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   OLG Stuttgart, 19.06.2012 - 20 W 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4194
OLG Stuttgart, 19.06.2012 - 20 W 1/12 (https://dejure.org/2012,4194)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.06.2012 - 20 W 1/12 (https://dejure.org/2012,4194)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 20 W 1/12 (https://dejure.org/2012,4194)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Aufsichtsratsmitglieds einer AG durch den Insolvenzverwalter; Grundsätze zum Umfang der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Haftung eines Aufsichtsratsmitglieds wegen Sorgfaltspflichtverletzung

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatzansprüche der Aktiengesellschaft gegen den Aufsichtsrat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 116; AktG § 93
    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Aufsichtsratsmitglieds einer AG durch den Insolvenzverwalter; Umfang der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats; Berechnung des Schadens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Umfang der Überwachungspflichten des Aufsichtsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatzansprüche der Aktiengesellschaft gegen ihren Aufsichtsrat

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufsichtsrat, Darlegungs- und Beweislast, Schadensersatzanspruch, Vorstand

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Überwachungspflichten des Aufsichtsrats einer AG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche der Aktiengesellschaft gegen den Aufsichtsrat

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Überwachungspflichten in und außerhalb einer Krise

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Überwachungspflichten in und außerhalb einer Krise

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Zum Umfang der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Umfang der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Umfang der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1965
  • WM 2012, 2004
  • BB 2012, 1806
  • DB 2012, 2332
  • NZG 2012, 1150
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.06.2012 - 20 W 1/12
    Gewerbsmäßig ist jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Tätigkeit (vgl. BAG, DB 1991, 282, juris Rz. 38).

    Entscheidend ist dabei nicht die Dauer an sich, sondern, ob die Tätigkeit auf Dauer gerichtet ist (vgl. BAG, DB 1991, 282, juris Rz. 39).

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.06.2012 - 20 W 1/12
    Demgegenüber hat das Aufsichtsratsmitglied darzulegen und ggf. zu beweisen, dass es seinen Sorgfaltspflichten genügt hat oder es kein Verschulden trifft oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre (vgl. BGH ZIP 2009, 70, juris Rz. 20; BGH ZIP 2007, 322, juris Rz. 28; BGH ZIP 2002, 2314, juris Rz. 8, OLG Stuttgart, ZIP 2009, 2386, juris Rz. 18 f.; Bürgers/Israel in Bürgers/Köber, Aktiengesetz, 2 Aufl. 2011, § 116 Rz. 19 und § 93 Rz. 26; Spindler in Spindler/Stilz, Aktiengesetz, 2. Aufl. 2010, § 116 Rz. 116).

    Dies gilt auch dann, wenn dem Aufsichtsratsmitglied das pflichtwidrige Unterlassen einer bestimmten Maßnahme vorgeworfen wird (vgl. BGH ZIP 2002, 2314, juris Rz. 8).

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 304/04

    Darlegungs- und Beweislast in einem Rechtsstreit einer Genossenschaft gegen den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.06.2012 - 20 W 1/12
    Demgegenüber hat das Aufsichtsratsmitglied darzulegen und ggf. zu beweisen, dass es seinen Sorgfaltspflichten genügt hat oder es kein Verschulden trifft oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre (vgl. BGH ZIP 2009, 70, juris Rz. 20; BGH ZIP 2007, 322, juris Rz. 28; BGH ZIP 2002, 2314, juris Rz. 8, OLG Stuttgart, ZIP 2009, 2386, juris Rz. 18 f.; Bürgers/Israel in Bürgers/Köber, Aktiengesetz, 2 Aufl. 2011, § 116 Rz. 19 und § 93 Rz. 26; Spindler in Spindler/Stilz, Aktiengesetz, 2. Aufl. 2010, § 116 Rz. 116).
  • BGH, 01.12.2008 - II ZR 102/07

    MPS - Zur Nachteilsausgleichspflicht im faktischen Aktienkonzern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.06.2012 - 20 W 1/12
    Demgegenüber hat das Aufsichtsratsmitglied darzulegen und ggf. zu beweisen, dass es seinen Sorgfaltspflichten genügt hat oder es kein Verschulden trifft oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre (vgl. BGH ZIP 2009, 70, juris Rz. 20; BGH ZIP 2007, 322, juris Rz. 28; BGH ZIP 2002, 2314, juris Rz. 8, OLG Stuttgart, ZIP 2009, 2386, juris Rz. 18 f.; Bürgers/Israel in Bürgers/Köber, Aktiengesetz, 2 Aufl. 2011, § 116 Rz. 19 und § 93 Rz. 26; Spindler in Spindler/Stilz, Aktiengesetz, 2. Aufl. 2010, § 116 Rz. 116).
  • OLG Stuttgart, 25.11.2009 - 20 U 5/09

    Haftung des Vorstands einer Aktiengesellschaft: Beweislastverteilung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.06.2012 - 20 W 1/12
    Demgegenüber hat das Aufsichtsratsmitglied darzulegen und ggf. zu beweisen, dass es seinen Sorgfaltspflichten genügt hat oder es kein Verschulden trifft oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre (vgl. BGH ZIP 2009, 70, juris Rz. 20; BGH ZIP 2007, 322, juris Rz. 28; BGH ZIP 2002, 2314, juris Rz. 8, OLG Stuttgart, ZIP 2009, 2386, juris Rz. 18 f.; Bürgers/Israel in Bürgers/Köber, Aktiengesetz, 2 Aufl. 2011, § 116 Rz. 19 und § 93 Rz. 26; Spindler in Spindler/Stilz, Aktiengesetz, 2. Aufl. 2010, § 116 Rz. 116).
  • BGH, 22.10.1979 - II ZR 151/77

    Schuldhafter Verstoß gegen Beiratspflichten - Sinn und Zweck sowie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.06.2012 - 20 W 1/12
    Auch bei einer neu gegründeten Gesellschaft können die Anforderungen an die Überwachungspflichten des Aufsichtsrats gesteigert sein (vgl. hierzu BGH DB 1980, 71, juris Rz. 20).
  • LG Duisburg, 13.04.2017 - 21 O 93/13

    MSV Duisburg gegen den ehemaligen Geschäftsführer Roland K.: Klage des

    Voraussetzung für einen Entfall der Haftung ist dabei der sichere, durch den Geschäftsführer zu erbringende Nachweis, dass der Schaden in jedem Fall entstanden wäre; die bloße Möglichkeit einer Vermögensminderung auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten reicht nicht aus (vgl. Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck a.a.O. § 43 Rn. 16, 37 f.;  OLG Stuttgart NZG 2012, 1150).
  • LG Hamburg, 28.02.2013 - 413 HKO 40/12

    Aktiengesellschaft: Haftung der Vorstandsmitglieder für Zahlungen nach Eintritt

    Demgegenüber hat das Aufsichtsratsmitglied darzulegen und ggf. zu beweisen, dass es seinen Sorgfaltspflichten genügt hat oder es kein Verschulden trifft oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.06.2012 - 20 W 1/12 - BeckRS 2012, 14126 m.N.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.05.2012 - I-16 U 176/10 - BeckRS 2012, 21503).
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