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   OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 16/09   

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https://dejure.org/2009,12883
OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 16/09 (https://dejure.org/2009,12883)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.05.2009 - 10 U 16/09 (https://dejure.org/2009,12883)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 10 U 16/09 (https://dejure.org/2009,12883)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Führung des Terminkalenders hinsichtlich einer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist über einen Monat hinaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2; ZPO § 522 Abs. 1; ZPO § 233
    Anforderungen an die Führung des Terminkalenders hinsichtlich einer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist über einen Monat hinaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflichten bei Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.01.2009 - II ZB 6/08

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde als Folge der Verletzung des Anspruchs des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 16/09
    Die Eintragung der Frist im Fristenkalender ist von der damit beauftragten Angestellten durch einen Erledigungsvermerk an der Fristennotierung auf den Handakten (BGH a.a.O., juris Rn. 8) oder durch einen Vermerk auf dem jeweiligen Schriftstück (BGH NJW 2009, 1083, juris Rn. 11) kenntlich zu machen.

    Zwar darf sich ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf verlassen, dass eine ausgebildete Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung befolgt und ordnungsgemäß ausführt (BGH NJW 2009, 1083, juris Rn. 16).

  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 171/04

    Verfahren bei mehrfacher Einlegung einer Berufung und Verweisung an ein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 16/09
    Entgegen der Regel ist das Rechtsmittel der Beklagten nicht gleichzeitig zu verwerfen (§ 522 Abs. 1 ZPO), weil die Berufung und die Anschlussberufung der Beklagten ein einheitliches Rechtsmittel sind und das Rechtsmittel der Beklagten als zulässige Anschlussberufung nach § 524 ZPO fortgeführt werden kann (vgl. BGH NJW 1996, 1659, juris RN 11; NJW-RR 2005, 780, juris RN 12).
  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 16/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Angestellten überlassen (BGH NJW 2003, 1815, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 85/06

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung zur Wahrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 16/09
    Nur dann wären besondere Vorkehrungen zur Kontrolle der Eintragung der Frist entbehrlich gewesen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1430, juris Rn. 9).
  • BGH, 14.07.1999 - XII ZB 62/99

    Berufung - Begründungsfrist - Zustellung - Wiedereinsetzungsantrag - Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 16/09
    Vielmehr ist der Eintrag des endgültigen Fristablaufs erst dann zulässig, wenn die Verlängerung tatsächlich gewährt worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1663, juris Rn. 9; NJW-RR 2002, 712, juris Rn. 6).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung der zweiten Verlängerung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 16/09
    Der Beklagtenvertreter konnte jedoch angesichts der Regelung in § 520 Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO nicht darauf vertrauen, dass die Berufungsbegründungsfrist über einen Monat hinaus verlängert werden würde, nachdem er eine Einwilligung der Gegnerin nicht vorgetragen hatte (vgl. BGH NJW 2004, 1742, juris Rn. 5).
  • BGH, 22.11.2001 - XII ZB 195/01

    Verfahrensrecht - Bes. Sorgfaltspflicht bei ungewöhlicher Fristkonstellation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 16/09
    Vielmehr ist der Eintrag des endgültigen Fristablaufs erst dann zulässig, wenn die Verlängerung tatsächlich gewährt worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1663, juris Rn. 9; NJW-RR 2002, 712, juris Rn. 6).
  • BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64

    Anfechtung eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 16/09
    Über den Wiedereinsetzungsantrag ist gesondert (§ 238 Abs. 1 S. 2 ZPO) durch Zwischenurteil (vgl. BGH NJW 1967, 1566) zu entscheiden.
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