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   OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 4 U 54/02   

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https://dejure.org/2002,15337
OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 4 U 54/02 (https://dejure.org/2002,15337)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.09.2002 - 4 U 54/02 (https://dejure.org/2002,15337)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. September 2002 - 4 U 54/02 (https://dejure.org/2002,15337)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 08.05.2002 - 4 U 5/02

    Äußerung eines Abtreibungsgegners verstößt gegen Persönlichkeitsrecht des Arztes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 4 U 54/02
    das bereits im vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren dem inhaltsgleichen Antrag entsprochen hatte (AZ.: 3 O 2388/01 III), bestätigt vom Senat mit Urteil vom 8.05.2002 (4 U 5/02), gab der Klage mit Urteil vom 13.03.2002 ( AZ.: 3 O 2438/01 III) statt.
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 4 U 54/02
    Unerheblich ist damit, wie der Beklagte seine Äußerung selbst verstanden hat oder verstanden wissen wollte (vgl. BGH NJW 1998, 3047; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02

    Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden des Herrn A ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Leo Lennartz, Ursulinenstraße 19, 53879 Euskirchen - gegen 1. a) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8. Mai 2002 - 4 U 5/02 -, b) das Verfügungsurteil des Landgerichts Heilbronn vom 18. Dezember 2001 - 3 O 2388/01 III -, c) die Beschlussverfügung des Landgerichts Heilbronn vom 19. Oktober 2001 - 3 O 2388/01 III -, 2. das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 12. März 2002 - 3 O 2438/01 III - - 1 BvR 1060/02 -, 2. gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. April 2003 - VI ZR 366/02 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. September 2002 - 4 U 54/02 -, c) nochmals das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 12. März 2002 - 3 O 2438/01 III - - 1 BvR 1139/03 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem am 24. Mai 2006 einstimmig beschlossen:.
  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 114/03

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ansprechen von Patientinnen und Passanten durch

    Mit den Parteien hatte sich der Senat bereits im Verfahren 4 U 5/02 (Urteil vom 08.05.2002) und 4 U 54/02 (Urteil vom 18.09.2002) beschäftigt, wobei jeweils die Berufung des Beklagten zurückgewiesen wurde; im Verfahren 4 U 54/02 wurde der Senat letztlich durch die Entscheidung des BGH vom 01.04.2003 - Aktenzeichen VI ZR 366/02 - bestätigt.

    Diese Prangerwirkung führte auch im oben erwähnten, vom BGH letztlich bestätigten Verfahren 4 U 54/02 OLG Stuttgart zur Zurückweisung der Berufung des Beklagten.

    Letzteres hat der Senat im Verfahren 4 U 54/02 ausgeführt.

    Die vom Beklagten vorgelegte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 23.04.2003 (Aktenzeichen 6 U 189/02) deckt sich im wesentlichen mit der Problematik des bereits mehrfach erwähnten Verfahrens des Senats unter dem Aktenzeichen 4 U 54/02; in seinem Beschluss vom 01.04.2003 - Aktenzeichen VI ZR 366/02 - in dem die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision gegen dieses Urteil des Senats zurückgewiesen wurde, hat der BGH deutlich gemacht, dass er die Auffassung des Senats für richtig hält.

  • OLG Karlsruhe, 23.04.2003 - 6 U 189/02

    Flugblatt mit extremen Aussagen gegen Abtreibungen in einer Frauenarztpraxis:

    Die freie Meinungsäußerung ist ihm insbesondere nicht mit dem Hinweis zu verwehren, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache schon abschließend entschieden und die gesetzliche Regelung gebilligt habe (so aber Oberlandesgericht Stuttgart, Urteile vom 8.5.2002 - 4 U 5/02 - und vom 18.9.2002 - 4 U 54/02).

    Die Berufung macht unter Hinweis auf die zu Lasten des Beklagten ergangenen Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8.5.2002 (4 U 5/02) und vom 18.09.2002 (4 U 54/02) ohne Erfolg geltend, die Äußerung des Beklagten werde von einem unvoreingenommenen und verständigen Leser des Flugblattes sowie des Plakats dahin verstanden, der Kläger nähme gesetzwidrige, also vom Gesetz nicht zugelassene Schwangerschaftsabbrüche vor.

  • BVerfG, 18.07.2005 - 1 BvR 1139/03

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA - Zu den Anforderungen an die

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. September 2002 - 4 U 54/02 -,.
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