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   OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10   

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OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10 (https://dejure.org/2011,6667)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.04.2011 - 10 U 116/10 (https://dejure.org/2011,6667)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. April 2011 - 10 U 116/10 (https://dejure.org/2011,6667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inaugenscheinnahme durch das Gericht bei Aufklärung eines optischen Mangels eines Werks durch Lichtbilder oder technische Begutachtung eines Sachverständigen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erklärung der Nichtabnahmefähigkeit schließt konludente Abnahme aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine konkludente Abnahme eines Vertragsgegenstands, wenn die Abnahmereife vom Besteller vorher gerügt wurde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Optische Mängel beim Estrichfußboden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine konkludente Abnahme bei vorheriger Mängelrüge

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Ladenlokal mangelhaften Boden verlegt - Auftraggeber verweigert die Abnahme, eröffnet aber sein Geschäft

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine konkludente Abnahme von mangelhaft gerügten Werkleistungen - Rückzahlungspflicht des Unternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine konkludente Abnahme mangelhafter Werkleistungen! (IBR 2011, 453)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1378
  • BauR 2011, 1824
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.05.2009 - VII ZR 15/08

    Anspruch des Bestellers gegen den Werkunternehmer auf Zahlung eines Vorschusses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Besteller erkennbar großen Wert auf die Einhaltung der Leistungsbeschreibung legt, weil es ihm darauf ankommt, dass das Werk nach der Leistungsbeschreibung gestaltet wird und der Unternehmer die Einhaltung dieser Leistungsvorgaben verspricht (BGH BauR 2009, 1295 für die Eigenschaftszusicherung nach altem Recht).

    In einem solchen Fall bleibt der Unternehmer bis zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben (BGH BauR 2009, 1295).

    Dass die Beklagte sich darauf eingelassen hat, kann nicht als Einverständnis aufgefasst werden, dadurch ein vertragsgerechtes Werk herzustellen (vgl. auch BGH BauR 2009, 1295, juris RN 15).

  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 196/00

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Voraus- oder Abschlagszahlungen; Darlegungs-

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10
    Verpflichtet sich der Auftraggeber in einem Bauvertrag gegenüber dem Auftragnehmer zu Voraus- oder Abschlagszahlungen, ist dieser verpflichtet, seine Leistungen nach Abnahme oder Beendigung des Vertrages abzurechnen und einen etwaigen Überschuss an den Auftraggeber auszuzahlen (BGHZ 140, 365, juris RN 24; BauR 2002, 938, juris RN 19; BauR 2008, 540, juris RN 16).

    Der Unternehmer muss darlegen und beweisen, dass er berechtigt ist, die Voraus- und Abschlagszahlungen endgültig zu behalten (BGHZ 140, 365, juris RN 27 ff.; BauR 2002, 938, juris RN 21.; BauR 2008, 540, a.a.O.).

  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 80/07

    Voraussetzungen des Ersatzes von Fremdnachbesserungskosten; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10
    In diesem Ausnahmefall kann auf die Erklärung der Kündigung durch den Auftraggeber verzichtet werden, weil dadurch unklare Verhältnisse nicht entstehen (vgl. BGH BauR 2009, 99, juris RN 16; BauR 2000, 1479, juris RN 21).

    Dabei kann auch einer Untätigkeit nach Mangelbeseitigungsaufforderung eine endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung entnommen werden (BGH BauR 2009, 99, juris RN 17).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10
    Verpflichtet sich der Auftraggeber in einem Bauvertrag gegenüber dem Auftragnehmer zu Voraus- oder Abschlagszahlungen, ist dieser verpflichtet, seine Leistungen nach Abnahme oder Beendigung des Vertrages abzurechnen und einen etwaigen Überschuss an den Auftraggeber auszuzahlen (BGHZ 140, 365, juris RN 24; BauR 2002, 938, juris RN 19; BauR 2008, 540, juris RN 16).

    Der Unternehmer muss darlegen und beweisen, dass er berechtigt ist, die Voraus- und Abschlagszahlungen endgültig zu behalten (BGHZ 140, 365, juris RN 27 ff.; BauR 2002, 938, juris RN 21.; BauR 2008, 540, a.a.O.).

  • BGH, 22.11.2007 - VII ZR 130/06

    Rechtsnatur des Anspruchs des Auftraggebers eines Architekten auf Rückzahlung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10
    Verpflichtet sich der Auftraggeber in einem Bauvertrag gegenüber dem Auftragnehmer zu Voraus- oder Abschlagszahlungen, ist dieser verpflichtet, seine Leistungen nach Abnahme oder Beendigung des Vertrages abzurechnen und einen etwaigen Überschuss an den Auftraggeber auszuzahlen (BGHZ 140, 365, juris RN 24; BauR 2002, 938, juris RN 19; BauR 2008, 540, juris RN 16).

    Der Unternehmer muss darlegen und beweisen, dass er berechtigt ist, die Voraus- und Abschlagszahlungen endgültig zu behalten (BGHZ 140, 365, juris RN 27 ff.; BauR 2002, 938, juris RN 21.; BauR 2008, 540, a.a.O.).

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 164/99

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 S. 2 VOB/B

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10
    In diesem Ausnahmefall kann auf die Erklärung der Kündigung durch den Auftraggeber verzichtet werden, weil dadurch unklare Verhältnisse nicht entstehen (vgl. BGH BauR 2009, 99, juris RN 16; BauR 2000, 1479, juris RN 21).

