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   OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07   

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https://dejure.org/2007,2721
OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07 (https://dejure.org/2007,2721)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.07.2007 - 2 U 24/07 (https://dejure.org/2007,2721)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 2 U 24/07 (https://dejure.org/2007,2721)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Nur heute 3. Januar - Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer II" - Es verstößt gegen das Transparenzgebot und ist zur Irreführung geeignet, wenn ein Elektro-Discounter in der Werbung für eine auf 1 Tag befristete Rabattaktion nicht bekannt gibt, dass der Rabatt ...

  • openjur.de

    Irreführende Werbung: Verstoß gegen das Transparenzgebot bei Beschränkung einer befristeten Rabattaktion auf vorrätige Ware; Bezeichnung von Preisen als Abholpreise als ausreichender Hinweis auf begrenztes Warenangebot

  • webshoprecht.de

    Zur Hinweispflicht bei Rabattaktion - Abholpreise unzureichend

  • aufrecht.de

    Irreführende Werbung durch Elektro-Discounter mit eintägiger Rabattaktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    1-tägige Rabattaktion wettbewerbswidrig, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass diese nur für an diesem Tag vorrätige Ware gilt

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 4; ; UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidriges Verhalten durch unzureichende Angabe der Bedingungen eines Preisnachlasses in der Werbung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Abholpreise"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei einer Rabattaktion muss bekannt gegeben werden, dass die Aktion nur an diesem Tag und nicht für künftige Bestellungen gilt

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Befristete Rabattaktion für Fotogeräte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Eintägige Rabattaktion ("ohne 19% MWSt") rechtswidrig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Irreführende Angaben bei beschränkter Rabattaktion

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Rabattaktionen dürfen nicht irreführend sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eintägige Rabattaktion ("ohne 19% MWSt") rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 361
  • MIR 2007, Dok. 306
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 07.04.2005 - 29 U 1518/05

    Anforderungen an die Warenbeschreibung bei Verkaufsförderungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07
    Ist der Preisnachlass auf bestimmte Waren oder Produktgruppen beschränkt, ist auch dies eine mitzuteilende Bedingung der Verkaufsförderungsmaßnahme (OLG München GRUR-RR 2005, 356, 357; Fezer/Steinbeck, UWG, 2005, § 4-4 Rdnr. 9; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 4 UWG Rdnr. 4.11; Ullmann/Seichter, Juris Praxiskommentar UWG, 2006, § 4 Nr. 4 Rdnr. 17).

    Maßgebend ist also, ob die Angaben so gestaltet sind, dass der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der das Geschehen mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt, erkennen kann, welche Bedingungen im Einzelfall gelten (OLG München GRUR-RR 2005, 356, 357; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 4 UWG Rdnr. 4.13; Ullmann/Seichter, a. a. O., § 4 Nr. 4 Rdnr. 20; Piper in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4.4 Rdnr. 4/5).

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2007 - 6 U 52/07

    Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Werbung mit Preisnachlaß für einen Tag ohne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07
    Vielmehr lässt die Werbung auf Grund ihrer insoweit völlig unbestimmten Aussagen aus Sicht des Verbrauchers ebenso die Deutung zu, dass entscheidend für die Erlangung des Preisnachlasses allein ist, dass der Kunde mit der Beklagten am 03.01.2007 einen Kaufvertrag über das von ihm gewünschte Gerät abschließt, er den Preisnachlass also auch dann erhält, wenn dieses zwar nicht vorrätig ist, jedoch von der Beklagten, da zu ihrem Sortiment gehörend, bei ihrem Lieferanten bestellt werden kann (a. A.: OLG Karlsruhe, Urteil v. 09.05.2007, 6 U 52/07 = Bl. 107/109).

    Somit liegt ein Verstoß gegen § 4 Nr. 4 UWG vor (a. A.: OLG Karlsruhe, Urteil v. 09.05.2007, 6 U 52/07 = Bl. 107/109).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07
    Dies kann auch durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchen-Hinweis geschehen, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben möglich ist (BGH GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07
    Eine die erforderliche Eindeutigkeit der Aussage wiederherstellende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teil hat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II; GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).
  • BGH, 17.09.1998 - I ZR 117/96

    Bonusmeilen - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07
    Denn die Vorstellung des Verkehrs von den maßgebenden Umständen des Angebots wird wesentlich durch das geprägt, was in der ihm gegenübertretenden Werbung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 1999, 515, 518 - Bonusmeilen).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07
    Eine die erforderliche Eindeutigkeit der Aussage wiederherstellende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teil hat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II; GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07
    Zum anderen verfügt der Senat auf Grund seiner ständigen Befassung mit Wettbewerbssachen über die erforderliche Sachkunde, um eigenständig beurteilen zu können, wie die angesprochenen Kreise die Werbeaussagen verstehen (BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07

    Unlautere Wettbewerbshandlung: Rabattaktion eines Elektrogroßhandels für einen

    Es sei senatsbekannt (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2007, 1115), dass die Beklagte ihren angeblichen Rabatt von 19% nur auf im Laden vorrätige Waren gewähre.
  • OLG Stuttgart, 22.11.2007 - 2 U 45/07

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Unklare Bedingungen für einen

    Nachdem sie die Beklagte mit Schreiben vom 22.01.2007 (Anlage H&P 2) erfolglos abgemahnt hatte, erwirkte die Klägerin im Verfahren LG Stuttgart 39 O 13/07 KfH (= OLG Stuttgart 2 U 24/07) die Beschlussverfügung vom 01.02.2007, mit der der Beklagten untersagt wurde, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Foto- und Videogeräte in der Werbung mit einem Rabatt zu bewerben, ohne darauf hinzuweisen, dass der Rabatt nur für im Markt vorhandene Foto- und Videogeräte gewährt werde.

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 19.07.2007 (WRP 2007, 1115 = GRUR-RR 2007, 361) zurückgewiesen.

    a) Die Beklagte hat - wie der Senat bereits in seinem im Verfügungsverfahren ergangenen Urteil vom 19.07.2007, 2 U 24/07, dargestellt hat - durch die beanstandete Werbung ( Anlage H&P 1) einen Erstverstoß gegen § 4 Nr. 4 UWG begangen.

  • OLG Karlsruhe, 17.07.2015 - 4 U 49/15

    Sternchenhinweis auf Bedingungen einer Verkaufsförderungsmaßnahme

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus den Grundsätzen, welche für Blickfangwerbung gelten (vgl. OLG Stuttgart WRP 2007, 1115, 1117; OLG Brandenburg WRP 2008, 1601, 1604).
  • OLG Köln, 22.09.2009 - 6 U 26/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer nicht näher erläuterten

    Insoweit kann für § 4 Nr. 4 UWG auf die zum wettbewerbsrechtlichen Irreführungstatbestand entwickelten Grundsätze der Blickfangwerbung zurückgegriffen werden (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 361 = WRP 2007, 1115 - Abholpreise; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rn. 4.16; Harte / Henning / Bruhn , UWG, 2. Aufl., § 4-4 Rn. 59).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Möbelhauses für eine Rabattaktion

    Auch hier sind die Grundsätze der Blickfangwerbung zu berücksichtigen (Senat, WRP 2007, 1115, 1117; Köhler, a.a.O., Rn. 4.13 zu § 4 UWG; Seichter, in: Ullmann, jurisPK-UWG [2006], § 4 Nr. 4, 21).
  • OLG Hamm, 31.05.2011 - 4 U 3/11

    Anforderungen an die Klarheit und Eindeutigkeit von Preisnachlässen bei der

    Eine die erforderliche Eindeutigkeit der Aussage wiederherstellende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teil hat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; OLG Stuttg. WRP 2007, 1115).
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