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OLG Stuttgart, 20.01.1998 - 8 W 4/98, 8 W 5/98 |
Zitiervorschläge
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - 8 W 4/98, 8 W 5/98 (https://dejure.org/1998,12939)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gegen eine behauptete Untätigkeit des Gerichts ist im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ein ordentlicher Rechtsbehelf nicht gegeben; Existenz eines ordentlichen Rechtsbehelfs im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang einer behaupteten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 1128
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06
Untätigkeitsbeschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - …
Zur Frage der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde schließt sich der Senat der inzwischen auch von anderen Obergerichten vertretenen Meinung an, dass eine - gesetzlich nicht vorgesehene - Untätigkeitsbeschwerde dann als statthaft zu behandeln ist, wenn eine über das Normalmaß hinausgehende, den Parteien unzumutbare Verzögerung dargetan wird und die Untätigkeit des Gerichts sich bei objektiver Betrachtung als Verweigerung des Rechtsschutzes darstellt (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653; OLG Bamberg, FamRZ 2003, 1310; OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.10.2005 und vom 1.11.2005, beide OLGR Naumburg 2006, 408;… ebenso Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 565 Rdnr. 21 für das Verfahren nach der ZPO; anders noch OLG Stuttgart vom 20.01.1998, FamRZ 1998, 1128).