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   OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 9 U 52/13   

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https://dejure.org/2013,43058
OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 9 U 52/13 (https://dejure.org/2013,43058)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.12.2013 - 9 U 52/13 (https://dejure.org/2013,43058)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 9 U 52/13 (https://dejure.org/2013,43058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Pflichten einer Bank zur anlegergerechten Beratung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Auslegung der von einer Bank verwendeten Begriffe für unterschiedliche Anlagestrategien (hier "Wachstum" und "Chance") nach dem Empfängerhorizont des Anlegers

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Auslegung der von der Bank verwendeten Risikostrategiebegriffe; Anforderungen an die anlegergerechte Beratung; Verpflichtungen bei Empfehlung eines Portfolios zur anschließenden eigenverantwortlichen Verwaltung des Kunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Umfang der Pflicht der anlageberatenden Bank zur anlegergerechten Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1
    Auslegung der von einer Bank verwendeten Begriffe für unterschiedliche Anlagestrategien (hier "Wachstum" und "Chance") nach dem Empfängerhorizont des Anlegers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung einer Bank bei Empfehlung eines bestimmten Portfolios mit Finanzinstrumenten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung einer Bank bei Empfehlung eines bestimmten Portfolios mit Finanzinstrumenten

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 15.01.2014)

    Riskante Anlageprodukte: Commerzbank muss hohen Schadensersatz leisten

  • handelsblatt.com (Pressemeldung, 14.01.2014)

    Risikokategorien sind nicht anlegergerecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Falschberatung aufgrund der Verwendung missverständlicher Risikokategorien - Kapitalmarktrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Geldanlage-Verlust: Commerzbank zu 44.453 Euro Schadenersatz verurteilt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Commerzbank muss Schadensersatz wegen irreführender Verwendung von Wachstum und Chance leisten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geldanlage-Verlust: Commerzbank zu 44.453 Euro Schadenersatz verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Irreführende Verwendung von Wachstum und Chance - Commerzbank muss Schadensersatz leisten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 213
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 88/93

    Beweislast für Verschulden - Beweislastumkehr - Herrschafts- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 9 U 52/13
    Zum einen ist bereits nach allgemeinen Grundsätzen davon auszugehen, dass der Prozessgegner sich ein für ihn günstiges Vorbringen der Gegenseite zumindest hilfsweise zu eigen macht (BGH, Urteil vom 17.01.1995, Az. X ZR 88/93, zitiert nach juris, Rn. 20).

    Dieses Hilfsvorbringen steht auch nicht derart im Widerspruch zum eigenen Vorbringen der Klägerin, dass der Senat es aus diesem Grunde nicht berücksichtigen durfte (vgl. zur Relevanz von Widersprüchen nur BGH, Urteil vom 17.01.1995, Az. X ZR 88/93, zitiert nach juris, Rn. 20).

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 9 U 52/13
    Denn zum einen ist dem Hauptvortrag widersprechender Hilfsvortrag dann zulässig, wenn deren Verhältnis - wie hier - geklärt ist (Musielak, Stadler, 10. Aufl. 2013, § 138 ZPO, Rn. 2 m. w. N.; BGH, Urteil vom 14.07.1987, Az. VI ZR 199/86, zit. nach juris, Rn. 11; ders., Urteil vom 10.01.1985, Az. III ZR 93/83, zit. nach juris, Rn. 27).
  • BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86

