Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 W 63/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sicherung des Rückgewähranspruchs nach § 11 Anfechtungsgesetz (AnfG) durch einstweilige Verfügung; Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer nicht wertschöpfenden Belastung des Grundstücks
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Beweislast des Schuldners für valutierende Grundschulden im Rahmen der Gläubigeranfechtung bei Übertragung eines belasteten Grundstücks
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AnfG § 3; AnfG § 11; ZPO § 935
Sicherung des Rückgewähranspruchs nach § 11 AnfG durch einstweilige Verfügung; Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer nicht wertschöpfenden Belastung des Grundstücks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 23.10.2009 - 8 O 317/09
- OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 W 63/09
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 1089
- NZI 2010, 277
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02
Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 W 63/09
Die Frage einer objektiven Benachteiligung wegen werterschöpfender Belastung beurteilt sich nicht nach dem Verkehrswert des Grundstücks, sondern vielmehr danach, ob bei einer Zwangsversteigerung des Grundstücks ein an den Gläubiger auszukehrender Erlös hätte erzielt werden können (BGH, ZInsO 2006, 151).Daher obliegt es auch dem anfechtenden Gläubiger, den Nachweis zu führen, dass die Belastung nicht werterschöpfend ist (BGH ZInsO 2006, 151).
Jedoch ist der Anfechtungsgegner darlegungs- und beweispflichtig, in welcher Höhe die Belastung im maßgeblichen Zeitpunkt valutierte, insoweit trifft ihn eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast, die schlichte Behauptung einer wertausschöpfenden Belastung genügt nicht (BGH ZInsO 2006, 151;… Huber, a.a.O., § 1 AnfG Rn. 41).
Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 AnfG werden der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners sowie die Kenntnis des Anfechtungsgegners hiervon gesetzlich vermutet (BGH NJW-RR 2006, 552).
- BGH, 19.03.1992 - IX ZR 14/91
Rückgewähr eines Miterbenanteils bei Nachlaßgrundstück
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 W 63/09
In derselben Weise wie der Gläubiger, wenn die Sache im Vermögen des Schuldners verblieben wäre, sich diesem gegenüber Befriedigung durch Zwangsvollstreckung hätte verschaffen können, hat der Anfechtungsgegner die Zwangsvollstreckung in die Sache zum Zweck der Befriedigung des Gläubigers über sich ergehen zu lassen (BGH NJW-RR 1992, 733).Dies ist nicht eine Geld-, sondern eine der Sicherung durch einstweilige Verfügung zugängliche Individualleistung (BGH NJW-RR 1992, 733; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 1343;… Huber, Kommentar zum Anfechtungsgesetz, 10. Aufl. 2006, § 2 AnfG, Rn. 41;… anderer Auffassung Drescher in Münchener-Kommentar, 3. Aufl. 2007, § 916 ZPO Rn. 5).
- OLG Koblenz, 12.11.1992 - 6 U 1310/92
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 W 63/09
Dies ist nicht eine Geld-, sondern eine der Sicherung durch einstweilige Verfügung zugängliche Individualleistung (BGH NJW-RR 1992, 733; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 1343;… Huber, Kommentar zum Anfechtungsgesetz, 10. Aufl. 2006, § 2 AnfG, Rn. 41;… anderer Auffassung Drescher in Münchener-Kommentar, 3. Aufl. 2007, § 916 ZPO Rn. 5).Es liegt deswegen nahe, das durch einstweilige Verfügung anzuordnende Verfügungsverbot nach § 938 Abs. 2 ZPO wie die Eintragung einer Vormerkung zu behandeln (OLG Koblenz NJW-RR 1993, 1343; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 75; OLG Köln NJW 1955, 717).
- OLG Düsseldorf, 11.11.1976 - 8 U 76/75
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 W 63/09
Ein Arrest käme zur Sicherung des Anfechtungsrechts nur dann in Betracht, wenn der anfechtbar erlangte Gegenstand nicht mehr zurückgewährt werden könnte und an die Stelle des Rückgewähranspruchs eine Forderung auf Wertersatz getreten wäre (OLG Düsseldorf, NJW 1977, 1828). - BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83
Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 W 63/09
Eine objektive Gläubigerbenachteiligung scheidet bei wertausschöpfender Belastung des Vermögensgegenstandes aus, weil dann die Zwangsvollstreckung für den anfechtenden Gläubiger keinen Erfolg gehabt hätte (BGHZ 90, 207; BGH NJW 1996, 3341). - BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95
Benachteiligung der Gläubiger durch Schenkung eines mit Grundpfandrechten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 W 63/09
Eine objektive Gläubigerbenachteiligung scheidet bei wertausschöpfender Belastung des Vermögensgegenstandes aus, weil dann die Zwangsvollstreckung für den anfechtenden Gläubiger keinen Erfolg gehabt hätte (BGHZ 90, 207; BGH NJW 1996, 3341). - OLG Frankfurt, 12.04.1978 - 17 U 156/77
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 W 63/09
Es liegt deswegen nahe, das durch einstweilige Verfügung anzuordnende Verfügungsverbot nach § 938 Abs. 2 ZPO wie die Eintragung einer Vormerkung zu behandeln (OLG Koblenz NJW-RR 1993, 1343; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 75; OLG Köln NJW 1955, 717).
- OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 12 W 19/14
Begriff der Veranlassung zur Klageerhebung wegen Vorsatzanfechtung
Denn das den Rückgewähranspruch sichernde Verfügungsverbot entfaltet meist - vom Fall der Insolvenz abgesehen - dieselben Wirkungen wie eine Vormerkung (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.11.2009 - 3 W 63/09 = NZI 2010, 277, 278;… OLG Koblenz, Urt. v. 12.11.1992 - 6 U 1310/92 = NJW-RR 1993, 1343, 1344).