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   OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 2 Ws 262/17   

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https://dejure.org/2017,40040
OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 2 Ws 262/17 (https://dejure.org/2017,40040)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.10.2017 - 2 Ws 262/17 (https://dejure.org/2017,40040)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 2 Ws 262/17 (https://dejure.org/2017,40040)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Einholung eines externen Sachverständigengutachtens bei Vollziehung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt aufgrund nachträglicher Überweisung gem. § 67a StGB

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 63 StGB, § 67a StGB, § 67e StGB, § 463 Abs 4 StPO
    Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Einholung eines externen Sachverständigengutachtens bei Vollzug der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Einholung eines externen Sachverständigengutachtens bei Vollziehung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt aufgrund nachträglicher Überweisung gem. § 67a StGB

  • rechtsportal.de

    Pflicht zur Einholung eines externen Sachverständigengutachtens bei Vollziehung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt aufgrund nachträglicher Überweisung gem. § 67a StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sachverständigengutachten bei Unterbringung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendigkeit der Einholung eines externen Sachverständigengutachtens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 365 (Ls.)
  • StV 2018, 366
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Nürnberg, 31.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Entscheidung über die bedingte Entlassung aus der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 2 Ws 262/17
    Die unterlassene Beauftragung eines externen Sachverständigen stellt einen vom Beschwerdegericht nicht zu behebenden Verfahrensmangel dar, da nach § 463 Abs. 4 Satz 7 StPO i.V.m. § 454 Abs. 2 StPO eine mündliche Anhörung des externen Sachverständigen zu erfolgen hat, die im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht stattfindet (OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. Januar 2013, 2 Ws 17/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Mai 2008, 1 Ws 213/08 mit weiteren Nachweisen; OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191).

    Hinzu kommt, dass bei der Anhörung gem. §§ 463 Abs. 4 StPO, 454 Abs. 2 Satz 3 StPO regelmäßig auch der beauftragte externe Sachverständige anzuhören ist, der nicht selten seine im schriftlichen Gutachten gemachten Angaben näher konkretisiert und erläutert (OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. Januar 2013, 2 Ws 17/13).

  • OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17

    Maßregelvollstreckung: Berechnung der Unterbringungsdauer im psychiatrischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 2 Ws 262/17
    Da § 463 Abs. 4 StPO keine ununterbrochene, sondern nur eine vollzogene Dauer von fünf Jahren vorschreibt, war es für die Pflicht zur Einholung eines externen Sachverständigengutachtens unerheblich, dass der Vollzug der Unterbringung aufgrund einer zwischenzeitlich gewährten Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung unterbrochen war (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. September 2017, 2 Ws 251/17 zur Berechnung der Sechs-Jahres-Frist nach § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB).
  • OLG Koblenz, 09.03.2009 - 2 Ws 92/09

    Erforderlichkeit der Pflichtverteidigerbestellung bei Überweisung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 2 Ws 262/17
    Mit dieser Regelung wird vermieden, dass die untergebrachte Person aufgrund der nachträglichen Entscheidung eine Benachteiligung erfährt, zugleich aber auch verhindert, dass sich die Höchstdauer der Unterbringung aufgrund der Überweisung verkürzt (Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., Stree/Kinzig, § 67a StGB Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; Nomos Kommentar, StGB, 2. Aufl., Pollähne/Böllinger, § 67a Rn. 30; OLG Frankfurt Beschluss vom 8. März 2016, 3 Ws 1052/15; OLG Koblenz, Beschluss vom 9. März 2009, 2 Ws 92/09).
  • BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvR 1020/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 2 Ws 262/17
    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn dergestalt, dass die Einhaltung der Formvorschriften eines freiheitsbeschränkenden Gesetzes zum Verfassungsgebot erhoben wird (BVerfG, Beschluss vom 4. März 2014, 2 BvR 1020/13).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2016 - 3 Ws 1052/15

    "Organisationsunterbringung" bei Überweisung eines Untergebrachten in eine andere

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 2 Ws 262/17
    Mit dieser Regelung wird vermieden, dass die untergebrachte Person aufgrund der nachträglichen Entscheidung eine Benachteiligung erfährt, zugleich aber auch verhindert, dass sich die Höchstdauer der Unterbringung aufgrund der Überweisung verkürzt (Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., Stree/Kinzig, § 67a StGB Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; Nomos Kommentar, StGB, 2. Aufl., Pollähne/Böllinger, § 67a Rn. 30; OLG Frankfurt Beschluss vom 8. März 2016, 3 Ws 1052/15; OLG Koblenz, Beschluss vom 9. März 2009, 2 Ws 92/09).
  • OLG Nürnberg, 12.02.2002 - Ws 62/02

    Besitz und Betrieb eines Telespielgeräts der Marke Sony Playstation I in einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 2 Ws 262/17
    Die unterlassene Beauftragung eines externen Sachverständigen stellt einen vom Beschwerdegericht nicht zu behebenden Verfahrensmangel dar, da nach § 463 Abs. 4 Satz 7 StPO i.V.m. § 454 Abs. 2 StPO eine mündliche Anhörung des externen Sachverständigen zu erfolgen hat, die im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht stattfindet (OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. Januar 2013, 2 Ws 17/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Mai 2008, 1 Ws 213/08 mit weiteren Nachweisen; OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191).
  • OLG Koblenz, 21.05.2003 - 1 Ws 301/03

    Reststrafaussetzung, Unterbringung, Aussetzung, Prognose, Prognosegutachten,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 2 Ws 262/17
    Aufgabe eines externen Sachverständigen ist es, in einem selbständigen Erkenntnis- und Wertungsprozess aus neutraler, vom täglichen Umgang mit dem Untergebrachten unbeeinflusster Sicht zu eigenen Ergebnissen zu gelangen, damit auf diese Weise ein möglicherweise festgefahrenes Meinungsbild der Therapeuten korrigiert und eine Beeinträchtigung des Ergebnisses durch eine aus der engen Beziehung zwischen Patient und Therapeuten entstandene Befangenheit ausgeschlossen werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 Ws 301/03).
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