    Nachdem die Klägerin Nachbesserungsarbeiten ernsthaft und endgültig verweigert hatte, war eine Auftragsentziehung durch die Beklagte vor einer Fremdnachbesserung nicht erforderlich, weil es unter den Beteiligten zu unklaren Verhältnissen bei der weiteren Abwicklung wegen der endgültigen Verweigerung der vertragsgemäßen Fertigstellung durch die Beklagte nicht mehr kommen konnte (BGH BauR 2000, 1479, juris RN 21).

  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 185/90

    Abnahmeverweigerung bei wesentlichem Baumangel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10
    Ob ein Mangel "wesentlich" ist, ist anhand der Art des Mangels, seines Umfangs und seiner Auswirkungen zu beurteilen, wobei dies unter Berücksichtigung und Wertung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden ist (vgl. BGH BauR 1992, 627 juris RN 8).

    Dieses nachvollziehbare Interesse der Beklagten an der Optik des Geschäftslokals und an der Erzeugung eines - dem Namen der Beklagten "factory" entsprechenden - Ambiente eines Fabrikationsraums durch einen unversiegelten Estrich bei gleichzeitig besonderer Aufmachung durch Pünktchen und einen farbigen Grundton führt zu einem wesentlichen Mangel, auch wenn der Estrich seine technische Funktion erfüllt (vgl. BGH BauR 1992, 627 juris RN 19).

  • BGH, 10.04.2008 - VII ZR 214/06

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung einer den anerkannten Regeln der Technik

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10
    Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (BGH BauR 2008, 1140, juris RN 16; BauR 2006, 377 juris RN 14).
  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 64/04

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10
    Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (BGH BauR 2008, 1140, juris RN 16; BauR 2006, 377 juris RN 14).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10
    Dies gilt auch nach Kündigung eines Bauvertrags (BGHZ 167, 345, juris RN 26 f. m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01

    Fälligkeit des Werklohns nach Übergang zum Schadensersatz durch den Auftraggeber

  • BGH, 27.03.2003 - VII ZR 443/01

    Umfang des Schadensersatzanspruchs

  • OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 10 U 77/10

    Werklohnprozess: Verpflichtung künftiger Wohnungseigentümer aus Werkvertrag;

  • BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79

    Einklagbarkeit der Abnahme

  • OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06

    Architektenvertrag: Aufklärungspflichten des planenden Architekten über Blend-

  • OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 10 U 70/16

    VOB-Vertrag über die Errichtung eines Seniorenheims: Kündigung durch den

    Nacherfüllung wird nicht mehr verlangt (BGH, Urteil vom 10.10.2002, VII ZR 315/01; Senat, BauR 2011, 1824, 1826).
  • OLG Stuttgart, 14.08.2018 - 10 U 154/17

    Bauvertrag: Fälligkeit einer Werklohnforderung beim Einwand fehlender Prüfbarkeit

    Vorliegend kommt es jedoch für die Fälligkeit des Restwerklohnanspruchs der Klägerin auf die Abnahme deshalb nicht an, da ein Abrechnungsverhältnis vorliegt (Knifffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 5. Teil Rn. 213; BGH, Urteil vom 10.10.2002, VII ZR 315/01; Senat, BauR 2011, 1824, 1826).
  • OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12

    Werklohnanspruch für die Errichtung eines Einfamilienhauses: Fälligkeit trotz

    Die Ingebrauchnahme des Werks stellt dann zwar keine (konkludente) Abnahme dar, wenn diese trotz Mängeln durch die Umstände erzwungen war (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2011 - 10 U 116/10 -, juris Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2016 - 22 U 148/15

    Mängelbeseitigung nicht (mehr) möglich: Werklohn ohne Abnahme fällig!

    Verteidigt sich der Auftraggeber - wie hier die Beklagten in Bezug auf die Drittleistungen der Fa. P. - nur (noch) mit auf Geldzahlung gerichteten Mängelansprüchen, verlangt er nach mittlerweise (und nach seiner Ansicht zu Recht und angeblich erfolgreich) durchgeführter Selbst-/Ersatzvornahme gerade keine Nacherfüllung vom Auftragnehmer mehr (da diese durch Drittleistungen zweifelsfrei unmöglich geworden ist), so dass eine Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung entfällt und - jedenfalls insoweit - ein reines Abrechnungsverhältnis entstanden ist bzw. besteht (vgl. BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03, BGHZ 163, 274; BGH, 20.05.2003 - X ZR 128/01, BauR 2003, 1564; BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01, BauR 2003, 88; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2007, 5 U 95/06, Nichtannahmebeschluss des BGH VII ZR 39/07, BauR 2010, 480; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.10.2012, 4 U 54/11, BauR -, 246 = IBR-online -, 9 mit Anm. Zanner = 319 ff. GA; OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2012, 12 U 234/11, IBR-online 2012, 445 mit Anm. Vogel = 323 ff. GA; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2011, 10 U 116/10, BauR 2011, 1824; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 5.
  • LG Karlsruhe, 23.11.2022 - 6 O 195/20

    Abgrenzung von Werkvertrag und Kaufvertrag bei Lieferung und Montage von

    Der Auftraggeber muss sich in diesem Fall zur Vermeidung der Abnahme auch nicht weiter ausdrücklich die Abnahmeverweigerung vorbehalten (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1999 - VII ZR 170/98, BauR 1999, 1186; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2011 - 10 U 116/10, BauR 2011, 1824; Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage, 3. Teil, Rn 54).
  • OLG München, 07.02.2019 - 28 U 3311/18

    Keine Abnahme trotz unterschriebenem Abnahmeprotokoll!

    Die Ingebrauchnahme erfolgte letztlich auch im Interesse der Klägerin, die sich ansonsten Schadensersatzansprüchen ausgesetzt gesehen hätte (vgl. OLG Stuttgart, BeckRS 2011, 10028).
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