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   OLG Stuttgart, 20.07.1998 - 5 U 16/98   

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https://dejure.org/1998,4695
OLG Stuttgart, 20.07.1998 - 5 U 16/98 (https://dejure.org/1998,4695)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.07.1998 - 5 U 16/98 (https://dejure.org/1998,4695)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juli 1998 - 5 U 16/98 (https://dejure.org/1998,4695)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Folgen eines Vorkaufsrechts; Verbindlichkeit von Vertragsbestimmungen im Verhältnis zum Vorkaufsberechtigten; Beurteilung des Interesses an einem langfristigen Pachtvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 504 505 Abs. 2
    Bindung des Vorkaufsberechtigten an missbräuchliche Regelungen des Kaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht über Gaststätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1998, 771
  • ZMR 1999, 212 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 31/94

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine im Kaufvertrag getroffene Regelung über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.1998 - 5 U 16/98
    Im Verhältnis zum Vorkaufsberechtigten sind diejenigen Vertragsbestimmungen unverbindlich, die nicht "wesensgemäß" zum Kaufvertrag gehören, sondern darin einen Fremdkörper darstellen (vgl. BGHZ 77, 359; 102, 237; BGH, NJW-RR 1987, 3961; BGH, NJW 1992, 236 ; 1995, 3183).

    Dies stand den Beteiligten zwar grundsätzlich frei (vgl. BGH, NJW 1995, 3183, 3184).

  • BGH, 13.06.1980 - V ZR 11/79

    Zum Umfang der Verpflichtung des Vorkaufsberechtigen im Falle der Ausübung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.1998 - 5 U 16/98
    Im Verhältnis zum Vorkaufsberechtigten sind diejenigen Vertragsbestimmungen unverbindlich, die nicht "wesensgemäß" zum Kaufvertrag gehören, sondern darin einen Fremdkörper darstellen (vgl. BGHZ 77, 359; 102, 237; BGH, NJW-RR 1987, 3961; BGH, NJW 1992, 236 ; 1995, 3183).

    Wird eine Vertragsgestaltung nur wegen der drohenden Ausübung des Vorkaufsrechts gewählt, ohne dass sie im Rahmen des Erstvertrags irgendwie geartete Vorteile für Erstkäufer oder Vorkaufsverpflichteten mit sich bringt, kann dies regelmäßig dafür sprechen, dass sie mit dem eigentlichen Kauf und dem dadurch beabsichtigten Erwerbsvorgang nichts mehr zu tun hat (vgl. BGHZ 77, 359, 363).

  • BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.1998 - 5 U 16/98
    Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob, wie die Beklagte meint, § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB darstellt und G. L. durch den Nachtragsvertrag vom 29.11.1994 hiergegen verstoßen hat (vgl. BGHZ 34, 200, 205; kritisch Soergel/Stürner, BGB , 12. Aufl., Vor § 1094 Rdn. 7 und Fn. 23; Staudinger/Mader, BGB , 13. Bearb. 1995, § 504 Rdn. 20) und ob der Nachtragsvertrag als Umgehungsgeschäft gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig ist (vgl. BGH, NJW 1964, 540, 541).
  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.1998 - 5 U 16/98
    Im Verhältnis zum Vorkaufsberechtigten sind diejenigen Vertragsbestimmungen unverbindlich, die nicht "wesensgemäß" zum Kaufvertrag gehören, sondern darin einen Fremdkörper darstellen (vgl. BGHZ 77, 359; 102, 237; BGH, NJW-RR 1987, 3961; BGH, NJW 1992, 236 ; 1995, 3183).
  • BGH, 25.11.1987 - VIII ZR 283/86

    Vereinbarung einer anderweitigen Bier- oder Getränkebezugsverpflichtung bei einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.1998 - 5 U 16/98
    Im Verhältnis zum Vorkaufsberechtigten sind diejenigen Vertragsbestimmungen unverbindlich, die nicht "wesensgemäß" zum Kaufvertrag gehören, sondern darin einen Fremdkörper darstellen (vgl. BGHZ 77, 359; 102, 237; BGH, NJW-RR 1987, 3961; BGH, NJW 1992, 236 ; 1995, 3183).
  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 80/59

    Erledigung der Hauptsache. Berufungszurücknahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.1998 - 5 U 16/98
    Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob, wie die Beklagte meint, § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB darstellt und G. L. durch den Nachtragsvertrag vom 29.11.1994 hiergegen verstoßen hat (vgl. BGHZ 34, 200, 205; kritisch Soergel/Stürner, BGB , 12. Aufl., Vor § 1094 Rdn. 7 und Fn. 23; Staudinger/Mader, BGB , 13. Bearb. 1995, § 504 Rdn. 20) und ob der Nachtragsvertrag als Umgehungsgeschäft gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig ist (vgl. BGH, NJW 1964, 540, 541).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2016 - 21 U 109/15

    Begriff der Rechtsnachfolge i.S. von § 266 Abs. 1 S. 1

    Das OLG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 20.07.1998 (5 U 16/98, zitiert nach juris) eine Nachtragsvereinbarung zu einem Kaufvertrag, in welcher der Abschluss eines Pachtvertrages vereinbart wurde, als Fremdkörper bewertet.
  • OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00

    Vorkaufsrecht - Vereitelung durch vertragliches Weiterveräußerungsverbot -

    Nach der Rspr. des BGH, die das Landgericht zugrundegelegt hat und der der Senat sich anschließt, sind vom Grundsatz des § 505 II BGB, wonach mit der Ausübung des VKR der Kauf zwischen dem Berechtigten und Verpflichteten unter denjenigen Bestimmungen zustandekommt, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat, der Vorkaufsberechtigte also alles zu erfüllen hat, was der Erstverkäufer versprochen hat, solche Verpflichtungen ausgenommen, die mit dem Wesen des Kaufs nichts zu tun haben, insbesondere solche, die nur den Vorkauf vereiteln sollen (BGHZ 77, 359; BGH NJW 1996, 654, 655 m. zahlreichen Nachweisen; OLG Stuttgart (5. ZS) ZMR 1998, 771).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2016 - L 15 U 281/16

    Arbeitsunfall; Verletztengeld; Richtige Klageart; Keine Sammelklagen

    Die hiergegen eingelegte Berufung wies das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 31.10.2010 zurück (L 5 U 16/98).
  • SG Detmold, 04.04.2016 - S 14 U 135/13

    Anerkennung eines Unfalles als Arbeitsunfall; Zulässigkeit einer Direktklage auf

    Eine hiergegen vor dem Sozialgericht Detmold erhobene Klage (Az. S 14 U 218/96) wies das Gericht durch Urteil vom 08.01.1998 ab; die hiergegen vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen erhobene Berufung (Az. L 5 U 16/98) wurde nach Einholung eines chirurgischen Gutachtens von Dr. L, Chirurgische Klinik des Ev. K-Krankenhauses C (Gutachten vom 27.11.1998) sowie eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens von dem Arzt für Neurologie und Psychiatrie N, Klinik G in C1 T (Gutachten vom 26.06.2000) mit Urteil vom 31.01.2000 zurückgewiesen.
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