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   OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05   

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OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05 (https://dejure.org/2005,20708)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.08.2005 - 2 U 25/05 (https://dejure.org/2005,20708)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. August 2005 - 2 U 25/05 (https://dejure.org/2005,20708)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Benachteiligung bei der Zuteilung von Krankentransporten; hoheitliches Handeln des Trägers einer Rettungsleitstelle in Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rettungsdienstliche Aufgaben der Rettungsleitstelle im Rahmen der Zuweisung von Krankentransporten als Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit; Schadensersatz und Auskunftsanspruch wegen der Benachteiligung eines privaten Unternehmers für Krankentransporte durch die ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 6 S 17/04

    Passivlegitimation und Rechtsweg bei Gleichbehandlungsanspruch nach § 6 Abs 1 S 1

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    Denn Vertragsgegenstand ist die Übertragung der öffentliche Aufgabe der Daseinvorsorge und Gefahrenabwehr im Bereich des Rettungsdienstes (im Ergebnis - ohne nähere Begründung - ebenso: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.04.2004, 6 S 17/04).

    Die Lenkungsbefugnis umfasst außerdem ein Weisungsrecht gegenüber allen im Rettungsdienst Tätigen, gleichgültig, ob es sich um Mitarbeiter eines Leistungsträgers nach § 2 Abs. 1 RDG oder um einen Privatunternehmer nach § 15 RDG handelt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 21.04.2004, Az.: 6 S 17/04; s. auch Rettungsdienstplan 2000, Ziff. V. 3.2, Anlage B 1).

  • OLG Stuttgart, 02.02.2004 - 1 W 47/03

    Rettungsdienstliche Tätigkeit in Baden-Württemberg: Haftung für Fehler beim

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    Entscheidend sei insoweit allein, dass der Rettungsdienst in B. - wie das OLG Stuttgart bereits entschieden habe (NJW 2004, 2987) - im Hinblick auf die vorrangige Trägerschaft privater Organisationen privatrechtlich organisiert sei.

    Gleiches gilt für den Beschluss des OLG Stuttgart vom 02.02.2004, 1 W 47/03 (NJW 2004, 2987), in dem die Auffassung vertreten wird, durch die Neufassung des RDG habe sich nichts daran geändert, dass der Rettungsdienst in B. privatrechtlich organisiert sei, weshalb bei fehlerhafter notärztlicher Behandlung keine Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit vorliege.

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    Ein Handeln mit Gewinnabsicht ist nicht erforderlich (EuGH Slg. 1980, 3125 - " FEDETAB" ).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    Wie der EuGH in der - von der Klägerin in Bezug genommenen - Entscheidung Fa. Ambulanz Glöckner./. Landkreis Südwestpfalz (Urt. v. 25.10.2001 - Rs. C-475; EuZW 2002, 25) ausgeführt hat, ist bei der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals der Art. 81 und 82 EGV (bzw. Art. 85 und 86 EGV a. F.) von dessen Zweck auszugehen, auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts von dem des Rechts der Mitgliedstaaten abzugrenzen.
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    (2) Aus den bislang zum Problemkreis Krankentransporte ergangenen kartellrechtlichen Entscheidungen , insbesondere den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 26.05.1987, Az.: KZR 13/85 (BGHZ 101, 72 - Krankentransporte ) und KZR 13/85 (zitiert nach juris), vom 10.10.1989, Az.: KZR 22/88 (NJW 1990, 1531 - Neugeborenentransporte ) und vom 12.03.1991, Az.: KZR 26/89 (BGHZ 114, 218 = WuW/E BGH 2707 - Krankentransporte II ) lassen sich für die Einordnung des Handelns der Rettungsleitstelle keine Anhaltspunkte gewinnen.
  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    (1) Der Bundesgerichtshof hat - für den Geltungsbereich des baden-württembergischen RDG (Fassung 1991) - bislang nur zur Frage entschieden, ob die Rettungsdiensttätigkeit eines Zivildienstleistenden als hoheitliche Tätigkeit zu bewerten ist (NJW 1992, 2882).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    Der BGH hat - zur Begründung des Zivilrechtswegs nach § 13 GVG - in diesen Urteilen jeweils ausgeführt, dass es sich bei Streitigkeiten, mit wem die öffentliche Hand privatrechtliche Beschaffungsverträge abzuschließen habe, um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten handele (unter Bezugnahme auf Gemeinsamer Senat, BGHZ 97, 312; BGHZ 36, 91 - Gummistrümpfe ; NJW 1977, 628 - Abschleppunternehmen ).
  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 251/73

