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   OLG Stuttgart, 18.02.1994 - 2 U 204/93   

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OLG Stuttgart, 18.02.1994 - 2 U 204/93 (https://dejure.org/1994,7960)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.02.1994 - 2 U 204/93 (https://dejure.org/1994,7960)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Februar 1994 - 2 U 204/93 (https://dejure.org/1994,7960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Eigentumswohnung mit der Umweltfreundlichkeit der Heizung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87

    Umweltengel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.1994 - 2 U 204/93
    Die Beklagten sind der Auffassung, die beanstandete Werbeaussage genüge der Rechtsprechung zur Werbung mit Umweltbegriffen, wie sie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen BGH NJW 1989, 711 - Umweltengel - und BGH NJW 1991, 701 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung - formuliert habe.

    Der BGH hat in der Entscheidung "Umweltengel" (NJW 1989, 711 ) als Begründung hierzu ausgeführt, dass sich in den letzten Jahren zunehmend ein verstärktes Umweltbewusstsein entwickelt habe mit der Folge, dass der Verkehr vielfach Waren und Leistungen bevorzuge, auf deren besondere Umweltverträglichkeit hingewiesen werde.

  • OLG Stuttgart, 12.03.1993 - 2 U 250/92

    Wettbewerbswidrigkeit der Zeitungsanzeige des Betreibers einer Tankstelle mit dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.1994 - 2 U 204/93
    Der Senat hat in Übereinstimmung auch mit dem BGH bereits ausgesprochen, dass Werbung mit umweltbezogenen Prädikaten wie "umweltfreundlich", "umweltgerecht", "umweltschonend" wegen der mit ihr verbundenen starken Anziehungskraft im Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit der Umworbenen einer strengen Beurteilung bedarf (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.01.1993 - 2 U 231/92; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.03.1993, WRP 1993, 628).

    Auch der Senat war bereits mehrfach mit dieser Diskussion befaßt (vgl. NJW-RR 1988, 1385 und WRP 1993, 628).

  • KG, 26.05.1987 - 5 U 1565/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.1994 - 2 U 204/93
    Ein Verstoß gegen § 3 UWG liegt nämlich erst dann vor, wenn der Verkehr eine Angabe zu Recht oder zu Unrecht als für die Kaufentscheidung irgendwie wesentlich ansieht und sich deshalb, wenn diese Angabe nicht der Wahrheit entspricht, getäuscht fühlt (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 3 UWG Rdnr. 88 mit Verweisen auf die Rspr.; Großkomm./ Lindacher, UWG , § 3 Rdnr. 118; OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 1386).
  • OLG Stuttgart, 21.01.1994 - 2 U 231/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.1994 - 2 U 204/93
    Der Senat hat in Übereinstimmung auch mit dem BGH bereits ausgesprochen, dass Werbung mit umweltbezogenen Prädikaten wie "umweltfreundlich", "umweltgerecht", "umweltschonend" wegen der mit ihr verbundenen starken Anziehungskraft im Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit der Umworbenen einer strengen Beurteilung bedarf (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.01.1993 - 2 U 231/92; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.03.1993, WRP 1993, 628).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 39/89

    Zaunlasur - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.1994 - 2 U 204/93
    Diese Grundsätze hat der BGH in späteren Entscheidungen wiederholt und an ihnen festgehalten (vgl. BGH NJW 1989, 712 - aus Altpapier; GRUR 1991, 550 - Zaunlasur).
  • OLG Stuttgart, 31.07.1987 - 2 U 5/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.1994 - 2 U 204/93
    Auch der Senat war bereits mehrfach mit dieser Diskussion befaßt (vgl. NJW-RR 1988, 1385 und WRP 1993, 628).
  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 113/89

    Biowerbung mit Fahrpreiserstattung - Umweltbezogene Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.1994 - 2 U 204/93
    Die Beklagten sind der Auffassung, die beanstandete Werbeaussage genüge der Rechtsprechung zur Werbung mit Umweltbegriffen, wie sie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen BGH NJW 1989, 711 - Umweltengel - und BGH NJW 1991, 701 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung - formuliert habe.
  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 238/87

    Aus Altpapier - Irreführung einer Werbung für ein Papierprodukt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.1994 - 2 U 204/93
    Diese Grundsätze hat der BGH in späteren Entscheidungen wiederholt und an ihnen festgehalten (vgl. BGH NJW 1989, 712 - aus Altpapier; GRUR 1991, 550 - Zaunlasur).
  • OLG Schleswig, 16.10.2001 - 6 U 34/01

    "Umweltfreundliche Werbung"; Kündigung eines Unterlassungsvertrages.

    Als Begründung führte sie zwei Urteile des OLG Stuttgart vom 12.03.1993 - AZ: 2 U 250/92 - und 18.02.1994 - Az.: 2 U 204/93 - an, aus denen sich ergebe, dass es an der vom Kläger behaupteten Wettbewerbswidrigkeit der beanstandeten Werbeanzeigen fehle.

    Dass die beanstandeten Werbungen jedenfalls bei Unterzeichnung der Unterlassungserklärungen nicht eindeutig wettbewerbsgemäß - und damit im Gegenteil möglicherweise wettbewerbswidrig - waren, folgt bereits daraus, dass man bei Heranziehung der Rechtsprechung des Landgerichts München I vom 19. Juli 1991 (Anlage 1 zur Klage) und des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 12.3.1993 - 2 U 250/92, WRP 1993, 628 und Urteil vom 18.2.1994 - 2 U 204/93, WRP 1994, 339) zu verschiedenen Ergebnissen käme.

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