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   OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08   

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https://dejure.org/2009,6346
OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08 (https://dejure.org/2009,6346)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.04.2009 - 5 W 68/08 (https://dejure.org/2009,6346)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. April 2009 - 5 W 68/08 (https://dejure.org/2009,6346)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärungsverfahren nach der EuGVO bei Vorliegen einer Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Vollstreckungstitels

  • Judicialis

    EuGVO Art. 34; ; EuGVO Art. 35; ; EuGVO Art. 38; ; EuGVO Art. 45; ; EuGVO Art. 54; ; EuVTVO Art. 5; ; EuVTVO Art. 21; ; EuVTVO Art. 27; ; AVAG § 11; ; AVAG §§ 12 ff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Vollstreckungstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 134
  • EuZW 2010, 37
  • Rpfleger 2009, 688
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.05.1983 - VIII ZR 34/82

    Möglichkeit der Berichtigung einer ungenauen Parteibezeichnung in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08
    Bei der Auslegung der Parteibezeichnung sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen (so ausdrücklich BAG, Urt. v. 12.02.2004 - 2 AZR 136/03, BAG-Rep. 2004, 210; konkludent auch schon BGH, Urt. v. 16.05.1983 - VIII ZR 34/82, NJW 1983, 2448, wo das Auslegungsergebnis, daß ein bestimmtes falsch bezeichnetes Unternehmen verklagt worden sei, mit dem Klagevortrag und der vorprozessualen Korrespondenz begründet wurde).
  • OLG Hamm, 30.05.1990 - 20 W 27/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08
    Dabei gilt der Grundsatz, daß die Klagerhebung gegen die in Wahrheit gemeinte Partei nicht an deren fehlerhafter Bezeichnung scheitern darf, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen, selbst dann, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist (BAG aaO; so auch schon OLG Hamm, NJW-RR 1991, 188).
  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 136/03

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08
    Bei der Auslegung der Parteibezeichnung sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen (so ausdrücklich BAG, Urt. v. 12.02.2004 - 2 AZR 136/03, BAG-Rep. 2004, 210; konkludent auch schon BGH, Urt. v. 16.05.1983 - VIII ZR 34/82, NJW 1983, 2448, wo das Auslegungsergebnis, daß ein bestimmtes falsch bezeichnetes Unternehmen verklagt worden sei, mit dem Klagevortrag und der vorprozessualen Korrespondenz begründet wurde).
  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BGHZ 4, 328, 334; NJW 1987, 1946 m.w.N.).
  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95

    Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08
    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH, aaO; Beschl. v. 28.03.1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BGHZ 4, 328, 334; NJW 1987, 1946 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08
    Nach hiesiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Parteibezeichnung als Teil einer Prozeßhandlung grundsätzlich der Auslegung zugänglich (BGH, NJW-RR 2008, 582).
  • BGH, 04.06.2003 - XII ZB 24/02

    Berechnung des Streitwerts in Unterhaltssachen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08
    Voraussetzung ist nur, daß die Identität der Partei feststeht und durch die Berichtigung gewahrt bleibt (BGHReport 2003, 1168).
  • OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 60/98

    Voraussetzungen einer Rubsrumsberichtigung - Leistungen für einen von der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08
    Die Rubrumsberichtigung durch Urteil vom 29.05.2007 (Az.: V GC 1396/04) wäre auch nach deutschem Recht gem. § 319 ZPO möglich gewesen, da feststand bzw. erkennbar war, wer als Partei gemeint war und Interessen Dritter durch die Berichtigung nicht berührt wurden (OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 768 m.w.N.; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 469).
  • OLG Frankfurt, 26.03.1990 - 17 W 8/90

    Entscheidung im Beweissicherungsverfahren; Bindungswirkung; Hauptprozeß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08
    Die Rubrumsberichtigung durch Urteil vom 29.05.2007 (Az.: V GC 1396/04) wäre auch nach deutschem Recht gem. § 319 ZPO möglich gewesen, da feststand bzw. erkennbar war, wer als Partei gemeint war und Interessen Dritter durch die Berichtigung nicht berührt wurden (OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 768 m.w.N.; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 469).
  • BGH, 07.07.2022 - IX ZB 38/21

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Versagung der

    Erst recht unzulässig ist es, sich gegen eine Vollstreckung, die aufgrund eines Europäischen Vollstreckungstitels betrieben wird, mittels eines Antrags auf Versagung der Vollstreckung gemäß den Art. 46 ff Brüssel Ia-VO zur Wehr zu setzen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2010, 134, 135; Rauscher/Pabst, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl., Art. 27 EuVTVO Rn. 7, 10; MünchKomm-ZPO/Gottwald, 6. Aufl., Art. 45 Brüssel Ia-VO Rn. 9; Stein/Jonas/Domej, ZPO, 23. Aufl., Art. 27 EuVTVO Rn. 3; Kindl/Meller-Hannich/Stürner, aaO Art. 27 EuVTVO Rn. 3; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2021, 1027 zum Europäischen Zahlungsbefehl).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 3 W 250/16
    Dabei können als Auslegungsmittel auch spätere Prozessvorgänge herangezogen werden (BGH NJW-RR 2009, 854 f m. zahlr. Nachw.; OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 134 ff).
  • OLG Dresden, 22.10.2009 - 3 W 940/09

    Rechtswirkungen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

    In letztgenannter Weise verfahren etwa die Gerichte in Baden-Württemberg (vgl. zuletzt OLG Stuttgart OLGR 2009, 677).
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