    Anforderungen an einen Beweisantritt bei mehreren sich widersprechenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 9 U 52/13
    Denn zum einen ist dem Hauptvortrag widersprechender Hilfsvortrag dann zulässig, wenn deren Verhältnis - wie hier - geklärt ist (Musielak, Stadler, 10. Aufl. 2013, § 138 ZPO, Rn. 2 m. w. N.; BGH, Urteil vom 14.07.1987, Az. VI ZR 199/86, zit. nach juris, Rn. 11; ders., Urteil vom 10.01.1985, Az. III ZR 93/83, zit. nach juris, Rn. 27).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 9 U 52/13
    Überdies hatte sie ihn objektgerecht zu beraten (vgl. statt vieler nur BGH, Urteil vom 12.02.2004, Az. III ZR 359/02, zitiert nach juris, Rn. 22; ders., Urteil vom 05.03.2000, Az. III ZR 302/07, zit. nach juris, Rn. 13) und ihn über erhaltene bzw. erwartete Rückvergütungen aufzuklären (s. statt vieler nur BGH, Urteil vom 19.12.2006, Az. XI ZR 56/05, zit. nach juris, Rn. 22 f.; ders., Urteil vom 27.10.2009, Az. XI ZR 338/08, zit. nach juris, Rn. 31).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 9 U 52/13
    Überdies hatte sie ihn objektgerecht zu beraten (vgl. statt vieler nur BGH, Urteil vom 12.02.2004, Az. III ZR 359/02, zitiert nach juris, Rn. 22; ders., Urteil vom 05.03.2000, Az. III ZR 302/07, zit. nach juris, Rn. 13) und ihn über erhaltene bzw. erwartete Rückvergütungen aufzuklären (s. statt vieler nur BGH, Urteil vom 19.12.2006, Az. XI ZR 56/05, zit. nach juris, Rn. 22 f.; ders., Urteil vom 27.10.2009, Az. XI ZR 338/08, zit. nach juris, Rn. 31).
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 125/88

    Verurteilung des Beklagten aufgrund seines eigenen Vortrags

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 9 U 52/13
    Zwar darf der Senat die vom Sachvortrag der Klägerin abweichenden Behauptungen der Beklagten über die erfolgte Auftragserteilung der Entscheidung nur dann zu Grunde legen, wenn die Klägerin sich diese hilfsweise zu Eigen gemacht hat, und ihr einen Erfolg nicht aufnötigen, den sie mit dieser tatsächlichen Begründung nicht wollte (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1989, Az. V ZR 125/88, zitiert nach juris, Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 9 U 52/13
    Den der Beklagten danach obliegenden Beweis, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßer Beratung eingetreten wäre (vgl. dazu statt vieler nur BGH, Urteil vom 08.05.2012, Az. XI ZR 262/10, zit. nach juris, Rn. 26 ff.), hat sie nicht geführt.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 9 U 52/13
    Aus dem Beratungsvertrag war die Beklagte verpflichtet, den Zeugen L. anlegergerecht zu beraten, indem sie ihm eine unter Berücksichtigung seines Wissensstandes und seiner persönlichen und finanziellen Situation, seiner grundsätzlichen Risikobereitschaft sowie seines konkreten Anlageziels hinsichtlich der Sicherheit bzw. eines möglichen spekulativen Charakters und ihres beabsichtigten Zwecks auf ihn zugeschnittene Anlage empfahl (st. Rspr. d. BGH, vgl. Urteil vom 06.12.2012, Az. III ZR 66/12, zit. nach juris, Rn. 20; ders., bereits Urteil vom 06.07.1993, Az. XI ZR 12/93, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.).
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 66/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 9 U 52/13
    Aus dem Beratungsvertrag war die Beklagte verpflichtet, den Zeugen L. anlegergerecht zu beraten, indem sie ihm eine unter Berücksichtigung seines Wissensstandes und seiner persönlichen und finanziellen Situation, seiner grundsätzlichen Risikobereitschaft sowie seines konkreten Anlageziels hinsichtlich der Sicherheit bzw. eines möglichen spekulativen Charakters und ihres beabsichtigten Zwecks auf ihn zugeschnittene Anlage empfahl (st. Rspr. d. BGH, vgl. Urteil vom 06.12.2012, Az. III ZR 66/12, zit. nach juris, Rn. 20; ders., bereits Urteil vom 06.07.1993, Az. XI ZR 12/93, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 9 U 52/13
    Von einem Beratungsvertrag ist immer auszugehen, wenn im Zusammenhang mit der Anlage eines Geldbetrages tatsächlich eine Beratung stattfindet (vergleiche statt vieler BGH, Urteil vom 25.09.2007, XI ZR 320/06, zitiert nach juris, Rn. 12 m. w. N.).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

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