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   OLG Stuttgart, 19.09.2013 - 2 Ws 263/13   

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https://dejure.org/2013,33132
OLG Stuttgart, 19.09.2013 - 2 Ws 263/13 (https://dejure.org/2013,33132)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.09.2013 - 2 Ws 263/13 (https://dejure.org/2013,33132)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. September 2013 - 2 Ws 263/13 (https://dejure.org/2013,33132)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der überdurchschnittlichen Verhandlungsdauer im Gebührenanspruch des Wahlverteidigers

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 Abs 1 RVG, Nr 4120 RVG-VV
    Wahlverteidigervergütung: Höhe der Terminsgebühr bei über 5-stündiger Hauptverhandlung vor einem Schwurgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der überdurchschnittlichen Verhandlungsdauer im Gebührenanspruch des Wahlverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mehr als 5 Stunden HV-Dauer beim Schwurgericht - bringt mehr als die Mittelgebühr

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wahlverteidiger kann bei über fünf Stunden dauernder Hauptverhandlung erhöhte Mittelgebühr verlangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 32
  • Rpfleger 2014, 161
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Neuruppin, 30.01.2013 - 11 Qs 89/12

    Kostenfestsetzung: Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2013 - 2 Ws 263/13
    Insbesondere sind auch die geltend gemachten Reise- und Tagegeldkosten als notwendige Auslagen ersatzfähig, da die Zuziehung gerade des tätigen Nebenklagevertreters zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gemäß §§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, 91 Abs. 2 ZPO notwendig war, was sich schon in der gerichtlichen Beiordnung durch Beschluss vom 8. April 2013 widerspiegelt (dazu LG Neuruppin, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 11 Qs 89/12 -, juris).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 Ws 56/09

    Rahmengebühr; Grudngebühr; Vernehmungsterminsgebühr; Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2013 - 2 Ws 263/13
    Auch wenn diese für den gewählten Verteidiger bzw. Nebenklagevertreter nicht gelten, so dienen sie gleichwohl der Orientierung für die Einordnung im Gebührenrahmen nach § 14 Abs. 1 RVG (Gesetzentwurf, a.a.O. S. 224 zu VV Nr. 4110 RVG; OLG Hamm, Beschluss vom 07. Mai 2009 - 4 Ws 56/09 -, juris, Rn. 37; OLG Köln, AGS 2008, 32; KG, StV 2006, 198; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage, VV Vorb.
  • OLG Köln, 11.07.2007 - 2 Ws 332/07

    Abweichung von anwaltlicher Bestimmung der Rahmengebühr im Festsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2013 - 2 Ws 263/13
    Auch wenn diese für den gewählten Verteidiger bzw. Nebenklagevertreter nicht gelten, so dienen sie gleichwohl der Orientierung für die Einordnung im Gebührenrahmen nach § 14 Abs. 1 RVG (Gesetzentwurf, a.a.O. S. 224 zu VV Nr. 4110 RVG; OLG Hamm, Beschluss vom 07. Mai 2009 - 4 Ws 56/09 -, juris, Rn. 37; OLG Köln, AGS 2008, 32; KG, StV 2006, 198; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage, VV Vorb.
  • KG, 09.08.2005 - 3 Ws 59/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Überschreitung angemessener Gebührenwerte für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2013 - 2 Ws 263/13
    Auch wenn diese für den gewählten Verteidiger bzw. Nebenklagevertreter nicht gelten, so dienen sie gleichwohl der Orientierung für die Einordnung im Gebührenrahmen nach § 14 Abs. 1 RVG (Gesetzentwurf, a.a.O. S. 224 zu VV Nr. 4110 RVG; OLG Hamm, Beschluss vom 07. Mai 2009 - 4 Ws 56/09 -, juris, Rn. 37; OLG Köln, AGS 2008, 32; KG, StV 2006, 198; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage, VV Vorb.
  • LG Hechingen, 21.05.2019 - 3 Qs 31/19

    Grundgebühr, Terminsgebühr, Rahmengebühren, Bemessung

    Darüber hinaus ist der Sachverhalt in rechtlicher wie tatsächlicher Hinsicht jedenfalls durchschnittlich gelagert, zumal in Ermangelung weiterer Tatzeugen eine Aussage-gegen-Aussage Konstellation gegeben war, die eine besonders sorgfältige Auseinandersetzung mit den Angaben der Belastungszeugin erforderte (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. September 2013, 2 Ws 263/13, zitiert nach ).
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