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   OLG Stuttgart, 20.03.2013 - 4 U 149/12   

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https://dejure.org/2013,48808
OLG Stuttgart, 20.03.2013 - 4 U 149/12 (https://dejure.org/2013,48808)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.03.2013 - 4 U 149/12 (https://dejure.org/2013,48808)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. März 2013 - 4 U 149/12 (https://dejure.org/2013,48808)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mängel eines Neufahrzeugs; Rücktritt von Kaufvertrag über ein Neufahrzeug wegen Mängeln der Einparkhilfe

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 346 Abs 1 BGB, § 434 BGB, § 437 Nr 2 BGB, § 440 BGB
    Neuwagenkaufvertrag: Ausschluss des Rücktrittsrechts bei behebbarem und nicht die Geringfügigkeitsgrenze überschreitendem Mangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mängel eines Neufahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2013 - 4 U 149/12
    Unerheblich ist, dass der Kläger andere Mängel gerügt hat, da der Käufer dem Verkäufer grundsätzlich wegen jedes einzelnen Mangels Gelegenheit zur Nachbesserung geben muss (BGH NJW 2011, 2872 Tz 17).

    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner seinen vertraglichen Pflichten endgültig nicht nachkommen will und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung werde umstimmen lassen (BGH NJW 2006, 1195, NJW 2011, 2872).

    Auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung kommt es nur dann entscheidend an, wenn der Mangel nicht oder nur mit hohen Kosten behebbar oder die Mangelursache im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ungeklärt ist (BGH NJW 2011, 2872).

    Ein behebbarer Mangel ist daher grundsätzlich unerheblich, wenn die Kosten der Mangelbeseitigung im Verhältnis zum Kaufpreis gering sind (BGH NJW 2011, 2872).

  • OLG Bamberg, 10.04.2006 - 4 U 295/05

    Gewährleistung beim Kauf eines Jahreswagens; Zumutbarkeit für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2013 - 4 U 149/12
    Es ist daher herrschende Meinung - welcher sich der Senat anschließt -, dass die Erheblichkeitsschwelle bei § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB deutlich höher anzusetzen ist als bei § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. (OLG Bamberg MDR 2007, 87; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, MünchKomm BGB/Ernst, 6. Aufl., § 323 Rn. 243e; Soergel/Gsell, BGB, 13. Aufl., § 323 Rn. 213; Medicus/Stürner in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 7. Aufl., § 323 Rn. 41; Staudinger/Otto/Schwarze, BGB [2009], § 323 Rn. C 25 ff.; Reinking/Eggert, Der Autokauf,11. Aufl., Rn. 1043).

    Der Senat ist daher in Übereinstimmung mit der in der Literatur im Vordringen begriffenen Ansicht (Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1042; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 323 Rn. 32; MünchKomm BGB/Ernst, a.a.O., § 323 Rn. 243; Staudinger/Otto/Schwarze, a.a. O., § 323 Rn. C 27) der Auffassung, dass erst bei einem Mängelbeseitigungsaufwand, der 10 % des Kaufpreises übersteigt, die Erheblichkeitsschwelle überschritten wird (ebenso OLG Bamberg MDR 2007, 87; a.A OLG Köln NJW 2007, 1694, welches - allerdings ohne Begründung - die Unerheblichkeit bereits bei einem Mangelbeseitigungsaufwand von mehr als 5 % des Kaufpreises verneint).

  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2013 - 4 U 149/12
    Der Senat ist daher in Übereinstimmung mit der in der Literatur im Vordringen begriffenen Ansicht (Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1042; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 323 Rn. 32; MünchKomm BGB/Ernst, a.a.O., § 323 Rn. 243; Staudinger/Otto/Schwarze, a.a. O., § 323 Rn. C 27) der Auffassung, dass erst bei einem Mängelbeseitigungsaufwand, der 10 % des Kaufpreises übersteigt, die Erheblichkeitsschwelle überschritten wird (ebenso OLG Bamberg MDR 2007, 87; a.A OLG Köln NJW 2007, 1694, welches - allerdings ohne Begründung - die Unerheblichkeit bereits bei einem Mangelbeseitigungsaufwand von mehr als 5 % des Kaufpreises verneint).

    Die Revision ist gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil das Oberlandesgericht Köln in der Entscheidung vom 12.12.2006 (3 U 70/06 - NJW 2007, 1694) bereits einen Nachbesserungsaufwand von mehr als 5 % des Kaufpreises als erheblich angesehen hat.

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2013 - 4 U 149/12
    Die Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung unerheblich i.S.d. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert grundsätzlich eine umfassende Interessenabwägung, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (BGH NJW-RR 2010, 1289; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 323 Rn. 32; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 437; Bamberger/Roth/Grothe, BGB, 3. Aufl., § 323 Rn. 39).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird bei der Abweichung von einer Beschaffenheitsvereinbarung allerdings in der Regel die Erheblichkeit der Pflichtverletzung indiziert (BGH NJW-RR 2010, 1289).

  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 144/09

    Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung: Keine zusätzliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2013 - 4 U 149/12
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass in der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch sonst im Gewährleistungsrecht, etwa bei der Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines verkauften Neufahrzeugs (BGH NJW 2007, 2111) oder der Wohnflächenabweichung einer gemieteten Wohnung (BGH NJW 2010, 1745), regelmäßig von einer Erheblichkeitsgrenze von 10 % ausgegangen wird.
  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

    Unerheblichkeit eines Sachmangels; Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2013 - 4 U 149/12
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass in der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch sonst im Gewährleistungsrecht, etwa bei der Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines verkauften Neufahrzeugs (BGH NJW 2007, 2111) oder der Wohnflächenabweichung einer gemieteten Wohnung (BGH NJW 2010, 1745), regelmäßig von einer Erheblichkeitsgrenze von 10 % ausgegangen wird.
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2013 - 4 U 149/12
    Es wurde beim Bundesgerichtshof Rechtsmittel eingelegt, dortiges Az.: VIII ZR 94/13.
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2013 - 4 U 149/12
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner seinen vertraglichen Pflichten endgültig nicht nachkommen will und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung werde umstimmen lassen (BGH NJW 2006, 1195, NJW 2011, 2872).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2013 - 4 U 149/12
    Diese sind vielmehr zu berücksichtigen (BGH MDR 2005, 527; Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 Rn. 20; Thomas/Putzo, a.a.O., § 531 Rn. 1).
  • BGH, 29.09.2003 - II ZR 59/02

    Zeitliche Grenzen eines Wettbewerbsverbots nach Ausscheiden aus einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2013 - 4 U 149/12
    Sie ist jedoch ausnahmsweise hinsichtlich solchen Vorbringens zulässig, das in erster Instanz aus Rechtsgründen nicht behandelt wurde, als rechtlich unerheblich oder unsubstantiiert behandelt oder gänzlich übergangen wurde (BGH NJW 2004, 66; Zöller/Heßler, a.a.O., § 520 Rn. 40).
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