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   OLG Stuttgart, 19.05.1995 - 2 U (Kart) 28/95   

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https://dejure.org/1995,7043
OLG Stuttgart, 19.05.1995 - 2 U (Kart) 28/95 (https://dejure.org/1995,7043)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.05.1995 - 2 U (Kart) 28/95 (https://dejure.org/1995,7043)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Mai 1995 - 2 U (Kart) 28/95 (https://dejure.org/1995,7043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1 § 25 § 26 § 36; UWG § 1 § 3; PAngV § 1
    Zulässigkeit von Hinweisen eines Kfz-Haftpflichtversicherers auf die Anmietung von Unfallersatzwagen bei bestimmten Autovermietern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.1995 - 2 U (Kart) 28/95
    Unter diesem Gesichtspunkt wäre das Verhalten der Antragsgegnerin und von cp nur dann wettbewerbswidrig nach § 1 UWG und unbillig nach § 26 IV GWB , wenn aus ihrem Verhalten eine konkrete ernsthafte Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs erwachse, durch die die Interessen der Allgemeinheit in einem nicht unerheblichen Umfang beeinträchtigt würden (BGH GRUR 1982, 53, 55 - Bäckereifachzeitschrift; 1982, 425, 430 - Brillenselbstabgabestellen) Dagegen, dass cp die Mitbewerber mit Preisen unterbietet, die die Existenz eines erheblichen Teils der Konkurrenten gefährdet, spricht schon der Umstand, dass cp nicht mit eigenen Kraftfahrzeugen arbeitet, sondern auf die Anmietung von Fahrzeugen bei selbständigen Autovermietern angewiesen ist.
  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 84/79

    Bäckerfachzeitschrift

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.1995 - 2 U (Kart) 28/95
    Unter diesem Gesichtspunkt wäre das Verhalten der Antragsgegnerin und von cp nur dann wettbewerbswidrig nach § 1 UWG und unbillig nach § 26 IV GWB , wenn aus ihrem Verhalten eine konkrete ernsthafte Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs erwachse, durch die die Interessen der Allgemeinheit in einem nicht unerheblichen Umfang beeinträchtigt würden (BGH GRUR 1982, 53, 55 - Bäckereifachzeitschrift; 1982, 425, 430 - Brillenselbstabgabestellen) Dagegen, dass cp die Mitbewerber mit Preisen unterbietet, die die Existenz eines erheblichen Teils der Konkurrenten gefährdet, spricht schon der Umstand, dass cp nicht mit eigenen Kraftfahrzeugen arbeitet, sondern auf die Anmietung von Fahrzeugen bei selbständigen Autovermietern angewiesen ist.
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88

    Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.1995 - 2 U (Kart) 28/95
    Auch ist nicht schon die bloße Kostenunterdeckung wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, sondern nur dann, wenn sie geeignet ist und in gezielter Weise dazu eingesetzt wird, den Mitbewerber vom Markt zu drängen oder den Wettbewerb auf dem betroffenen Markt konkret zu gefährden (BGH WRP 1991, 16, 18 - Anzeigenpreis II, 1990, 830 ff Anzeigenpreis I).
  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.1995 - 2 U (Kart) 28/95
    Dass die Antragsgegnerin nach den vom Bundeskartellamt ermittelten Zahlen bisher nicht kostendeckend gearbeitet hat, kann darauf beruhen, dass sie in der Anlaufphase nur geringe Umsätze hat (vgl. dazu BGHZ 96, 337, 348 - Abwehrblatt II u. Emmerich, Das Recht des unlauteren Wettbewerbs, 4. Aufl., S. 85).
  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.1995 - 2 U (Kart) 28/95
    Eine schematische Wiederholung der vom Gerichtshof entwickelten Formel reicht als Begründung nicht aus (Groeben/ Thiesing/Ehlermann, EWGV , 4. Aufl., Art. 65 Abs. 1 Rn. 147 m.H. auf EuGHE 1975, 1491, 1514 f).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.1995 - 2 U (Kart) 28/95
    Dies ergibt sich aus § 254 II BGB , der Im Rahmen des 249 Satz 2 BGB jedenfalls sinngemäß bei der Ermittlung des zur Schadensbeseitigung erforderlichen Geldbetrages heranzuziehen ist, weil er letztlich eine Ausprägung des in § 242 BGB zum Ausdruck gekommenen Grundsatzes von Treu und Glauben ist (BGH NJW 1985, 793, 794).
  • OLG Stuttgart, 13.01.1995 - 2 U 235/94

    Wettbewerbswidrigkeit der Empfehlung eines von den Kfz-Haftpflichtversicherern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.1995 - 2 U (Kart) 28/95
    und macht im wesentlichen geltend: Die Wettbewerbswidrigkeit des Erstbriefs sei schon im Verfahren 2 U 235/94 vom Senat zutreffend verneint worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2011 - L 9 U 137/06
    Dabei reicht selbst die gelegentliche Nutzung der Treppe durch Kunden nicht aus, um festzustellen, dass die Treppe rechtlich wesentlich den Zwecken des Unternehmens dient (BSG, Urteile vom 12. Dezember 2006, Az.: B 2 U 1/06 R, Rdnr. 16 nach juris und Az.: B 2 U 28/95, Rdnr. 18 nach juris).
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