    Polizeiverwaltung - Haftung der Stadt - Unerlaubte Handlung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    Der BGH hat - zur Begründung des Zivilrechtswegs nach § 13 GVG - in diesen Urteilen jeweils ausgeführt, dass es sich bei Streitigkeiten, mit wem die öffentliche Hand privatrechtliche Beschaffungsverträge abzuschließen habe, um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten handele (unter Bezugnahme auf Gemeinsamer Senat, BGHZ 97, 312; BGHZ 36, 91 - Gummistrümpfe ; NJW 1977, 628 - Abschleppunternehmen ).
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    Der BGH hat - zur Begründung des Zivilrechtswegs nach § 13 GVG - in diesen Urteilen jeweils ausgeführt, dass es sich bei Streitigkeiten, mit wem die öffentliche Hand privatrechtliche Beschaffungsverträge abzuschließen habe, um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten handele (unter Bezugnahme auf Gemeinsamer Senat, BGHZ 97, 312; BGHZ 36, 91 - Gummistrümpfe ; NJW 1977, 628 - Abschleppunternehmen ).
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    (2) Aus den bislang zum Problemkreis Krankentransporte ergangenen kartellrechtlichen Entscheidungen , insbesondere den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 26.05.1987, Az.: KZR 13/85 (BGHZ 101, 72 - Krankentransporte ) und KZR 13/85 (zitiert nach juris), vom 10.10.1989, Az.: KZR 22/88 (NJW 1990, 1531 - Neugeborenentransporte ) und vom 12.03.1991, Az.: KZR 26/89 (BGHZ 114, 218 = WuW/E BGH 2707 - Krankentransporte II ) lassen sich für die Einordnung des Handelns der Rettungsleitstelle keine Anhaltspunkte gewinnen.
  • LG Freiburg, 16.02.2004 - 1 O 124/03

    Voraussetzungen der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einer

  • BGH, 25.10.2001 - III ZR 237/00

    Haftung für Amtspflichtverletzungen des Ersatzkassenverbandes

  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08

    Betrieb einer Rettungsleitstelle durch GmbH - Vermittlung von Einsätzen im

    Denn die Klägerin, die auf Grund des § 6 Abs. 1 RDG, § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst vom 10.06.1975 (GBl. S. 379) in Verbindung mit der Vereinbarung gemäß § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg und dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Baden-Württemberg mit seiner Bergwacht Württemberg sowie dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Südbaden vom 22.04.1976 mit hoheitlichen Befugnissen für die Lenkung der Einsätze im Rettungsdienstbereich beliehen ist (Beschluss des Senats vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2005 - 2 U 25/05 -, juris), ist in dem Beleihungsakt für den Entgeltanspruch aus § 6 Abs. 3 Satz 1 RDG nicht ausdrücklich zum Handeln durch Verwaltungsakt ermächtigt worden und deswegen nicht befugt, diese Ansprüche durch einen Leistungsbescheid festzusetzen (vgl. dazu ebenfalls ausführlich: Urteil des Senats vom heutigen Tag - 6 S 131/08 -).

    Auch haben die Parteien der Vereinbarung vom 22.04.1976 auf Grund der nachfolgenden Änderungen der gesetzlichen Regelungen zum Rettungsdienstrecht keinen Anlass gesehen, gemäß bzw. entsprechend der Regelung des § 60 LVwVfG eine Anpassung des Inhalts der Vereinbarung an die geänderten Verhältnisse zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen (zur Einordnung der Vereinbarung vom 22.04.1976 als öffentlich-rechtlicher Vertrag vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08

    Festsetzung des Leitstellenentgelts durch Verwaltungsakt

    Die Tätigkeit der Rettungsleitstelle, insbesondere die Vermittlung von Einsätzen in der Notfallrettung und im Krankentransport, ist eine hoheitliche Tätigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2005 - 2 U 25/05 -, juris) von der Beklagten als Trägerin der Rettungsleitstelle auf Grund des § 6 Abs. 1 RDG, § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst vom 10.06.1975 (GBl. S. 379) in Verbindung mit der Vereinbarung gemäß § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg und dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Baden-Württemberg mit seiner Bergwacht Württemberg sowie dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Südbaden vom 22.04.1976 als Beliehene wahrgenommen wird.
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