98 bei juris; OLG München, Urteil vom 18. September 2002 - 27 U 1011/01 -, NZM 2002, 1032 Rdnr. 75 bei juris).
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