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   OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 20 W 33/2000   

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https://dejure.org/2001,7412
OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 20 W 33/2000 (https://dejure.org/2001,7412)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.03.2001 - 20 W 33/2000 (https://dejure.org/2001,7412)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. März 2001 - 20 W 33/2000 (https://dejure.org/2001,7412)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumserwerb; Verarbeitung; Erstellung eines Kunstwerks; Bildender Künstler; Weiterverarbeitung

  • Judicialis

    BGB § 950

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 950
    Eigentumserwerb durch Verarbeitung - künstlerisches Werk - Entwicklungsstufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2889
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 20 W 33/00
    Auch ist eine antizipierte Eigentumsübertragung möglich (Staudinger/Wiegand, a.a.O., Rn. 41 zu § 950; BGH NJW 1955, 541 für das Recht an einer Erfindung).

    Auch dann bedurfte es einer entsprechenden Absprache und einer entsprechenden Rechtsübertragung (BGH NJW 1955, 541).

  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 244/88

    Grabungsmaterialien; Urheber- und Eigentumsrechte eines Hochschullehrers an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 20 W 33/00
    Eigentum im Wege der Verarbeitung kann zwar, insbesondere aufgrund entsprechender Vereinbarung, im Wege der fremdwirkenden Verarbeitung ggf. auch bei einem Dritten entstehen (Staudinger/Wiegand, BGB, 13. Bearbeitung; Rn. 17, 21 ff, 31 ff, zu § 950 BGB; BGH NJW 1952, 661 ff.; BGHZ 112, 243 ff.).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 93/51

    Krankenhauskartei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 20 W 33/00
    Eigentum im Wege der Verarbeitung kann zwar, insbesondere aufgrund entsprechender Vereinbarung, im Wege der fremdwirkenden Verarbeitung ggf. auch bei einem Dritten entstehen (Staudinger/Wiegand, BGB, 13. Bearbeitung; Rn. 17, 21 ff, 31 ff, zu § 950 BGB; BGH NJW 1952, 661 ff.; BGHZ 112, 243 ff.).
  • BGH, 26.11.1979 - II ZR 87/79

    Architektenleistungen als Einlage in BGB-Gesellschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 20 W 33/00
    Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Frage, ob und ggfs. welche Rechte im Zusammenhang mit dem Rundbild der Gesellschaft ggf. zum Zeitpunkt der Kündigung des Gesellschaftsvertrags zugestanden haben und wie diese - unter Berücksichtigung des seinerzeitigen Fertigungsstands des Bildes, der im Blick auf die von der Stadt L und dem Förderverein erbrachten Leistungen und deren Verwendung sowie unter Berücksichtigung der vom Antragsgegner erbrachten Beitragsleistungen (vgl. BGH DB 1980, 731) - im Zuge der Auseinandersetzung der Gesellschaft zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14

    Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern

    Ob durch Verarbeitung oder Umbildung eine neue Sache hergestellt wird, bestimmt sich maßgeblich nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1977- VIII ZR 172/76, NJW 1978, 697 f.; OLG Köln, NJW 1991, 2570; 1997, 2187; OLG Stuttgart, NJW 2001, 2889, 2890; Bamberger/Roth/Kindl, BGB, 3. Aufl., § 950 Rn. 5; MüKoBGB/Füller, 6. Aufl., § 950 Rn. 7 f.; Palandt/Bassenge, BGB, 74. Aufl., § 950 Rn. 3).
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