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   OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10   

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https://dejure.org/2010,14579
OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10 (https://dejure.org/2010,14579)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.03.2010 - 1 Ws 9/10 (https://dejure.org/2010,14579)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. März 2010 - 1 Ws 9/10 (https://dejure.org/2010,14579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der Vollstreckung rechtskräftig verhängter Freiheitsstrafen nach Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übernahme der Vollstreckung rechtskräftig verhängter Freiheitsstrafen nach Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 1 Abs 4, 48f, 73 Abs. 2, 78, 80, 83b Abs 2 IRG, Art 5 Nr 3 EGRaBes 584/2002, Art. 6 EUV i.V.m. Art. 49 Abs. 3 GrCharta
    Durchführung eines Exequaturverfahrens, Anwendbarkeit von zwischenstaatlichen Übereinkommen im Verhältnis zu Teil 8 des IRG, Angemessenheit der Verteidigung, Unverhältnismäßigkeit der im Ausland verhängten Strafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 340 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 11.01.2005 - 58580/00

    BLÜCHER c. REPUBLIQUE TCHEQUE

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
    Art. 6 EMRK garantiert keine "richtige" Anwendung nationalen Rechts, und ein Verstoß gegen das Fairnessgebot kann erst in Betracht kommen, wenn dieses Recht geradezu willkürlich, die Grenze jeder vernünftigen Auslegung überschreitend angewendet wird (s. nur EGMR , Urt. v. 11.01.2005 - 58580/00 "Blücher ./. Tschechien" §§ 55 f.).
  • OLG Celle, 18.10.2007 - 1 Ws 367/07

    Vollstreckbarkeit einer im Ausland verhängten, langjährigen Freiheitsstrafe;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
    Das gilt auch für eine (nachträgliche) Gesamtstrafenbildung, die als echter Akt der Strafzumessung dem ersuchenden Staat obliegt (vgl. OLG Celle StV 2008, 652 [653 f.]; Grotz, in: Grützner/Pötz aaO. § 54 Rdn. 4; wohl weitergehend Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner aaO. § 54 Rdn. 9).
  • EGMR, 18.12.2001 - 29692/96

    R.D. v. POLAND

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ( EGMR ) wird das vor dem Hintergrund des übergreifenden Fairnessgebots und des Gebots wirksamer Verteidigung dahin konkretisiert, dass Pflichtverteidigung menschenrechtlich geboten sein kann, wenn die Natur der Vorwürfe die Notwendigkeit mit sich bringt, geeignete Argumente über rechtlich komplexe Fragen zu entwickeln, und/oder wenn das Verfahren derart komplex ist, dass anwaltlicher Beistand geboten erscheint; zu berücksichtigen sind auch die Schwere des Vorwurfs und die drohende Rechtsfolge (s. nur EGMR , Urt. v. 18.12.2001 - 29692/96 and 34612/97 "R. D. ./. Polen" §§ 48 f.; Meyer-Ladewig, Europäische Menschenrechtskonvention , 2. Aufl. 2006, Art. 6 Rdn. 91 c).
  • BGH, 09.03.1978 - 4 ARs 4/78

    Ermittlungsverfahren gegen einen indischen Staatsangehörigen - Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
    Hiernach ist dieses Gericht zuständige Stelle i. S. v. § 49 Abs. 1 Nr. 1 IRG , unabhängig davon, wie dieser Begriff im Einzelnen auszulegen und inwieweit eine Prüfungszuständigkeit bzw. -pflicht deutscher Gerichte und Behörden anzuerkennen ist (s. hierzu - allgemein - Vogel, in: Grützner/Pötz, IRG , 2. Aufl. 53. Lfg. Stand November 2001, Vor § 1 Rdn. 117 ff. mit Nachw. und - je zu § 59 IRG - BGHSt 27, 383, 386 f.; Wilkitzki aaO.§ 59 Rdn. 12; Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. 2006, § 59 Rdn. 11 ff.): Wie sich aus Art. 607j § 2 poln.
  • OLG Stuttgart, 11.07.2005 - 3 Ws 1/05

    Strafvollstreckung: Anrechnung erlittener Auslieferungshaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
    Ob im Rahmen des ÜberstÜbk anderes gilt (s. für erlittene Auslieferungshaft einerseits OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383 [384] und andererseits Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner aaO. § 54 Rdn. 14), kann offen bleiben, weil das ÜberstÜbk vorliegend keine Anwendung findet.
  • OLG Celle, 25.05.2012 - 1 Ausl 22/12

    Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe wegen Verletzung der

    Als Begrenzungen der unionsrechtlichen Pflicht zur Vollstreckungshilfe kommen nur der europäische ordre-public-Vorbehalt nach § 73 Satz 2 IRG und Art. 1 Abs. 3 RB-EUHb (vgl. Böse aaO; Hackner/Schomburg/Lagodny/Gleß, aaO, 667) sowie Art. 6 EUV i.V.m. Art. 49 Abs. 3 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. März 2010 - 1 Ws 9/10, OLGSt IRG § 83b Nr. 2) in Betracht.
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