Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.12.2018 - 6 U 145/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42784
OLG Stuttgart, 18.12.2018 - 6 U 145/15 (https://dejure.org/2018,42784)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.12.2018 - 6 U 145/15 (https://dejure.org/2018,42784)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 6 U 145/15 (https://dejure.org/2018,42784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,42784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2018 - 6 U 145/15
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (st. Rspr., z. B. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, BGHZ 211, 123-146, Rn. 37).

    So kann der Unternehmer nicht allein aufgrund eines laufend vertragstreuen Verhaltens ein schutzwürdiges Vertrauen darauf bilden, der Verbraucher werde seine auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, BGHZ 211, 123-146, Rn. 39).

    Anders, als die Beklagte meint, lässt sich Verwirkung - oder sonst Rechtsmissbräuchlichkeit des klägerischen Verhaltens - auch nicht mit der Begründung bejahen, der Widerruf sei nicht durch den Schutzzweck des Verbraucherwiderrufsrechts motiviert (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, BGHZ 211, 123-146, Rn. 45).

  • OLG Hamburg, 04.04.2014 - 8 W 84/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Neue Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung durch den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2018 - 6 U 145/15
    Gemäß § 97 Abs. 2 ZPO sind dem Kläger daher die Kosten des Revisionsverfahrens sowie diejenigen Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, die nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof entstanden sind und damit die in diesem Verfahrensstadium nochmals entstehenden (vgl. etwa Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 4. April 2014 - 8 W 84/13 -, Rn. 3, juris) Anwaltskosten; diese entsprechen einer Quote von 38% der Kosten des Berufungsverfahrens.
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2018 - 6 U 145/15
    Denn erst mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15 -, juris - und damit nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils im vorliegenden Fall - hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Verbraucher in einer Konstellation wie der vorliegenden seine Ansprüche beziffern könne und zu beziffern habe und erst ab diesem Zeitpunkt lässt es sich als nachlässig ansehen, dass ein Verbraucher allein die positive Feststellungsklage erhoben hat (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juni 2017 - 6 U 193/16).
  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 26/15

    Grundstückskaufvertrag: Fortbestehen eines Schadensersatzanspruchs des Käufers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2018 - 6 U 145/15
    Soweit auch der Senat hierauf nicht hingewirkt hat, ergibt sich daraus für den Kläger nichts (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 26/15 -, Rn. 38, juris).
  • BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/15

    Prozesskostensicherheit - Verpflichtung einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2018 - 6 U 145/15
    Davon ist dann auszugehen, wenn die Partei ihr Vorbringen verspätet geltend macht und damit den Prozess nachlässig führt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. Juni 2016 - X ZR 41/15 -, Rn. 26, juris).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2018 - 6 U 145/15
    Daraus ergibt sich ein berechtigtes Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung (BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2017 - 6 U 193/16

    Widerruf und Rückabwicklung eines Immobiliardarlehensvertrags: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2018 - 6 U 145/15
    Denn erst mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15 -, juris - und damit nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils im vorliegenden Fall - hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Verbraucher in einer Konstellation wie der vorliegenden seine Ansprüche beziffern könne und zu beziffern habe und erst ab diesem Zeitpunkt lässt es sich als nachlässig ansehen, dass ein Verbraucher allein die positive Feststellungsklage erhoben hat (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juni 2017 - 6 U 193/16).
  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 446/16

    Auskunftsanspruch des Darlehensnehmers über die von der Bank konkret gezogenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2018 - 6 U 145/15
    Der Bundesgerichtshof hätte dann, da das Bestehen eines Feststellungsinteresses nur für ein stattgebendes Urteil Prozessvoraussetzung ist, das Berufungsurteil nicht aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, sondern hätte die Klage als unbegründet abgewiesen (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 17. April 2018 - XI ZR 446/16 -, Rn. 27, juris).
  • BGH, 10.07.2018 - XI ZR 500/16

    Rückgewähr der Grundschuld i.R.e. Rückgewährschuldverhältnisses nach Widerruf der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2018 - 6 U 145/15
    Und soweit die Beklagte ergänzend darauf verweist, dass es nach ihrer Vertragsabschlusspraxis einen Vertragsantrag des Unternehmers nicht gebe, ein Missverständnis wie das vom Bundesgerichtshof für möglich gehaltene daher nicht denkbar sei, kommt es bei der nach objektiver Auslegung fehlerhaften Belehrung der Beklagten auf die Umstände des konkreten Vertragsschlusses nicht an (etwa BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - XI ZR 500/16 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2020 - 17 U 789/19

    Widerruf eines bereits beendeten Kfz-Darlehensvertrages

    Wie der Senat bereits entschieden hat, reicht die jahrelange unbeanstandete Durchführung eines Darlehensvertrages allein nicht aus, um von einer Verwirkung ausgehen zu können (vgl. Senat, Urteil vom 10. Januar 2018 - 17 U 134/17 -, Rn. 48 , juris; ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 6 U 145/15 -, Rn. 30, juris).
  • LG Hamburg, 14.09.2021 - 303 O 218/20

    Insolvenzanfechtung bezüglich der nach der Antragstellung erfolgten

    Sind - wie vorliegend der Fall - die Anträge wirtschaftlich identisch, trägt die lediglich hinsichtlich der hilfsweise gestellten Anträge unterlegene Beklagte die Kosten des Rechtsstreits allein (Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 92 Rn. 8 unter Verweis auf OLG Stuttgart, Urt. vom 26. Juni 2018, - 6 U 76/17 - Urt. vom 18. Dezember 2018, - 6 U 145/15 -, juris, Tz. 33).
  • LG Stuttgart, 28.07.2021 - 49 O 200/20

    Ergänzende Auslegung Unternehmenskaufvertrag; Einsichtsrechte nach

    Wird der Hauptantrag des Klägers abgewiesen, hat aber sein Hilfsantrag Erfolg, trägt der Kläger grundsätzlich nur dann einen Teil der Kosten nach § 92 ZPO, wenn der Hauptantrag einen höheren Wert als der Hilfsantrag hatte, oder wenn gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 GKG eine Wertaddition stattfindet (OLG Stuttgart, Urt. v. 18.12.2018, 6 U 145/15, Rn. 33, juris; Zöller/ Herget, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 92 Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht