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   OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10   

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https://dejure.org/2010,4366
OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10 (https://dejure.org/2010,4366)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.08.2010 - 1 Ws 57/10 (https://dejure.org/2010,4366)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. August 2010 - 1 Ws 57/10 (https://dejure.org/2010,4366)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 121 Abs. 2 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zur Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG zur Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht Stuttgart beschließt Vorlage an den Bundesgerichtshof zur Entscheidung über die Fortdauer einer Sicherungsverwahrung

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Divergenzvorlagen gemäß § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG zur Frage der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in sog. "Altfällen" (Mario Bachmann, Ferdinand Goeck; ZIS 2011, 44)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10
    b) Im Hinblick auf das Urteil des EGMR vom 17.12.2009 verlangt der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs neuerdings bei der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in Sicherungsverwahrung in konventionskonformer Auslegung der Ermessensvorschrift des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB, dass es sich um "höchstgefährliche" Verurteilte handeln muss, bei denen hinreichend konkrete Hinweise auf die Begehung künftiger Straftaten von "höchster Schwere" festgestellt sind (Beschluss vom 21.07.2010 - 5 StR 60/10 - Tz. 22, 25).

    Jedenfalls in einem Fall, der eine nachträgliche Anordnung der Unterbringung in Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB betraf, hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dem widersprochen (Beschluss vom 21.07.2010 - 5 StR 60/10 - Tz. 9 ff.; zur Frage der Divergenz Tz. 16).

    Sollte hingegen, wofür die Ausführungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 21.07.2010 - 5 StR 60/10 - sprechen, die Rechtsfrage für § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden sein, so würde der Senat jedenfalls von der Rechtsauffassung der soeben zu III. 1. angeführten Oberlandesgerichte abzuweichen beabsichtigen.

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10
    In einem Fall, der eine nachträgliche Anordnung der Unterbringung in Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 3 StGB betraf, hat auch der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 12.05.2010 - 4 StR 577/09) die Auffassung vertreten, dass Art. 7 MRK gesetzliche Bestimmung im Sinne von § 2 Abs. 6 StGB sei.

    Während sich das Oberlandesgericht Karlsruhe der - seiner Auffassung nach auch für § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB geltenden - Rechtsauffassung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 12.05.2010 - 4 StR 577/09 - angeschlossen hat, beabsichtigt der Senat, von ihr abzuweichen .

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2010 - 2 Ws 227/10

    Vorlage an den BGH nicht zulässig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10
    Allerdings hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 04.08.2010 - 2 Ws 227/10) gemeint, der 4. Strafsenat habe die Rechtsfrage implizit auch für § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB entschieden.

    Entgegen der Auffassung der Verteidigerin gibt der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 04.08.2010 - 2 Ws 227/10 - keinen Anlass, an der Zulässigkeit der Vorlage zu zweifeln (vgl. auch den parallelen Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 04.08.2010 - 1 Ws 404/10).

  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 539/10

    Sicherungsverwahrung: Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters über die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10
    Soweit das OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.07.2010 - 3 Ws 539/10 - darauf hingewiesen hat, dass das Rückwirkungsverbot im Rechtsstaat absolut gelte und einer Abwägung nicht zugänglich sei, trifft das zwar nach deutschem Verfassungsrecht zu, welches die Sicherungsverwahrung aber gerade nicht als "Strafe" begreift.

    Die Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Beschluss vom 01.07.2010 - 3 Ws 539/10), Hamm (Beschluss vom 06.07.2010 - 4 Ws 157/10), Karlsruhe (Beschluss vom 15.07.2010 - 2 Ws 458/09) und Schleswig (Beschluss vom 15.07.2010 - 1 Ws 267 und 268/10 -) haben in sog. Zehnjahresfällen das Urteil des EGMR vom 17.12.2009 schematisch vollstreckt und die Sicherungsverwahrung für erledigt erklärt.

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10
    Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG zur Sicherungsverwahrung: Zwingt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Kammer der Fünften Sektion) vom 17.12.2009 "M. ./. Deutschland" - 19359/04 - deutsche Gerichte dazu, in sog. Zehnjahresfällen, in denen die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wegen vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualstraftaten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26.01.1998 (BGBl. I S. 160) begangener Anlasstaten angeordnet worden ist, die Unterbringung ungeachtet der gesetzlichen Voraussetzungen des geltenden § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB für erledigt zu erklären?.

    Zwingt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Kammer der Fünften Sektion) vom 17.12.2009 "M. ./. Deutschland" - 19359/04 - deutsche Gerichte dazu, in sog. Zehnjahresfällen, in denen die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wegen vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualstraftaten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26.01.1998 (BGBl. I S. 160) begangener Anlasstaten angeordnet worden ist, die Unterbringung ungeachtet der gesetzlichen Voraussetzungen des geltenden § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB für erledigt zu erklären?.

  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 4 Ws 157/10

    Sicherungsverwahrung, altes Recht, Entscheidung EGMR, Rückwirkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10
    Die Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Beschluss vom 01.07.2010 - 3 Ws 539/10), Hamm (Beschluss vom 06.07.2010 - 4 Ws 157/10), Karlsruhe (Beschluss vom 15.07.2010 - 2 Ws 458/09) und Schleswig (Beschluss vom 15.07.2010 - 1 Ws 267 und 268/10 -) haben in sog. Zehnjahresfällen das Urteil des EGMR vom 17.12.2009 schematisch vollstreckt und die Sicherungsverwahrung für erledigt erklärt.
  • OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10

    Vorlagefrage: Dauer der Sicherungsverwahrung für vor dem 31. Januar 1998

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10
    Entgegen der Auffassung der Verteidigerin gibt der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 04.08.2010 - 2 Ws 227/10 - keinen Anlass, an der Zulässigkeit der Vorlage zu zweifeln (vgl. auch den parallelen Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 04.08.2010 - 1 Ws 404/10).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 2 Ws 458/09

    Sicherungsverwahrung: Konventionswidrige Verlängerung der Dauer der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10
    Die Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Beschluss vom 01.07.2010 - 3 Ws 539/10), Hamm (Beschluss vom 06.07.2010 - 4 Ws 157/10), Karlsruhe (Beschluss vom 15.07.2010 - 2 Ws 458/09) und Schleswig (Beschluss vom 15.07.2010 - 1 Ws 267 und 268/10 -) haben in sog. Zehnjahresfällen das Urteil des EGMR vom 17.12.2009 schematisch vollstreckt und die Sicherungsverwahrung für erledigt erklärt.
  • RG, 11.02.1911 - V 268/10

    Briefübergabe bei Abtretung der Eigentümer-Grundschuld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10
    Die Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Beschluss vom 01.07.2010 - 3 Ws 539/10), Hamm (Beschluss vom 06.07.2010 - 4 Ws 157/10), Karlsruhe (Beschluss vom 15.07.2010 - 2 Ws 458/09) und Schleswig (Beschluss vom 15.07.2010 - 1 Ws 267 und 268/10 -) haben in sog. Zehnjahresfällen das Urteil des EGMR vom 17.12.2009 schematisch vollstreckt und die Sicherungsverwahrung für erledigt erklärt.
  • OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10
    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 01.06.2010 in dieser Sache (zugänglich in JURIS), an dem festgehalten wird, und auf die im Ergebnis und weitgehend in der Begründung gleichlaufenden Beschlüsse der Oberlandesgerichte Celle vom 25.05.2010 - 2 Ws 169 und 170/10 -, Koblenz vom 07.06.2010 - 1 Ws 108/10 - und vom 22.06.2010 - 1 Ws 240/10 -, Köln vom 14.07.2010 - 2 Ws 431/10 - sowie Nürnberg vom 24.06.2010 - 1 Ws 315/10 - und vom 07.07.2010 - 1 Ws 342/10 -.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • OLG Nürnberg, 07.07.2010 - 1 Ws 342/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer

  • OLG Koblenz, 22.06.2010 - 1 Ws 240/10

    Auswirkungen der EGMR -Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • OLG Koblenz, 07.06.2010 - 1 Ws 108/10

    Das Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.

  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Ws 431/10

    Sicherungsverwahrung - Keine automatische Entlassung nach 10 Jahren trotz

  • OLG Schleswig, 06.10.2010 - 1 Ws 466/10

    Vorlage an den BGH zur Frage der Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Die gegenteilige Ansicht wird von den Oberlandesgerichten Celle (Beschluss vom 25. Mai 2010 - 2 Ws 167+170/10 -), Koblenz (u. a. Beschluss vom 01. Juli 2010 - 1 Ws 249/10 -), Köln (Beschluss vom 10. Juli 2010 - 2 Ws 431/10 -), Nürnberg (u. a. NStZ 2010, 574 ) und Stuttgart (Beschluss vom 19. August 2010 - 1 Ws 57/10 -) vertreten.
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