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   OLG Stuttgart, 17.11.1995 - 2 U 175/95   

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https://dejure.org/1995,7385
OLG Stuttgart, 17.11.1995 - 2 U 175/95 (https://dejure.org/1995,7385)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.11.1995 - 2 U 175/95 (https://dejure.org/1995,7385)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. November 1995 - 2 U 175/95 (https://dejure.org/1995,7385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 7 § 25
    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Möbelhändlers mit Preisreduzierungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 13.10.1995 - 2 U 148/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.1995 - 2 U 175/95
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn kein einziger Preis um diesen Prozentsatz reduziert wäre oder wenn diese Preisreduzierung nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebots nicht ins Gewicht fallenden Teil der Waren vorgenommen worden wäre und wenn außerdem die übrigen Preisherabsetzungen beträchtlich hinter 50 % zurückblieben (BGH GRUR 1966, 382, 384 - Jubiläum; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.10.95, 2 U 148/95).

    Für das Klagerecht der Antragstellerin ist deshalb eine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs nicht erforderlich (vgl. dazu umfassend die Ausführungen des Senats im Urteil vom 13.10.1995 im Rechtsstreit der Parteien - 2 U 148/95).

  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 74/82

    Anforderungen an die Bevorratung einer beworbenen Ware; Umfang der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.1995 - 2 U 175/95
    Es ist vielmehr eine Verallgemeinerung der in der streitgegenständlichen Anzeige zum Ausdruck kommenden Verletzungshandlung durch Wahl eines Oberbegriffs erforderlich, durch den das Charakteristische des festgestellten konkreten Verletzungstatbestands zum Ausdruck kommt (vgl; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl, Rn. 5 ff zu Kap. 5; BGH GRUR 1984, 593 - Adidas Sportartikel; Köhler, NJW 1992, 137).

    In Einschränkung des Verfügungsantrags war der Unterlassungstitel allerdings auf Möbel zu beschränken, da die Antragstellerin ihren Anspruch nur auf die Möbelwerbung gestützt und nicht glaubhaft gemacht hat, dass auch bezüglich des übrigen Sortiments der Antragsgegnerin entsprechende Preisschaukeleien zu gewärtigen sind (vgl. dazu BGH GRUR 1984, 593 - Adidas Sportartikel).

  • BGH, 10.05.1990 - I ZR 218/88

    Keine WSV-Angebote - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.1995 - 2 U 175/95
    Es ist nicht grundsätzlich unzulässig, in einem Werbeprospekt sowohl für Sommerschlußverkaufsware, als auch für sonstige Ware zu werben (BGH NJW-RR 1990, 1317 ).
  • BGH, 16.02.1966 - Ib ZR 16/64
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.1995 - 2 U 175/95
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn kein einziger Preis um diesen Prozentsatz reduziert wäre oder wenn diese Preisreduzierung nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebots nicht ins Gewicht fallenden Teil der Waren vorgenommen worden wäre und wenn außerdem die übrigen Preisherabsetzungen beträchtlich hinter 50 % zurückblieben (BGH GRUR 1966, 382, 384 - Jubiläum; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.10.95, 2 U 148/95).
  • OLG Stuttgart, 08.03.1996 - 2 U 149/95

    Zur Zulässigkeit der 'Werbung mit durchgestrichenen Preisen

    2. Die Werbung mit einer Preisgegenüberstellung des herabgesetzten Preises mit einem früher verlangten Preis ist dann als Irreführung im Sinne von § 3 UWG zu beanstanden, wenn der frühere Preis tatsächlich nicht ernsthaft verlangt wurde, da die Verbraucher bei einer Preisherabsetzungswerbung davon ausgehen dürfen, der angegebene, zuvor verlangte Preis sei ein echter, seriös kalkulierter Preis gewesen, zu dem sich der Unternehmer längere Zeit bemüht habe, die Ware abzusetzen (vgl. dazu Lindacher, UWG - GK, Rn. 934 zu § 3 UWG; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rn. 296 zu § 3 UWG; Senatsurteil vom 17.11.1995 - 2 U 175/95).

    Dies gilt insbesondere, wenn ein heraufgesetzter Preis nur ermöglichen soll, eine nachfolgende Herabsetzung in besonderer Weise herausstellen zu können (vgl. dazu Lindacher und Baumbach/-Hefermehl, je a.a.O., sowie Senatsentscheidung vom 17.11.1995, a.a.O.).

  • LG Essen, 27.09.2018 - 43 O 93/17

    Wettbewerbsrecht: Preisschaukelei

    Als grobe Richtschnur kann angenommen werden, dass eine Frist von einer bis drei Wochen in der Regel zu kurz ist (Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Weidert, UWG, 4. Aufl., § 5 L., Rn. 2), wobei für Möbel zu beachten ist, dass diese nicht von "heute auf morgen" abgesetzt werden, so dass ein geschäftspolitisch ernsthaft begründeter Preiswechsel nicht so häufig zu erwarten sein wird wie bei alltäglichen Bedarfsgütern, die weitgehend unabhängig vom Preis täglich in großer Zahl abgesetzt werden (OLG Stuttgart WRP 1996, 469ff., Rn. 53).
  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 4 U 161/07

    Irreführende Werbung für einen Pre-Selection-Vertrag mit 52%-iger Kostenersparnis

    Im Allgemeinen erwartet der Kunde bei einer Werbung mit einer Preisreduzierung "bis zu ...", dass einerseits jedenfalls der genannte Höchstsatz (hier "50 %") nicht nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebots nicht ins Gewicht fallenden Teil der Waren (bzw. Dienstleistungen) erreicht wird (vgl. BGH GRUR 1983, 257 - bis zu 40 %, betr. Buchhandel) und dass andererseits die übrigen Preisherabsetzungen nicht beträchtlich hinter der beworbenen Höchstreduzierung zurückbleiben (BGH GRUR 1966, 382, Jubiläum; OLG Stuttgart WRP 1996, 469, betr. Möbelhandel).
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